Schleifchen2022
Hallo Frau Bader, und vielen Dank für die Möglichkeit, hier Fragen zu stellen! Folgende Situation: Wenn ich während der Elternzeit für mein Kind erneut schwanger werde... wann MUSS ich den AG informieren? Ich habe sehr schlechte Erfahrungen bei der ersten SS gemacht. Könnte ich theoretisch bereits schwanger die Arbeit wieder antreten (und sei es nur Resturlaub) und dann sofort kommunizieren dass ich erneut ss bin und ins Beschäftigungsverbot (Krankenschwester) gehen? Habe ich dann erneut Anspruch auf das ganz normale Gehalt von meinem AG im Rahmen des BVs? Ist es von Relevanz ob ich zum Zeitpunkt des Arbeitsantritts/Urlaubs bereits über die 12 SSW hinaus bin? Muss ich als Krankenschwester meinen AG VOR "Wiederbeginn der Arbeit" "warnen" dass ein erneutes BV bevor steht? Hat der AG das Recht in einem solchen Fall zu wissen, wie lange mir selbst die SS bekannt war -also ob ich mutwillig nur so getan habe als würde ich die Arbeit wieder aufnehmen? Das klingt alles sehr boshaft von mir:-( leider habe ich meine Gründe... Vielen lieben Dank, Schleifchen
Hallo, Wenn Ihre EZ endet, können Sie unmittelbar in ein BV gehen. Lt MuSchG soll dem AG unmittelbar nach Kenntnis die SchwS mitgeteilt werden, es droht aber keine Strafe, wenn man es nicht tut. Das BV spricht idR der AG aus. Liebe Grüße NB
Dojii
Du darfst die Elternzeit rechtlich nicht früher beenden, um wissentlich ein BV in Anspruch nehmen zu können, das wäre Betrug am Sozialsystem, da die Kosten für ein BV von der Allgemeinheit (der Arbeitgeber) gemeinsam getragen werden. Dein BV greift also erst dann, wenn deine Elternzeit offiziell endet (also musst du so lange in Elternzeit bleiben, wie du sie damals beantragt hast). Dann greift das BV und dann bekommst du (sofort) das Gehalt, das du bekommen würdest, als hättest du die Arbeit wieder regulär aufgenommen. Du musst dafür keinen einzigen Tag (wieder) gearbeitet haben.
Nera
Ob du ein BV bekommst oder nicht liegt im ermessen des AGs. Er muss das erneut prüfen und dir eine Ersatztätigkeit zuweisen wenn du deinen Job nicht machen kannst. Geht das nicht, bekommst du ein BV VOM AG. Zur Arbeit kommen kannst du nur so, wie dein erstes Kind betreut ist und dementsprechend hast du auch Lohnanspruch, heißt bei Vollzeit eben Vollzeit und bei Teilzeit eben nur Teilzeit. Ohne die entsprechende Kinderbetreuung verfällt dein Anspruch auf Lohnfortzahlung. Grundsätzlich musst du aber keinen Tag gearbeitet haben um erneut ein BV zu bekommen. Du kannst ihn nicht "warnen" weil es wie schon erwähnt in seinem ermessen liegt. Angebracht wäre aber eine frühzeitige Information, damit er sich um Ersatz bemühen kann. Und welche Gründe auch immer...eigentlich gibt es keinen ersichtlichen Grund, da man als Schwangere eigentlich ziemlich gut geschützt ist. Auch wenn das nicht jedem AG in den Kragen passt. Sonnige Grüße Nera
Schleifchen2022
Vielen Dank für Eure Antworten, ein paar Dinge muss ich aufklären und bitte dann nochmal ganz lieb um erneute Rückmeldung: 1) ich hatte nicht vor die Elternzeit frühzeitig zu beenden sondern ganz normal nach Plan "wieder zu arbeiten" =zb Urlaub erstmal und dem AG ERST DANN also im Status der "Arbeit" von der erneuten SS zu erzählen. Macht es hierzu einen Unterschied wie weit ss ich zu dem Zeitpunkt bin? (zb über die 12 Woche) Kann der AG verlangen zu wissen wie lange sie mir bekannt war? 2) mein BV ist NICHT vom AG sondern vom eigenen Arzt -also muss der AG hier nichts selbst beurteilen ZUSAMMENGEFASST ist es also: Nennen wir an, ich bin zum Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Arbeit in der 14 SSW und lasse mich dann wieder sofort ins BV schreiben- kann der AG verlangen zu wissen wie lang ich schon von der SS wusste und / oder sich weigern, Gehalt im BV zu bezahlen? Danke!!!
