Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutz in der Gastronomie

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschutz in der Gastronomie

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Hallo, ich entbinde im März 2012 mein drittes Kind, bin jetzt also im 6. Monat schwanger. Vor ca. einer Woche hat das Gewerbeaufsichtsamt ein vorläufiges Beschäftigungsverbot ausgesprochen bis die Arbeitsverhältnisse an meinem Arbeitsplatz geklärt sind. Ich bin Vollzeit mit 40 Std/Woche beschäftigt. Davon bin ich vier Tage im Hotel (Frühstücksdienst und danach Zimmerreinigung, das ganze allein) und am 5. Tag im Service, an dem ich um 22.30 frühestens Feierabend habe. Mein CHef ist nun stinksauer über dieses Verbot und verlangt nun von mir das ich völlig falsche Arbeitszeiten und Arbeitsbereiche angebe. Ich soll bestätigen dass ich nur Frühstücksdienst und Rezeption mache. Außerdem hat er angegeben ich hätte ihn erst vor einigen Tagen von der Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt was definitiv nicht stimmt! Ich möchte nun wissen wie meine Rechte sind und wie ich mich dagegen wehren kann. Ich habe mich bis jetzt nicht getraut dagegen anzugehen weil ich nicht möchte das ich das zurückbekomme wenn das Verbot aufgehoben wird und ich wieder zur Arbeit muss. Besteht überhaupt die Möglichkeit dass das Verbot bestehen bleibt oder werden im Zweifelsfall den Angaben meines Chefs geglaubt? Ich war immer eine zuverlässige Mitarbeiterin und habe in der letzten SS bis zum Ende gearbeitet wie all meine Kollegen auch, habe Veranstaltungen bis in die Nacht allein gemacht und ich glaube mein Chef möchte das ich mich jetzt genauso wieder verhalte. Ich wäre über jede hilfreiche Antwort dankbar Vielen Dank im voraus...


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, selbstverständlich können Sie keien falschen Angaben machen. Aber er darf Sie von 6.00 bis 20.00 Uhr beschäftigen (wenn Sie sich nicht körperlich überanstrengen o dauernd stehen). Liebe Grüsse, NB


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