Mitglied inaktiv
Hallo Die Eltern des gemeinsamen Kindes leben getrennt. Bekommt der Vater von seinem Arbeitgeben Sonderurlaub, für die Zeit, wo die Mutter im Krankenhaus liegt? Wenn ja, wie lange? Können sie mir einen entsprechenden Gesetzestext nennen?? Liebe Grüße Chiara
Hallo, Mit einer in der Regel externen Haushaltshilfe unterstützt die Krankenkasse Familien mit Kindern unter zwölf Jahren, wenn beispielsweise die Mutter wegen eines Krankenhausaufenthalts die Kinder nicht mehr versorgen kann. In ihren Satzungen können die Krankenkassen weitergehende Leistungen vorsehen, etwa für eine Erholungsphase nach dem Krankenhausaufenthalt. Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen häuslicher Krankenpflege, Mütter- (genesungs-)kur oder einer Vorsorge- bzw. Rehabilitationskur die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Bei beiden Varianten ist ferner Voraussetzung, dass eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Weiter kann die Satzung bestimmen, dass die Krankenkasse in anderen als den genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Als Haushaltshilfe stellt die Krankenkasse eine Ersatzkraft; sofern dies nicht möglich oder zweckmäßig ist, werden die Kosten für eine selbstbeschaffte Ersatzkraft in angemessener Höhe erstattet. Eine Erstattung erfolgt nicht für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad. Ersatzkräfte stellen u.a. - auch für nicht versicherte Personen - die Sozialen Dienste und Sozialstationen (§§ 38, 132 Sozialgesetzbuch V.). Statt einer Haushaltshilfe von außen kann die Kasse bei vergleichbaren Kosten auch Angehörigen, insbesondere dem Ehemann, den Verdienstausfall erstatten. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, meine Frau ist z.Zt. krank und wird sich in den nächsten Tagen wohl kaum um unsere 6 Monate alte Tochter kümmern können. Ich werde deshalb mindestens einen Tag zu Hause bleiben. Meine Frau ist gesetzlich versichert. Meine Tochter und ich sind privat versichert. Es sollte wohl die Versicherung meiner Frau für einen etwaigen Verdienstausfall aufkommen müssen, oder? Gruß Jörg
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Hallo! Ich habe mal eine Frage: Ich bin 21 Jahre alt, mein Sohn ist 1 Jahr. Seit ein paar Wochen gehe ich wieder arbeiten, da ich meine Lehre zu ende machen will. Heute ist mein kleiner Schatz krank. Ich bin deshalb zu Hause geblieben. Wie ist das mit dem Sonderurlaub im Krankheitsfall des Kindes geregelt? Wieviel Tage stehen mir da i ...
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