Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwangerschaftsattest

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Schwangerschaftsattest

Nabdelna

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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der Elternzeit erneut schwanger geworden und mein Arbeitgeber hat ein Schwangerschaftsattest von mir verlangt.  Ich habe es bei meinem Frauenarzt ausstellen lassen und dem Arbeitgeber bereits zugeschickt. Nun verlangt der Arbeitgeber, dass ich die Rechnung die ich ja bereits vor Ort bei meinem Frauenarzt bezahlt habe von meinem Frauenarzt ändern lassen soll, also das die Adresse Empfänger mein Arbeitgeber steht. Mein Frauenarzt sagt aber, dass die des nicht machen können, weil ich ja die Patientin bin und die mit meinem Arbeitgeber ja nichts zu tun haben und ich die Rechnung ja schon bereits gezahlt habe.  Wer hat nun Recht?   Wie soll ich weiter vorgehen, damit der Arbeitgeber mir endlich das Attest erstattet? Danke im Voraus!  


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich hatte ja schon geschrieben, dass die Kostenübernahmepflicht sich aus § 15 MuSchG ergibt. Eine Bedingung ist dort nicht geregelt. Ich kann einen Anspruch des AG auf Umschreibung nicht erkennen. Liebe Grüße NB


Nabdelna

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Nachtrag; Das hat mein Arbeitgeber mir geschrieben: Damit wir die Kosten des Attestes in Höhe von 15,00 € erstatten können, muss die Rechnungsadresse auf uns als Arbeitgeber und nicht auf Sie ausgestellt sein. Andernfalls kann die Buchhaltung dies nicht korrekt verbuchen. Die Rechnungsadresse lautet:  ...  


zweizwerge

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Ich bin bei Kieler Sprotte im Folgebeitrag: Das ist mE korrekt. Wenn der Auftraggeber des Attests der Arbeitgeber sein soll (will sagen, wenn er zahlen soll), dann muss dort sein Name und seine Adresse stehen. Hätten sie Dich vielleicht netterweise vorher drauf aufmerksam machen könne - vermutlich dachten sie, Du weisst das. So: dumm gelaufen. Vielleicht akzeptieren sie einen Eigenbeleg von Dir über das Geld mit dem Nachweis, dass Du die Rechnung an den Arzt beglichen hast. Wenn sie nett sind. Ansonsten würde ich sagen, Unwissenheit schützt vor Konsequenzen nicht. Und Du brauchst das Wohlwollen Deines Arbeitgebers vielleicht später noch dringender.


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