KielSprotte
Grob gesagt: dein FA ist nicht für ein BV zuständig! Und man kann sich nicht einfach so "ins BV schreiben lassen"! Dein FA kann dich krankschreiben, wenn du gesundheitlich nicht in der Lage bist deine Arbeit zu verrichten. Dein AG ist für einem Mutterschutzkonformen Arbeitsplatz zuständig und wenn er den nicht stellen kann, muss er (bzw. der Betriebsarzt) dich ins BV schicken. Wenn du mit einem BV vom FA um die Ecke kommst, kann der AG und die KK dieses (bei deiner Schreibweise u.U. zu recht) anzweifeln.
mellomania
das ist AG sache, da es um den schutz am arbeitsplatz geht. die kk kann das anzweifeln und der AG wird auf sein recht bestehen, die gefährdungsbeurteilung zu machen. es gibt so gut wie immer ersatztätigkeiten im administrativen bereicht ohne kontakt zu patienten wo du die pflegekräfte unterstützen kannst. der AG muss das prüfen und wird das auch wollen. das ist seine pflicht und sein recht.
KielSprotte
PS: kann deinen AG verstehen, wenn du es in der 1. Schwangerschaft schon so gemacht hast - also einfach ein BV vom FA auf den Tisch gelegt hast, ohne dem AG die Chance zu geben eine Gefährdungsbeurteilung zu machen und nach Ersatztätigkeiten zu suchen, dass du dann "schlechte Erfahrungen gemacht hast".
Schleifchen2022
Also Entschuldigung - die persönlichen Umstände warum ein BV vom Arzt ausgesprochen wird und warum das bei mir der Fall ist habe ich bisher nicht erläutert und werde ich auch nicht- Fakt ist, Selbstverständlich gibt es das individuelle BV vom Arzt. Angriffe ohne die persönliche Situation zu kennen sind echt daneben. Mir geht es reib um die Rechtslage- dafür schreibe ich hier. Um moralische Beurteilungen habe ich nicht gebeten. Wäre sehr dankbar wenn noch jemand- am Besten die Anwältin persönlich die ich ja auch gefragt habe- antworten könnte. Vielen Dank
Schleifchen2022
Ich bitte jetzt ein letztes Mal um eine sachliche Antwort zu meiner Frage und hört auf, hier Beurteilungen zu machen die Euch nicht zustehen- WEIL IHR NICHTS WISST. Was für eine Frechheit. ich schrieb hier wegen einer RECHTLICHEN FRAGE.
Suomi
Wenn Deine EZ regulär endet und Du dann direkt ins BV gehst, gibt es rechtlich keine Probleme. Wenn es ein individuelles BV ist auch nicht. Aber prinzipiell sollte man es dem AG schon frühzeitig sagen damit er einen Ersatz suchen kann und nicht Deine Kollegen den Streit mit deinem AG ausbaden müssen.
Schleifchen2022
Vielen Dank! Das heißt, der AG kann auch nicht verlangen, dass ich offenlege, wie lange ich schon von der SS wusste? Zum zweiten Punkt: das ist mir völlig klar und es wird nicht so sein, dass Kollegen leiden müssen- wie gesagt, die Situation ist sehr individuell aber ich möchte nicht näher erläutern weil ich mich selbst schützen muss .
