Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nachnamen Änderung/ Heirat erlicht Erbrecht?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Nachnamen Änderung/ Heirat erlicht Erbrecht?

julietienne13

Beitrag melden

Hallo Fr. Bader, ich habe ein Kind (5) aus einer unehelichen Beziehung, es trägt den Nachnamen des Vaters, ich möchte gerne nächstes Jahr heiraten und meine Tochter hat den Wunsch meinen Mädchennamen anzunehmen, ich werde dann einen Doppelnamen tragen, es sei denn es wäre möglich das auch sie den neuen Namen von meinem zukünftigen Mann annehmen könnte. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Ändert sich was am Erbrecht/ Unterhalt für die Kleine? entstehen ihr irgendwelche Nachteile? Sorgerecht für das Kind ist geteilt. Im voraus vielen Dank R.D.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, den Mädchennamen kann das Kind gar nicht annehmen. Wenn der Vater zustimmt ist es möglich, dass es den Namen Ihres zukünftigen Ehemannes annimmt. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Nein, ändert sich nichts. Für die Namensänderung wäre aber eh Zustimmung des leiblichen Vaters nötig. Und ist eh schwierig. Wird nur im absoluten Ausnahmefall gemacht - wozu du auch unterschrieben hast wie du damals dem Namen des Kindsvater zugestimmt hast. Da wird man 100% drüber aufgeklärt welche weitreichenden Folgen das hat. Nicht umsonst wird dazu geraten das das Kind den Namen der Mutter bekommt und man immer noch bei späterer Ehe das Kind "einbenennen" lassen kann wenn man den endgültigen Familiennamen festlegt. So wie es jetzt ist - zumal bei gemeinsamen Sorgerecht - habt ihr kaum Chancen (eigentlich gar keine) am Nachnamen des Kindes so was zu ändern. Nur wenn dein neuer Mann dein Kind adoptieren würde, hätte das Auswirkungen auf Erbrecht, Unterhalt - und dann wäre auch eine Namensänderung kein Problem mehr. Das wäre aber nichts was sich wieder rückgängig machen lässt falls es mit der neuen Ehe nicht klappt. Falls das Kind allerdings Unterhaltsvoschuss vom Staat bekommt weil der leibliche Vater nicht zahlt - der würde wegfallen im Falle der Eheschließung. Unabhängig vom Nachnamen des Kindes. Ihr werdet also auch in Zukunft verschiedene Namen haben. Da wäre es überlegenswert ob der Zukünftige nicht deinen Nachnamen annimmt.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich weiß nicht genau, ob die Frage hier hin gehört. Es geht ums Thema Erbrecht. Mein Schwiegervater ist letzte Woche plötzlich verstorben. Mein Schwiegervater hat 2016 ein Drittel eines Hauses in Frankreich geerbt.(Er ist in Frankreich geboren) Dann gibt es noch zwei halb Geschwister die den anderen Teil geerbt haben. Meine ...

Mein Mann und ich sind beide in der Steuerklasse IV. Ist es zulässig nun 5-6 Monate vir Beginn des Mutterschutzes in die Steuerklassen 3 und 5 zu wechseln, damit mein Nettolohn höher ist? Und so würde ich Dann mehr Mutterschutz Lohnausgleich vom Arbeitgeber erhalten. Oder ist das unzulässig, weil es ja offensichtlich ist, dass wir es hierfür mach ...

Sehr geehrte Damen und Herren, von 15.1.22 - 15.1.23 hatte ich mit meinem Arbeitgeber eine Reduzierung der Arbeitszeit vereinbart. Seitdem 23.11.2022 bin ich im Beschäftigungsverbot (aktuell SSW 32) vorher war ich von Mai - 23.11. im Krankengeldbezug. Zwischenzeitlich gab es eine auch eine tarifliche Lohnerhöhung. Wie verhält sich die B ...

Hallo, ich möchte nach der 3 jährigen Elternzeit nun Brückenteilzeit mit 20 Std. beantragen. Wäre nach Ablauf der Brückenteilzeit eine Änderung auf unbefristete Teilzeit (30 Std.) möglich oder bin ich laut Gesetz dazu verpflichtet wieder Vollzeit zu arbeiten? Wäre es alternativ möglich die Stundenanzahl vor Beginn der Brückenteilzeit auf 30 ...

Unser Kind besucht einen Kindergarten in AWO-Trägerschaft. Vor kurzem haben wir ein Schreiben erhalten, dass die AGBs von Seiten der AWO ab 1. Oktober geändert werden. Wir erhielten inzwischen auch ein 10-Seitiges Schreiben mit den neuen AGBs. Da die AGB-Änderung an einigen Stellen Nachteile für uns und andere Eltern bedeuten würde, wollte i ...

Guten Tag Frau Bader, mein Schwiegervater ist verstorben und meine Schwiegereltern hatten ein gemeinsames Testament. Darin sind drei Söhne und eine Tochter erwähnt. Das Erbe verteilt sich auf alle zu gleichen Teilen. Dann folgender Satz: "Für die Erbersatzfolge gilt die gesetzliche Erbfolge mit Ausnahme nichtehelicher Kinder männlicher Nachkomme ...

Liebe Frau Bader, folgender SV: Kindsvater und ich waren vor Gericht, da er das WM angestrebt hat, welchem nicht zugestimmt wurde, aber ein etwas erweiterter Umgang von 2 Nächten pro Monat. Damals gab es schon erhebliche Streitigkeiten, keine Kommunikation möglich. Das war vor zwei Jahren. Nun ist es so, dass das Kind eingeschult wurde und gle ...

Guten Tag Frau Bader, unser Sohn trägt aktuell meinen Nachnamen (Bsp. Müller) Mein Freund und ich werden im Sommer heiraten. Wenn wir beide seinen Nachnamen (bsp. Schmidt) annehmen, muss mein Sohn dann ein Leben lang bei wichtigen Dokumenten "Schmidt geboren Müller" angeben? Oder trifft der Begriff "Mädchenname" nur auf mich als Mutter zu? Der ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Chef hat mich heute angerufen. Da er für mich keinen Ersatz findet, wenn ich weiter als Leitung angestellt bin, soll ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben ab 01.07. mit einer neuen Stelle( also der Stellvertretung) und einer Schlechtergruppierung vom Gehalt her. Am 01.07. werde ich mich bereits im Muttersch ...

Sehr geehrte Fr. Bader,   wenn es nach einer Trennung einmal zum Residenzmodell gekommen ist (sozusagen stillschweigende Übereinkunft; ohne JA / Gericht), welche Chancen hätte der KV, dies, z.B. nach ein paar Jahren, plötzlich ändern zu wollen, beispielsweise in ein Wechselmodell?  Danke für Ihre Hilfe!