Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Pflichtveranstaltung außerhalb Arbeitszeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Pflichtveranstaltung außerhalb Arbeitszeit

Alexis86

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Guten Tag, ich arbeite jeden Tag 5 Stunden bis 13 Uhr. Ich werde nach Stunden bezahlt. Nun haben wir bald eine Betriebsversammlung mit anschließendem Oktoberfest... Diese Betriebsversammlung soll ab 14 Uhr los gehen. Da ich alleinerziehend bin und niemanden für meine Zwerge habe nach 13.30 Uhr, habe ich auf das Frageschreiben ob man kommt, geantwortet, dass ich nicht komme. Nun wurde mir mit geteilt, dass dies eine Pflichtveranstaltung sei. Nun die Frage, ob ich dann auch dafür Stunden aufschreiben darf, wenn ich doch hin gehen sollte. Verstehe zwar nicht, was dann das Schreiben soll, auf dem man ankreuzt ob man kommt oder nicht aber nun gut... Lieben Dank und freundliche Grüße Alexis


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Versammlung wird Pflicht sein (mit anrecehnebarenr Arbeitszeit), das Fest danach nicht. Liebe Grüße NB


chrissicat

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Die Betriebsversammlung als Pflichtveranstaltung ist Arbeitszeit, das anschließende Oktoberfest vermutlich nicht. Dein Arbeitgeber wird dir die Frage aber verbindlich beantworten können.


bellis123

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Ich kenne es auch so, dass die Betriebsversammlung Pflicht ist (und die Stunden auch aufgeschrieben werden), die Feierlichkeiten danach werden nicht aufgeschrieben und sind daher auch nicht Pflicht. Frag doch am Besten im Personalbüro nach, und auch ob du ggf. deine Kinder mitbringen kannst, da du sonst keine Betreuung hast. Damit signalisierst du, dass du grundsätzlich gewillt bist teilzunehmen.


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