Nera
Es ist schon richtig das es ein individuelles BV gibt. Das heißt aber nicht das jeder dazu berechtigt ist sich "ins BV schreiben zu lassen". Gedacht ist es für wirkliche Extremfälle...andernfalls haben die anderen halt leider recht, du müsstest dich aufgrund der Schwangerschaft krank schreiben lassen und würdest dann Krankengeld bekommen und eben keinen Lohn. Und bei so einem Verhalten deinerseits brauchst du dich über die des AGs wirklich nicht wundern. Klar das der sauer ist wenn du ihm jede Möglichkeit nimmst zu reagieren. Rein rechtlich passiert dir gar nichts, vollkommend egal ob du in der 12ten oder was auch immer für einer Ssw bist. Bedenke aber das dein Schutz durch die EZ iwann rum ist...und dann kann dein AG dich jederzeit kündigen...was bei deinem Verhalten verständlich wäre. Klar kennt hier keiner deine Umstände...als praktizierende Krankenschwester können Sie aber denke ich nicht so dramatisch sein ein BV seitens des Arztes zu rechtfertigen, auch wenn diese scheinbar recht schnell ausgestellt werden. Und wenn du so kommst und so argumentierst brauchst du dich auch nicht darüber wundern das dir hier nicht jede Antwort zur Nase steht. Es ist halt einfach nicht ganz fair den Frauen gegenüber, dure wirklich aufgrund von Risikoschwangerschaften oder ähnlichem ein individuelles BV benötigen oder Dank Leuten wie dir Probleme haben nen Job zu finden... Sonnige Grüße Nera
Schleifchen2022
UNGLAUBLICH ICH HABE BEREITS JETZT EINE RISIKOSCHWANGERSCHAFT UND AUCH MEINE NÄCHSTE WÄRE EINE MIT LANGEN LEIDENSGESCHICHTEN. Woraus hattest Du entnommen dass dem nicht so sei? und wie kann man mutmaßen dass es mir gut geht nur weil ich Krankenschwester bin? WO SIND DIE ADMINS- Schluss mit diesen Angriffen und Belehrungen. Es ist nicht zu fassen.. Wer seid Ihr eigentlich Alle? Andere User oder gehört ihr hier zum Team - dafür sind die Antworten aber zum Teil zu fehlerhaft. Für den sachlichen Teil der Antwort danke ich auch wenn ich mich nicht darauf verlassen kann weil insgesamt viel zu emotional und unprofessionell. ich hoffe sehr, dass die Anwältin DIE ICH GEFRAGT HATTE UND NICHT EUCH ALLE noch antwortet ansonsten gibt es ja genug andere Quellen. Hinterfragt Euch doch lieber mal selbst wieviel Ignoranz nötig ist, Situationen zu beurteilen die ihr NOCHMAL nicht kennt. Vom Niveau, sich dann moralisch breit zu machen ganz zu schweigen... in diesem Sinne, KEINE ANTWORT MEHR HIER AUßER DER ANWÄLTIN
Mitglied inaktiv
Das Mutterschutzgesetz besagt, es bestehe Mitteilungspflicht der Schwangerschaft, sobald sie der Schwangeren bekannt ist. Da dies keine genaue Frist vorschreibt, ist es Ihre persönliche Angelegenheit, wann Sie sich tatsächlich Gewissheit über Ihren Zustand verschafft haben. Damit können Sie selbst entscheiden, wann Sie Chef oder Chefin informieren. Warten Sie jedoch nicht zu lange damit. Nachzulesen hier: https://www.baby-care.de/faqs/beruf/meldepflicht-beim-arbeitgeber/#:~:text=(1)%20Werdende%20M%C3%BCtter%20sollen%20dem,Arztes%20oder%20einer%20Hebamme%20vorlegen.
