KSE
Sehr geehrte Frau Bader, Bald endet meine Elternzeit und ich gehe zurück in den alten Betrieb nur als Teilzeitkraft anstatt wie vor der Schwangerschaft als Vollzeitkraft. Ich wurde 2020 von meinem Arzt ins Beschäftigungverbot geschickt und hatte bis zu dem Zeitpunkt noch einige nicht genommen Urlaubstage. Diese Urlaubtage die ich 2020 nicht genommen habe könnte ich doch dieses Jahr nach der Elternzeit noch nehmen oder? Diese würden doch nicht verfallen? Und der Arbeitgeber darf mir diese auf seinen Wunsch auch nicht auszahlen, wenn ich es nicht möchte? Desweiteren hatte unsere Firma innerhalb meines Beschäftigungsverbotes 2 Wochen Betriebsferien die den Arbeitnehmen bereits seit Anfang 2020 bekannt war. Diese 2 Wochen Urlaub wurden den Arbeitnehmern bereits anfang 2020 vom Urlaubskonto abgezogen, da ich aber in der Zeit wo der Betriebsurlaub statt fand im Beschäftigungsverbot war würde ich den Urlaub jetzt auch wieder bekommen oder darf der Arbeitgeber den kürzen? Vielen Dank für Ihre Rückantwort und Ihre Hilfe. MfG
Hallo, 1. Grundsätzlich soll Urlaub, der in Vollzeit entstanden ist, auch in Vollzeit genommen werden. Eine Auszahlung des gesetzlich nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorgesehen. 2. Wenn es nur zwei Wochen waren und die mehr als sechs Monate vorher bekannt gegeben worden sind, ist das zulässig. Liebe Grüße NB
Ähnliche Fragen
Hallo, ich bin damals als ich schwanger war, direkt ins Beschäftigungsverbot gekommen. Aus dieser Zeit haben sich 28 Tage Resturlaub angesammelt. Meine Chefin und ich haben nun überlegt, einen Teil des Urlaubs an das Ende meiner Elternzeit zu hängen und den anderen Teil auszahlen zu lassen. Nun zu meiner eigentlichen Frage, damals als ich den Restu ...
Hallo Frau Bader. Ich habe eine ziemlich komplexe Frage zum Thema resturlaub im Beschäftigungsverbot. Im November 2017 ist meine Tochter geboren. Während der gesamten Schwangerschaft hatte ich aufgrund eines fehlenden titers ein Beschäftigungsverbot. Die elternzeit endet jetzt im November 2018. Vorab war abgesprochrn und auch vom Arbeitgeber gene ...
Hallo Zusammen! Ich bin aktuell noch in Elternzeit und überlege, ob ich diese beende und wieder arbeiten gehe. Während der Schwangerschaft war ich im Beschäftigungsverbot und habe noch entsprechenden Resturlaub. Mein Arbeitgeber ist der Meinung, dass ich diesen Resturlaub bis Ende des Jahres nehmen muss, aber ich habe hier schon mehrfach gele ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin von 5.4.2019 bis 18.02.2020 krankgeschrieben. Seit Ende 2019 bin ich Schwanger. Und seit 19.02.2020 habe ich eine individuelle Beschäftigungsverbot (wurde von meine Ärztin bis Ende meiner Schwangerschaft ausgestellt). Ich bin jetzt offiziell im Mutterschutz. Ich plane Elternzeit direkt nach Mutterschutz. Ich h ...
Hallo Frau Bader Ich habe 2019 insgesamt 2x Urlaub eingetragen, den ich letztendlich aber nicht mehr nehmen konnte, weil ich mich bereits im Beschäftigungsverbot befand. Für das Jahr 2019 hätte ich 132 Std Urlaub zu gut gehabt bei 24std /wöchentlich Mutterschutz war der 15.6.2019 Ich habe 1 Jahr Elternzeit in Anspruch genommen und arbe ...
Hallo Frau Bader Ich habe 2019 insgesamt 2x Urlaub eingetragen, den ich letztendlich aber nicht mehr nehmen konnte, weil ich mich bereits im Beschäftigungsverbot befand. Für das Jahr 2019 hätte ich 132 Std Urlaub zu gut gehabt bei 24std /wöchentlich Mutterschutz war der 15.6.2019 Ich habe 1 Jahr Elternzeit in Anspruch genommen und arbe ...
Guten Morgen, am 08.09.2020 ist meine zweite Tochter geboren. Bis zum Beginn meines Mutterschutzes am 13.07.2020 war ich seit Anfang des Jahres im Beschäftigungsverbot. Momentan befinde ich mich noch in Elternzeit. Nun möchte und muss ich mich beruflich verändern und meine derzeitige Anstellung kündigen. Wie sieht das mit meinem Urlaubsanspruch f ...
Hallo Frau Bader, Meine Frage lautet, darf mein Arbeitgeber meinen Resturlaub aus dem Beschäftigungsverbot und Mutterschutz nach meiner Elternzeit einfach auszahlen bzw. Sagen ich muss den Resturlaub sofort im Anschluss nach der Elternzeit nehmen? Desweiteren war in der Zeit meines Beschäftigungsverbotes 1 Woche Betriebsferien, bekomme ich di ...
Sehr geehrte Frau Bader, In meiner ersten Schwangerschaft wurde mir ein Beschäftigungsverbot erteilt. Ich ging in Elternzeit und wurde erneut schwanger. Ich kam von der Elternzeit meines ersten Kindes direkt in ein erneutes Beschäftigungsverbot. Nun endet bald meine Elternzeit des zweiten Kindes. Mir ist bekannt, dass der Urlaubsanspruch wä ...
Guten Tag! Ich habe noch 25 Resturlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit! Diese 25 Resturlaubstage werden direkt nach meine Elternzeit genommen. Konkret in Zahlen: Ich habe offiziell Elternzeit bis zum 12.07.2025 und nehme die 25 Tage bis einschließlich zum 15.08.2025. Am 18.08.2025 muss ich somit wieder wirklich in Präsenz ...
Die letzten 10 Beiträge
- Bezahlung Resturlaub aus Beschäftigungsverbot
- Änderungsvertrag Elternzeit
- Berechnung Mutterschutzlohn bei erneuter Schwangerschaft während Elterngeld Plus
- Gerichtstermin im Mutterschutz als Polizeibeamtin
- Elternzeit
- Schwanger Dienstreise ablehnen
- Beschäftigungsverbot 2. Schwangerschaft
- Mutterschutzlohn als Ausgleich zu entfallenden Überstunden
- Stillbeschäftigungsverbot
- Berechnung Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld bei dauerhafter Entgeltänderung