Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Neue Ausbildung während der Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Neue Ausbildung während der Elternzeit

leene84

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Sehr geehrte Frau Bäder, unser Sohn kam vor 4 Monaten auf die Welt. Ich werde noch bis zum 31.08. in Elternzeit sein, habe nun aber die Möglichkeit eine neue Ausbildung ab 1.9. anzufangen. Ich bin in gehobener Position im öffentlichen Dienst angestellt, finanziell kann ich nicht klagen- demnach geh ich mit der neuen Ausbildung ein hohes Risiko ein-welches mir aber wert ist, da ich nicht ganz so glücklich bin, wie sich mein Beruf entwickelt hat und entwickeln wird. Nun meine Fragen- „Darf ich meine Elternzeit verlängern und während dieser Zeit eine neue Ausbildung beginnen?“ „Kann ich in den alten Beruf zurück, sollte mir die Ausbildung nicht gefallen?“ „Muss ich meinen Arbeitgeber in Kenntnis setzen?“ Ich freue mich von Ihnen zu lesen und verbleibe mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Einen Anspruch auf Verlängerung der Elternzeit haben Sie nicht 2. Selbstverständlich müssen Sie den Arbeitgeber in Kenntnis setzen und Fragen, dieser kann sogar aus betrieblichen Gründen ablehnen 3. Wenn es einer praktische Ausbildung ist, müssen Sie berücksichtigen, dass Sie nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten dürfen. Liebe Grüße NB


Dojii

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Die Elternzeit lässt sich nicht ohne weiteres verlängern. Mit dem Anmelden der Elternzeit bindet man sich für 24 Monate an die beantragte Elternzeit. Will man innerhalb dieser 24 Monate verlängern (oder verkürzen) muss der Arbeitgeber zustimmen. Ein Recht auf Änderung hat man nicht. Jede Teil- oder Vollzeittätigkeit (also auch eine Ausbildung) innerhalb einer laufenden Elternzeit benötigt die Zustimmung des Arbeitgebers und muss diesem daher gemeldet werden. Und ich gehe mal ganz stark davon aus, dass dein Arbeitgeber dir die Elternzeit nicht verlängern wird, wenn du ihm sagst, dass du bei jemand anderem eine neue Stelle anfangen willst und wahrscheinlich nicht mehr zurück kommst. Wenn du die neue Stelle unbedingt machen willst, bleibt dir wohl nur die Kündigung zum Ende der Elternzeit bei deinem aktuellen Arbeitgeber.


leene84

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Vielen Dank für die Antwort. Ich bin nur ein Jahr in Elternzeit und ich dachte mal gehört zu haben, man hätte 3 Jahr Anspruch auf Elternzeit ? Elterngeld beziehe ich voll für ein Jahr. Ich muss auch 6 Wochen vor dem Ende anmelden, dass ich wiederkomme. Eine Kollegin hat sogar rückwirkend bei uns nochmal Elternzeit genommen als das Kind kindergartenunfähig war. Das ging auch....


Dojii

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Ja, man hat 3 Jahre Elternzeit. Man muss sich aber mit dem ersten eingereichten Antrag auf Elternzeit für 2 Jahre (24 Monate) festlegen und ist an seinen ersten Antrag gebunden. Wie gesagt, ein Recht auf Änderung innerhalb von 24 Monaten hat man nicht. Wenn der Arbeitgeber zustimmt, geht es aber natürlich trotzdem. ^^ Nur wenn der Arbeitgeber Nein sagt hat man keine Mittel dagegen vorzugehen, da er im Recht ist.


Mitglied inaktiv

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Du hast mehrere Denkfehler... Erstens, wenn man das erste Mal EZ anmeldet muss man sich für die ersten 2 Jahre festlegen. Hast du gemacht in dem Du deinem AG gesagt hast, OK im ersten bleibe ich daheim, im zweiten komme ich in VZ wieder. Das 3te Jahr kannst du dann normal mit 7 Wochen Frist wieder neu mitteilen, verfallen lassen oder dir über das 3te Lebensjahr hinaus übertragen lassen. Willst du jetzt länger wie ein Jahr EZ nehmen, brauchst du das OK des AG - und der kann eben ablehnen. Zweitens, solange due in EZ bist, darfst du nicht mehr wie 30 Std die Woche arbeiten. Ist das eine reguläre Ausbildung, dann liegt die in der Regel bei über 30 Std - und das ist eben nicht erlaubt. Du darfst nur 30 Std die Woche einer Tätigkeit nachgehen - Ausbildung oder Arbeiten ist da egal. Drittens, EZ bedeutet zwar das dein eigentlicher Arbeitsvertrag ruht, aber es bedeutete nicht das du überall arbeiten darfst. Egal ob Ausbildung oder das du innerhalb de WEZ bei einem anderen AG in TZ arbeitest - du brauchst auf jeden Fall das OK des AG. Und viertens, jegliches Einkommen musst du - solange wie du EG bekommst - der EG-Kasse mitteilen. Und je nachdem wird es dann mit de EG verrechnet oder in wenigen Fällen auch nicht.


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