Nera
Du kannst dich jetzt schon aufregen über den Sachverhalt. In Foren ist es eben so...und die Leute hier sprechen aus Erfahrung. Fakt ist, das dein AG und auch die KK das individuelle BV deines FAs anzweifeln kann. Und wenn es eine Risikoschwangerschaft ist hast du ja nichts zu befürchten und musst hier nicht so heimlich und hintenrum fragen dann ist ja alles gut. Sowas sollte man mit seinem AG aber offen kommunizieren können, dann gäbs auch keine Probleme. Wenn nicht dann rechne mit den Konsequenzen, heul aber später nicht rum. Sonnige Grüße Nera
Felica
Wann du es dem AG sagst bleibt dir überlassen. Solange er nichts weiß gilt für dich eben nicht das mutterschaftsgesetz. Ein mögliches BV kann erst ab dem ersten Arbeitstagen greifen, egal vom wem ausgestellt. Kündigungsschutz endet am ersten Arbeitstag sofern du dann dem AG nicht innerhalb der 2 Wochen nach Erhalt dieser mitteilst, das du wieder schwanger bist. Fr. Bader wird ziemlich sicher das gleiche schreiben wie slle anderen auch da so die rechtliche Lage IST. Eine Risikoschqangers haft begründet kein BV. Das du Krankenschwester bist hast du geschrieben, diese Info wäre ja völlig egal wenn du sicher ein individuelles BV vom Arzt bekommst. Wobei das sowohl von der KK wie auch vom AG angezweifelt werden kann. Der Arzt wird also genau begründen müssen warum du zwar arbeitsfähig bist, du aber trotzdem nicht arbeiten kannst. Die Aussage Risiko und das die erste Schwangerschaft kompliziert war wird da nicht reichen ds jede Schwangerschaft neu betrachtet werden muss. Meine persönliche Meinung, ich würde es dem AG frühzeitig sagen damit er planen kann. Wenn er sowieso keinen Wert auf deine Anwesenheit legt weil er dich eigentlich kündigen wollte, liegt es nahe das er das BV ausstellen wird. Erfährt er aber erst am ersten Arbeitstag das du ein vo. Arzt ausgestelltes BV hast, ohne ihm die Chancen zu geben zu prüfen ob er es machen muss oder nicht, und er deshalb kurzfristig auch die Personalplanung wieder umwerfen muss, macht dich das völlig unnötigerweise angriffsfähig. Auf solche Mitarbeiter die morgens anklingeln das sie nun komplett ausfallen hat kein AG wirklich Lust. Falls der AG das BV nicht ausstellt, kannst du ja immer noch den Arzt bitten. Übrigens, bedenke das du eine deiner Dienstzeiten entsprechende kinderbetreuung benötigst. Sofern der AG oder die KK Stunk machen, musst du diese auf Verlangen nachweisen können. Auch dann wenn der Arzt das BV ausstellt. Bösartig klingt das übrigens nicht nur extrem berechnend und uninformiert. Uninformiert deshalb weil du kriegsschauplätze eröffnest, welche wenn du den korrekten Weg gegen würdest, gar nicht nötig wären.
Feuerschweifin
Wow, da stürzen sich die Hyänen wieder auf eine Mutter, weil sie ihr Triggerwort BV hören... Übel vor allem deswegen, weil eine dieser Userinnen hier selbst wegen eines BVs nachfragte, in dessen Erwartung sie ihre nächste Schwangerschaft so planen möchte, dass sich das BV direkt an die momentane Elternzeit anschließt. Also ebenfalls sehr berechnend, wenn auch rechtlich sauber. Mit denjenigen, die sie damals angingen, macht sie jetzt genau dasselbe mit anderen Müttern. Ganz großes Kino. Kehrt vor eurer eigenen Tür! An die AP: Selbstverständlich gibt es individuelle BVs vom Arzt, auch wenn hier gerne das Gegenteil behauptet wird. Du musst dich auch nicht rechtfertigen deswegen. Frau Bader wird dir noch auf deine Frage bzgl. Arbeitsantritt etc. antworten.
