Schlauchi
Liebe Frau Bader, §27 (3) KiBiz sagt "(3) [...] Die Anzahl der Schließtage, ohne Wochenend- und Feiertage, soll 20 und darf 27 Öffnungstage nicht überschreiten." Unsere Kita hat die 27 Schließtage in 2022 mit der ersten Planung an ausgereizt. Nun ist kurzfristig durch einen weiteren Tag ergänzt worden (Fortbildungstag, der letzte eigentlich geöffnete Brückentag). Die Leitung sagt "Hupsi, hab ich wohl ganz übersehen, naja, ist ja nur ein Tag". Der Träger teilt mit "Ach, der eine Tag, gibt es nächstes Jahr halt nur 26 Schließtage". Der Elternrat hat nach Rückfrage nicht vor zu handeln "Ist ja nur ein Tag, ob 27 oder 28 ist doch jetzt auch egal". Notbetreuung wird nicht angeboten (auch für die restlichen Schließtage nicht) - es gibt wohl eine Kooperation mit einer anderen Kita, von der "Inanspruchnahme bittet man aber abzusehen, die Kooperation ist für den Notfall, nicht um Urlaub zu sparen" (...) Ich habe den Papp auf. Wer ist der nächste Ansprechpartner? Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien?
Hallo, § 25 KiBiz Träger von Kindertageseinrichtungen (1) Träger einer Kindertageseinrichtung sind die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, Jugendämter und die sonstigen kreisangehörigen Gemeinden sowie Gemeindeverbände Liebe Grüße NB
Berlin!
Was möchtest Du denn erreichen? Dass Dein Kind n die Notbetreuung kann oder die Kita öffnet? Aus dem von Dir zitierten § ergibt sich doch schon, dass das JA zuständig ist, wenn Kinder in den Schließzeiten nicht angemessen betreut werden können. Sprich: wenn Dein Kind weder von den Eltern, noch anderweitig betreut werden kann (und ja, diese Möglichkeiten musst Du ausschöpfen). Steht in Absatz 5. Und gelten Fortbildungstage als Schließtage im Sinne des Gesetzes?
Schlauchi
Ich glaube, ich würde am liebsten erreichen, dass sich die Kita an eine ganz einfache gesetzliche Vorgabe hält, die heißt "darf 27 Öffnungstage nicht überschreiten". 28 Tage überschreitet 27. Da steht auch nicht "27 Öffnungstage, außer für Fortbildungen"... dann müssen halt die Sommerferien (15 Tage) oder die Weihnachtsferien (5 Tage in 2022) um einen Tag gekürzt werden - wasja eh nicht umsetzbar ist, weil die ja schon seit letztem August feststehen und alle, inkl. des Personals, damit geplant haben. Dann kann ich halt zum Jahresbeginn nur 25 Tage fest verplanen, dann habe ich noch zwei Tage Luft für spontane Zusatztage (die ich persönlich auch gerne mit mehr als zehn Tagen Vorlauf angekündigt hätte, aber gut, das ist mein persönliches Pech). Die Kita ist letztes Jahr neu eröffnet (wobei die Leitung bereits 10+ Jahre Leitungserfahrung aus einer Kita des gleichen Trägers mitbringt), mir wäre lieb, denen klopft JETZT jemand vorsichtig auf die Finger und sagt "dududu, darfst du aber nur 27 Tage schließen, musst du in Zukunft drauf gucken", als dass das einreißt. Dieses Jahr sind's 28 und nächstes dann 30? Ab wann ist denn das Ignorieren des KiBiz wichtig genug, um sich drum zu kümmern? Ist ein Tag "lächerlich"? Vielleicht. Zwei? Fünf? Ist die Einhaltung der Schließtage prinzipiell lächerlich? Kann man das KiBiz dann in dem Bereich eh ignorieren? Da es offensichtlich weder die Leitung noch den Träger oder den Elternrat interessiert, dass man es schon im ersten Jahr nicht schafft, sich an ganz klare gesetzliche Grundlagen zu halten... war der Punkt tatsächlich einfach nur, wer kann dann ein Gespräch mit Träger/Leitung führen, dass auch die sich an "darf nicht überschreiten" zu halten haben. Wenn der Ansprechpartner der Träger wäre, der ja schon mitgeteilt hat, dass ihn das nicht juckt, ruf ich dann halt doch die nächsten Tage mal vorsichtig das Jugendamt an und frage nach. (Der eine Tag ist natürlich nur der Tropfen, der das Fass gerade - bei mir - zum Überlaufen bringt, neben allem anderen, was dort schief läuft, u.a. dass nur 35 Std/Woche betreut wird, wegen Personalmangel, aber 45 in Rechnung gestellt... oder dass man nicht angerufen wird, wenn das Kind Fieber hat oder spuckt und eigentlich abgeholt werden müsste, sondern man das erst bei Abholung mitgeteilt bekommt... ich habe auch fest einen Kitawechsel im Auge, das klappt halt erst 23/24, so lange muss ich da jetzt durch)
