Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Planschbecken im Gemeinschaftsgarten

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Planschbecken im Gemeinschaftsgarten

Mitglied inaktiv

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Hallo, wir wohnen zur Miete in einer Eigentumswohnanlage mit gemeinschaftlicher garten- und Grünanlage. Für unsere Kinder ( 4J und 1J) haben wir dort gelegentlich ein Planschbecken aufgestellt. Heute schreibt uns die Hausverwaltung einen Beschwerdebrief: " Sie haben im Garten ein Planschbecken aufgestellt. Das Planschbecken ist umgehend wieder zu entfernen, denn die gemeinschaftliche Garten- und Grünanlage ist nicht für die private Nutzung einzelner gedacht." Dürfen wir in diesem Gemeinschaftsgarten wirklich kein Planschbecken aufstellen? Danke im voraus Katja


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, hier kommt es im wesentlichen auf den Mietvertrag an. Gehören die Außenflächen - z.B. ein Innenhof oder der Innenbereich großer Wohnanlagen - vertragsgemäß zur Mietsache, dann dürfen auch dort die Kinder spielen! Wenn nicht ohnehin bereits ein privater Kinderspielplatz vorhanden ist, können die Eltern sogar Spielgeräte wie Schaukeln, Planschbecken oder Rutschen aufstellen. Zwar sollten sie nach Möglichkeit darauf achten, den Sandkasten nicht direkt unter dem Fenster des Nachbarn zu platzieren, um Ärger zu vermeiden. Doch grundsätzlich müssen die Hausbewohner ebenso wie die der umliegenden Gebäude den vom Kinderspielplatz ausgehenden Lärm dulden und sind auch nicht zu einer Mietminderung berechtigt. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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... das ist bei uns auch so. Man darf laut Hausordnung das (riesige!) Gartengelände nur zum Zwecke der Pflege von Blumen und Rabatte betreten. Bei uns wohnen aber auch 80 % Rentner oder berufstätige Paare ohne Kinder. *seufz* Kann also sein, dass eure Hausverwaltung das durchaus ernst meint. Schau mal in euren Mietvertrag. Wenn da was von Sondernutzungsrechten oder Gartennutzung steht, seid ihr aus dem Schneider. Sonst kann man es tatsächlich verbieten. GRüße Sisi


Mitglied inaktiv

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Probier doch einfach mal mit den anderen Hausbewohnern zu reden und frag Sie ob Sie nichts dagegen haben wenn du das aufstellst meistens wollen die alle nur gefragt werden und dann gibt es keinen ärger mehr.


Mitglied inaktiv

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hallo kathan, ich wohne auch in einem Mietshaus und vertrete die andere Seite obwohl ich dich auch verstehe. Ich habe drei Nachbarsfamilien die ihr Planschbecken im Garten aufstellen. Sind die Mütter mal befreundet dürfen ihre Kinder in einem plantschen, sind sie aber verstritten dann braucht jeder sein eigenes Becken, diese werden dann jeden 2. Tag mit neuem Wasser befüllt. Mit was für Wasser meinst du wohl, das die Damen ihre Becken füllen? Mit Gemeinschaftswasser! Ich bin NICHT bereit für andere Kinder etwas zu bezahlen, warum kann man mit seinen Kindern nicht ins Schwimmbad gehen? Mein Sohn ist 11 Jahre und wird im November 12, ich war mit ihm immer im Schwimmbad, dort sind vielmehr Sachen geboten, Mama und Kind lernen viele nette Leute kennen und teurer ist es auch nicht. Ich zahle bei uns 18 Euro für eine Saisonkarte und die kleinen Kinder gehen frei. Sei mir nicht böse, ich weiß ja nicht wie es bei dir ist. Bei meinen tollen Nachbarn ist es jedoch so, das die Muttis zu faul sind mit ihren Kindern was zu unternehmen und auf öffentlichen Plätzen müsste man ja auch nach den Kindern sehen und zu Hause kann man sie springen lassen. Ich bin jetzt in der 27. SSW und selbständig also Vollzeit berufstätig ich weiß aber genau ich werde mit meinem kleinen Schatz wenn er mal so weit ist auch ins Schwimmbad gehen und nicht andere Mitmenschen für mein Kind zahlen lassen. LG Marion


Mitglied inaktiv

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Hallo Romantica, ich kann deine Argumente nachvollziehen. Bei uns im Kreis kostet der Eintritt ins Freibad fü Erwachsene 7,50 Euro, für Kinder ab 6 Jahren 3,50 Euro. Da überlegt man sich halt schon, ob man mal eben für 2 Stunden hingeht... Die Saisonkarte kostet weit über 100 Euro. Das mit dem Gemeinschaftswasser auf allgemeine Hauskosten ist wirklich nicht ganz ok, aber auf der anderen Seite wird bei uns beispielsweise stundenlang der Rasen gesprengt, das geht auch auf Gemeinschaftskosten. Genauso wie der Trockner der Nachbarn... Grüße Sis


Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, ich glaube nicht das es um den Kinderlärm geht in diesem Streitfall und auch nicht um diverse Spielgeräte, sondern ganz einfach um die Folgekosten die so ein Planschbecken verursacht und die von allen Mietparteien mitfinanziert werden soll. LG Marion


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