Nera
Mein BV kommt aber vom AG und ich muss nicht hintenrum und heimlich fragen ob und was das für Folgen hat oder haben könnte da es wie du schon sagst sauber ist. Außerdem ist es zwar geplant relativ zügig ein zweites Kind zu bekommen, dennoch werde ich wegen eines BVs dann nicht zum Arzt rennen. Wenn ich wieder eines bekomme gut, wenn nicht, auch okay...ich wollte mich lediglich erkundigen was es zu beachten gibt. Kinderbetreuung etc.... Ja das mit dem Triggerwort BV stimmt schon, dennoch es von der AP ne ziemlich dreiste Aussage "sich ins BV schreiben zu lassen". Und nach allem was ich mittlerweile weiß kann ichs bissl verstehen. Und ich weiß schon wie das läuft...meine Praxis hat mich auch nach meinem Beruf gefragt und im Anschluß "ob ich ein BV benötige"...ich habe abgelehnt und finde es auch ziemlich leichtfertig verteilt. Ausserdem sagte ich ja das keiner die Hintergründe kennt...ich hab nur darauf hingewiesen das man ein individuelles BV nicht ausnutzen sollte ohne die Folgen zu kennen. Sonnige Grüße Nera
mellomania
das ist die RECHTSLAGE. eine risikoschwangerschaft heitß, dass du engmaschiger betreut wirst. FERTIG. Corona ist KEIN grund für ein BV. DU regst dich über die rechtslage auf? aber doch nicht hier.
Nera
PS: Ich bin noch nicht in EZ, das erste Kind ist noch gar nicht da. Und angegangen bin ich die AP auch nicht. Ich bin von einem BV vom AG ausgegangen, fand dann aber die Aussage "ins BV schreiben lassen" ziemlich dreist. Und wer sowas schreibt braucht sich nicht über die umfangreiche Kritik wundern.
Mitglied inaktiv
Mich wundert das 2 höher nicht auch shitstorm ist. Noch offensichtlicher mit BV "holen"
Schleifchen2022
Vielen Dank Feuerwehrschweifin, ich dachte schon- wo bin hier gelandet... hatte aber auch langsam den Eindruck- wenn unbeteiligte so krass abgehen soviel Zeit und Energie investieren- sind das immer eigene Themen... Bedauerlich, dass eigene Frustrationen und Gefühle nicht anders aufgelöst werden können... deshalb bin ich dann auch raus aus dem Schwachsinn hier. Aber heute nochmal ganz klar für Alle- zum Teil werden ja immer noch Dinge behauptet die auf mich ja nicht mal zutreffen- merkt ihr was, eine von Euch antwortet- falsch- ich dürfe EZ nicht früher beenden, dies sei Sozialbetrug und 5 Andere gehen davon aus, dass das mein Anliegen war:-))) Ist aber auch menschlich... nur frag ich mich, ob ihr eigentlich nichts Besseres zu tun habt? Nochmal im Guten zur allgemeinen Aufklärung- am Ende des Tages sind wir Alle Mamas... 1) ich möchte nicht die EZ vorzeitig beenden um schneller BV "zu kassieren" sondern alles nach Plan machen- aber hierbei für mich abgesichert sein 2) ich spreche von dem theoretischen Fall wie das zeitlich / rechtlich wäre 3) es ist mein gutes Recht, mit meinem AG im Rahmen meiner Rechte zu verfahren wie ich möchte und die Gründe gehen Niemanden was an- NOCHMAL ich schrieb wegen der Rechtslage - nicht um Eure teilweise völlig falsch informierten Kommentare abzuholen 4) Selbstverständlich hat ein BV vom Arzt Bestand/ Gültigkeit- passiert in der Praxis Non Stop da insbesondere im Pflegebereich die Kliniken aus Verzweiflung oft sehr fragwürdige Wege gehen um "sichere Arbeitsplätze" zu schaffen. MEIN persönliches BV habe ich aber aus harten medizinischen Gründen. DIE ICH HIER NICHT AUSFÜHREN WERDE WEIL IRRELEVANT zur Fragestellung. 