roza_soza
Soweit ich weiß, sind die Schliestage pro Kalenderjahr zu zählen, auch wenn sie idealerweise auch zum Kitajahr passen sollten. Es wird pro Kalenderjahr gezählt, weil die Kitas ihre Sommerschließzeiten an die Sommerferien anpassen und diese ja von Jahr zu Jahr wechseln können, das Kitajahr aber am 1.08, also in der Regel in den Sommerferien anfängt. Außerdem wird der Urlaub der Eltern ja auch pro Kalenderjahr gezählt und muss ja letztlich so passen. Die Kita kann den Tag also zumachen, wenn es nicht schon der 28. Tag im Jahr 2022 ist
roza_soza
https://www.kita.nrw.de/rechtliches/rechtliche-vorgaben-und-vereinbarungen#:~:text=Die%20Anzahl%20der%20j%C3%A4hrlichen%20Schlie%C3%9Ftage,als%2027%20%C3%96ffnungstage%20sind%20unzul%C3%A4ssig.&text=Mit%20der%20neuen%20Regelung%20des,Qualifizierung%20des%20p%C3%A4dagogischen%20Personals%20festgeschrieben. Und übrigens, das Thema mit den 45h Bezahlen und nur 35h erhalten musst du mit dem Jugendamt klären. Die ziehen die Beiträge ein. Wenn die Kita aus Personalgründen nur 35h Betreuung anbieten kann ist das doof, aber rechtlich gesehen okay, solange sie sich bemühen Personal zu suchen. Das ist im Moment leider vielerorts so.
roza_soza
Ach so sorry, jetzt sehe ich, dass ich falsch gelesen habe also wenn es 28 für 2022 sind, klar, dann müssen sie einen streichen. Wenn es der Träger nicht von selbst macht, dann wende dich an das Jugendamt. Aber die müssten es eigentlich auch selbst sehen, weil die Kitas die Schließtage gegenüber dem Jugendamt angeben müssen.
Berlin!
Meine Frage sollte auch nicht despektierlich wirken, ich wollte wirklich nur wissen, was dein Ziel ist. Das muss ich dann weder teilen, noch gut finden, es ist ja nicht meins. Und auch das meine ich wirklich nicht böse, man kann ja dennoch die Rechtslage darlegen und die Möglichkeiten aufzeigen. Ich würde mich in Deinem Fall wirklich an den träger wenden. Wer ist das? Staatlich? Zuständig ist, meiner Ansicht nach, das JA. Oder gibt es in NRW eine Aufsichtsbehörde? Ich frage mich nur (und das meine ich ernst, denn ich weiß es nicht), ob Du als Bürger*in einen Anspruch aus diesem Gesetz herleiten kannst. Aber eine Stelle höher mal das Problem schildern hilft vielleicht schon, damit die Leitung mal ein wenig auf die Finger bekommt (übertragen geschrieben). ja, ein Tag ist nicht viel, für mich wäre es kein großes Problem. Aber das ist ja nicht der Punkt, ich verstehe durchaus, worauf Du hinaus willst. Und nur, weil jemand lange in einer Position arbeitet, heißt das ja nicht automatisch, dass diejenige kompetent ist. Leider. Hilft Dir aber auch nicht weiter.
Berlin!
Deine Argumentation ist zwar schlüssig. Aber im Gesetz sind die Kitajahre gemeint, steht in § 1 Abs. 3. S. 2
roza_soza
@Berlin Das ist die Definition eines Kindergartenjahres und allgemein gelten die Regelungen im Kibiz auch für ein Kindergartenjahr. Aber im Paragraphen mit den Schließzeiten steht nichts vom Kindergartenjahr. Schau dir den Link in meinem zweiten Kommentar an, das ist ne offizielle Seite und da wird es im entsprechenden Abschnitt erklärt. In NRW gibt es als Aufsichtsbehörde neben dem Jugendamt noch das Landesjugenamt (LWL und LVR), aber zunächst ist für solche Anliegen das Jugendamt zuständig.
Bone
Ich empfinde 27 Tage schon als zuviel. Würde meinen, dann kann die Fortbildung nicht stattfinden. Nehme ich zuviel Urlaubstage, muss ich entweder unbezshlt nennen oder verkürzen. Da gibt es kein, hole ich dann nächstes Jahr nach.
Birte0504
Unser Kiga hat 30 Schließtage...