Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nach Elterngeld

Frage: Nach Elterngeld

HB

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Sehr geehrte Frau Bader,  Ich bin ein Zahnmedizinische fachangestellte und ich bin jetzt im Elternzeit bis 2027, mein Elterngeld endet nächste Monat weil mein Kind wird ein Jahr alt,  die frage jetzt wie kann ich die nächsten zwei jahre finanzieren,  kann arbeitslosengeld I  beantragen oder muss ich mich erstmal kündigen??? Oder was kann mann beantragen?    Mit freundlichen Grüßen     


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, für die Teilzeit, in der das Kind fremdbetreut ist, können Sie ARbGeld I erhalten. Ansonsten primär Unterhalt vom Vater, ansonsten staatliche Leistungen. Liebe Grüße NB


misses-cat

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Es gibt vom Staat kein weiteres Geli, maximal kindergeldzuschlag und oder Wohngeld wenn ihr unter bestimmte Grenzen beim Einkommen fallt, in größter Not Bürgergeld. Aber das Einkommen deines Partners zählt bei allem mit, er ist in erster Linie für euch verantwortlich.  


misses-cat

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Ach so Arbeitslosengeld 1 gibt es nur in dem Umfang in dem du arbeiten könntest also für die Stunden die dein Kind in Betreuung ist und wenn du kündigen würdest hättest du keine Elternzeit mehr du wärst dann Hausfrau und müsstest dich selber krankenversichern oder wenn du verheiratet bist und dein Partner in der gesetzlichen Versicherung ist bei ihm in die Familienversicherung gehen


mamavonbaby

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Arbeitslosengeld 1 gibt es ja nur wenn du deinen Job verlierst, wenn du kündigst, dann hast du auch erstma eine Sperre und bekämst auch kein ALg1.   Du kannst aber Wohngeld und Kinderzuschlag oder Bürgergeld beantragen.


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