5) Das Einzige was ich nachvollziehen kann ist dass die Formulierung "ich lasse mich ins BV schreiben" irreführend war denn WELCHER ARZT TRAUT SICH SOWAS ÜBERHAUPT? und Warum? Das geht doch nur mit echten Gründen??? 6) Meine Frage ist absolut nicht hintenrum oder sonst was -ich informiere mich über die Rechtslage. dann wäre jede Vorab Information hintenrum und berechnend. 7) ich wollte wissen ob für Pflegepersonal andere Fristen zur Mitteilung des AG ggü gelten 8) Zu guter Letzt: Ihr Hyänen -passendes Wort- WÄHREND IHR ZUM GROSSTEIL WÄHREND DEN LOCK DOWNS MIT EUREN HINTERN DAHEIM GESESSEN UND EUCH VOR DEM VIRUS VERSTECKT HABT, war ich permanent und ohne Frei an der Front FÜR EUCH, habe EURE Angehörigen versorgt etc -ich wäre damals auf Grund einer anderen medizinischen Sache DRINGEND VON MEINEM ARZT AUFGEFORDERT GEWESEN mich krank schreiben zu lassen und habe das verweigert um mit meinen Kollegen die Krise zu bewältigen ohne zu wissen was das für Folgen für meine Gesundheit hätte. BEEINDRUCKT? Sicher nicht:-))) Ich habe es jetzt trotzdem mal geschrieben... 9) Selbstreflektion: ihr kennt mich Null, wollt Wissen dass es mir gut geht, mein BV vorgetäuscht ist, es kein BV vom Arzt gibt, mein AG mich loswerden will etc - heute lach ich mich krank über Euch - die geballte Intelligenz / Kompetenz war da mal wieder unterwegs:-))) 10) und um Euch jetzt richtig in den Wahnsinn zu treiben: das Gut der Freiheit ist eines der Höchsten... ich nehme mir die Freiheit und verlasse dieses Forum - ich werde also keine Eurer Antworten mehr lesen :-))) Schade gell? Müsst ihr Euch was Neues suchen... In diesem Sinne wünsche Euch Allen... Sinnfindung? und andere Möglichkeiten, mit Euren persönlichen Frustrationen umzugehen- das kann nicht gesund sein was ihr da macht. Viele sonnige Grüße von einer Eurer sogenannten "COVID Helden", Vielen Dank für all die Wertschätzung :-)))
Himbeere2008
Du benötigst ärztliche Hilfe und Behandlung.
mellomania
sorry aber den wust den du schreibst, sinnfrei, ohne zusammehang...nene, lass dir helfen! schnell.
BenLau2021
Ich finde es mal wieder eine bodenlose Frechheit, wie hier wieder über das BV hergezogen wird! Der Arzt wird seine Gründe haben! Ich selbst habe vom FA ein BV erhalten. Ich war zunächst sprachlos. Hatte von einem BV auch noch nicht gehört. Der FA nannte mir die Gründe, welche offensichtlich waren und die es rechtfertigen. Ich hab aber um Bedenkzeit gebeten, weil ich meinen Arbeitgeber, wo ich seit 19 Jahre arbeite nicht vor den Kopf stoßen wollte. Habe aber letztendlich zugestimmt, da es nicht um mich, sondern um meine Zwillinge ging. Ich stand allerdings, bis zum regulären Mutterschutz meinem Arbeitgeber tel. zur Seite, wenn Sachen geklärt werden mussten. Mein Arbeitgeber hat das BV, aufgrund der Ärztliche Befunde nie kritisiert oder mir Steine in den Weg gelegt. Die Zwillinge sind jetzt 6 Monate alt und alle zwei Monate fahre ich für einen Kaffee auf die Arbeit oder mein Chef ruft an. Also nur weil das BV vom Arzt kommt, muss das nicht zum Nachteil ausgelegt werden.
Lili385
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