Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

"Sorgerecht" vorläufig an die Oma übertragen

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: "Sorgerecht" vorläufig an die Oma übertragen

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Liebe Frau Bader, ich bin alleinerziehend und werde ohne meine Tochter (1) zur Kur fahren. Sie wird in dieser Zeit von meiner Mutter betreut. Ich weiss, dass meine Mutter eine Bescheinigung von mir benötigt, dass sie in meinem Namen handeln darf, sowohl medizinisch als auch in allen anderen Dingen,die meine Tochter betreffen. Irgendwo habe ich schon mal ein Muster für eine solche Vollmacht gesehen, aber ich weiss nicht mehr was da genau drin steht. Muss die Vollmacht einen bestimmten Wortlaut haben und was würden sie empfehlen welche Formulierung aufgenommen werden soll? Liebe Grüße von Ingrid Voetter


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Ingrid, schauen Sie z.B. bei http://saar.lsvd.de/recht/formulare/formulareframe.htm Gruß, NB


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