Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Selbständige Nebentätigkeit während der Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Selbständige Nebentätigkeit während der Elternzeit

Juste

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Liebe Frau Bader, ich befinde mich seit dem 18.06.13 in Elternzeit! Am 30.06 ist mein Arbeitsvertrag ausgelaufen und ich bin nun noch während des Elterngeldbezuges beitragsfrei krankenversichert. Nun würde ich gerne nebenberuflich eine Selbständigkeit aufbauen. Dafür würde ich ca. 5 Wochenstunden investieren. Der Umsatz liegt bei ca. 600 Euro im Monat, der Gewinn liegt bei 0 (in den ersten beiden Jahren werde ich keinen Gewinn erzielen). Bleibe ich weiter beitragsfrei versichert? Da es ja nur nebenberuflich ist! Oder zählt es wegen Elternzeit als vollzeitjob? Wie verhält es sich mit dem Elterngeld? Ich dachte eigentlich, dass ein Monat mit 0 Euro Gewinn keinen Abzug zur Folge hat. Nun habe ich von einer Freundin gehört, dass am Ende alle Monate mit einer Beschäftigung zusammen gerechnet werden und dann der Durchschnitt auf die Monate verteilt wird. Stimmt das? Danke, lieben Gruß Juste


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie keinen Gewinn erzielen, müssten Sie auch weiter beitragsfrei versichert sein. Ich würde aber trotzdem vorher schriftlich anfragen, nicht, dass man Ihnen hinterher etwas anderes Nach meinem Wissen wird hinterher Monat für Monat abgerechnet. Liebe Grüße, NB


SumSum076

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Wenn dein Vertrag am 30.06.2013 ausgelaufen ist, bist du seit 1.7.2013 nicht mehr in Elternzeit! Elternzeit kann man nur als Arbeitnehmer haben. Mit den Bemessungsgrenzen bei Krankenversicherungen kenn ich mich leider nicht aus. Gruß Sabine


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