Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Partielles Beschäftigungsverbot - Urlaub und Krankheit

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Partielles Beschäftigungsverbot - Urlaub und Krankheit

Yune88

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Guten Tag, ich habe seit dieser Woche ein partielles Beschäftigungsverbot von meiner Frauenärztin ausgesprochen bekommen, sodass ich von nun an nur noch halbtags (4Std.) arbeiten muss. Für den Ausfall bekommt der Arbeitgeber ja das halbe Gehalt von der Krankenkasse erstattet. Wie sieht es rechtlich aus, wenn ich während diesem BV krank werde oder Urlaub nehme (da die Weihnachtsfeiertage bald anstehen). Muss der Arbeitgeber die Krankheits- und Urlaubstage extra erfassen oder melden? Gilt für diese Zeit dann keine U2-Erstattung? Oder ist weiterhin von dem ausgesprochenen BV auszugehen? Ich frage deshalb, da in unserem Hause selbst die Lohnabrechnungen durchgeführt werden und der Sachbearbeiter extra informiert werden will, wann ich krank bin oder Urlaub habe, weil dann lt. diesem "kein Beschäftigungsverbot für diese Zeiten vorliegt". Wie kann ich das verstehen? Ich hoffe, Sie können mir helfen. Mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Der AG bekommt den Aufall ganz erstattet 2. Urlaub wird nur berücksichtigt, wenn er vor dem BV genehmigt war 3. Krankheit geht dem BV vor Liebe Grüße NB


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