Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Online Fortbildung in Arbeitsunfähigkeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Online Fortbildung in Arbeitsunfähigkeit

Alexandra0288

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben und würde gerne an einer online Fortbildung teilnehmen. Ist es notwendig, dass ich meinen Arbeitgeber und die Krankenkasse darüber in Kenntnis setze? Mit freundlichen Grüßen


Berlin!

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Das kommt darauf an. Zum Beispiel auf den Grund der Krankschreibung. Beispiel: Du hast Dir den Knöchel gebrochen und kannst natürlich nicht als Erzieherin weiter arbeiten, sehr wohl aber zu hause am PC eine Fortbildung machen. Wenn Du schwangerschaftsbedingt arbeitsunfähig bist, der Grund dafür aber wegfällt, wenn Du zu Hause vom Sofa aus an einer Fortbildung teilnimmst, dann wirst Du das dürfen. Allerdings würde ich das an Deiner Stelle vorher kommunizieren. um Ärger und Missverständnisse zu vermeiden.


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