Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rechtsanspruch auf Kindergartenplatz bei Umzug

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Rechtsanspruch auf Kindergartenplatz bei Umzug

annalizasmith

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Hallo! Wir haben folgende Situation: wir sind gerade in den Endzügen unseres Hausbaus und ziehen Mitte Juni in eine andere Stadt. Es handelt sich um eine Kleinstadt bei München. Da wir momentan in München wohnen sind wir gewarnt bzgl. Betreuungsplätzen. Also habe ich schon frühzeitig angefangen mich um einen Kindergartenplatz für unsere im März 3 gewordene Tochter zu kümmern. Der Tenor war: wenn man nachweist, dass man im September in der Gemeinde wohnen würde wäre das kein Problem. Man solle zum Einschreibetermin am 12. Februar diesen Nachweis (Kaufvertrag und Fertigstellungsmitteilung vom Bauunternehmer) mitbringen. Das hab ich also getan und war gleich morgens (nachdem wir im Januar alle Tage der offenen Tür genützt hatten) in unserem Wunschkindergarten zur Einschreibung. Die meinten mit dem Geburtstermin hätte sie gute Chancen zumal ich auch flexibel bzgl. der Betreuungszeiten war. Nachdem ich nun immer noch nichts gehört hatte habe ich nun bei der Gemeinde angerufen und mir wurde gesagt, dass meine Tochter gar nicht berücksichtigt wurde weil wir noch nicht dort wohnen. Ich hab dann obwohl die Dame von der Gemeinde meinte sie würde sich kümmern und ich bekäme in den nächsten Wochen Bescheid noch mit der Kindergartenleitung telefoniert, die meinte sie hätte von der Gemeinde die Order erhalten uns keinen Platz zuzuteilen. Sie war recht verärgert über die Gemeinde und wollte sich auch nochmal informieren und mir in den nächsten zwei Tagen Rückmeldung geben. Meine Frage ist nun diese: wenn man in einer Gemeinde ein bereits laufendes Bauvorhaben hat und sein Kind dort im Kindergarten anmeldet. Wie ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Denn rein theoretisch hätte meiner Tochter der Vorzug vor jedem Kind das nach ihr geboren wurde gegeben werden müssen, oder verstehe ich das falsch? Ich freue mich auf eine Rückmeldung. Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich fürchte, erst bei tatsächlichem Zuzg hat man einen Anspruch Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Hatten das auch, Umzug war im April dann. Fazit : Kind wird erst berücksichtigt, wenn es in der Stadt auch gemeldet ist. Kann ja jederzeit was dazwischen kommen. Einen Anspruch auf einen Platz habt ihr ab Meldung, aber Du schreibst Du hast sie nur in einer Einrichtung angemeldet ? Das ist ärgerlich, oder gibt es nicht mehr ? Wir haben damals einen Platz am anderen Ende der Stadt bekommen, Damit hat die Stadt ihr Soll erfüllt. Bist Du auf den Platz angewiesen ab Umzug ? Wenn ja, dann schaue nach Tagesmüttern und anderen Einrichtungen und melde sie überall an sobald ihr Euch ummelden könnt.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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