Mitglied inaktiv
Guten Tag Frau Bader! Ich beziehe seit Dezember 2013 ein auf zwei Jahre gesplittetes Elterngeld. Eine Kollegin hat mich nun gefragt, ob ich als Kurstrainerin( war Nebenjob vor Schwangerschaft) wieder einspringen könnte, was ich auch gerne täte. Es wären auch lediglich 3-4Std im Monat! Allerdings habe ich beim Antrag von Elterngeld vermerkt, dass ich keiner Tätigkeit nachkommen will. Kann ich das im nachhinein ändern? Und da der Verdienst von Monat zu Monat unterschiedlich ist, wie wird das mit dem Elterngeld verrechnet? Vielen Dank im voraus. Mfg
Hallo, es ist nur relevant, wenn es im ersten Jahr Einkünfte gibt. Egal in welcher Höhe Liebe Grüße NB
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