SyGo
Guten Tag, Ich bin Selbstständig und freiwillig gesetzlich krankenversichert mit Krankentagegeld-Zusatzversicherung. Nun versuche ich herauszufinden, ob auch ein Berufsverbot den Status einer Krankschreibung hat, sprich ob meine Krankenkasse nach Ablauf der 6 Wochen zahlen müsste, oder ob dies nur im Falle einer Krankschreibung wäre? Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir weiterhelfen können!! Viele Grüße und einen schönen Wochenstart :)
Hallo, nein, dass sind zwei unterschiedliche Dinge Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Das heißt nicht Berufsverbot, sondern Beschäftigungsverbot. Das Beschäftigungsverbot (§§ 3 und 4 MuSchG) ist eine Maßnahme im Zusammenhang mit dem Mutterschutzgesetz. Das Mutterschutzgesetz gilt ausdrücklich NICHT für Selbständige, sondern nur für Arbeitnehmerinnen im abhängigen Beschäftigungsverhältnis. Selbständige können/dürfen selber entscheiden, ob sie gesundheitlich in der Lage sind zu arbeiten oder sich besser schonen sollten.
Mitglied inaktiv
Auch bei den Arbeitnehmerinnen gibt es keine Wahlmöglichkeit zwischen Krankschreibung und Beschäftigungsverbot, denn darüber entscheidet immer der Arzt im eigenen Ermessen. Für beides gibt es unterschiedliche Kriterien. Von daher erübrigt sich die Ausgangsfrage in doppelter Hinsicht.
desireekk
Für Selbständige gibt es kein Beschäftigungsverbot. So einfach ist das... Gruss D
SyGo
Vielen Dank für die schnellen Antworten, meine Gynäkologin war sich nicht sicher und kann nun die Krankschreibung ausstellen.
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