Melosh
Hallo, Seit langem habe ich damit zu kämpfen, dass mir mein zukünftiger Ex-Mann droht mir unseren Sohn wegzunehmen. Mein Ex hat manchmal Aggressionsprobleme, Umgang findet manchmal statt, sofern er Geld hat. Eine Bindung zu unserem Sohn hat er auch nicht wirklich. Er hatte auch in der Vergangenheit immer wieder wechselnde Wohnorte und Partnerinnen. Hat im 1. Lebensjahr von unserem Sohn sich fast nicht beteiligt am Leben unseres Sohnes und hing 24/7 an der Xbox. Inzwischen wenn er beim umgang da ist spielt er auch mit unserem Sohn. Aber sonst fragt er auch nicht nach seinem Sohn. Seit der Trennung am 12.11.20 hat er nur 3 mal ca. Gefragt wie es unserem Sohn geht. Ich kümmere mich seit Anfang an um unser Kind, habe Arbeit und leider noch bisher nur eine 3 zimmer wohnung mit meiner besten Freundin, bin aber auf der Suche nach einer Wohnung für mich und unseren Sohn. Mein Ex-Mann ist auch was seine Psyche betrifft nicht sehr stabil. Mein Ex hat auch eine Vollmacht unterschrieben in der steht, das unser Kind bis es 18 Jahre alt ist bei mir lebt wie bisher auch. Wir haben beide das Sorgerecht. Kann mein ex mir etwas? LG melosh
Hallo, Das Kind/ die Kinder kann er nicht wegnehmen. Männer drohen häufig damit. Es ist so, dass der das Aufenthaltsrecht bekommt, bei dem sich das Kind schon vor der Trennung regelmäßig aufgehalten hat. Man spricht da vom gewohnten Lebensmittelpunkt. In der Regel also die Mutter, die sich den ganzen Tag über mit dem Kind beschäftigt. Es sei denn, die ist nicht geeignet (Alkoholismus etc.). Liebe Grüsse, NB
Luna1212
Das gleiche Problem hatte ich auch. Er kann natürlich einen Antrag stellen das ihm das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen wird.Ich kann mir aber nicht vorstellen das er dies bekommt. Das ist nämlich garnicht so einfach.Wichtig wäre wenn er eventuell Handgreiflich wird dies sofort der Polizei und dem Jugendamt zu melden.Später glaubt es dir sonst keiner mehr.Das war nämlich bei mir der Fall.Und so stand ich als böse Lügnerin da die keine Bindungstoleranz hat.(Bitte sofort einen Anwalt einschalten wenn er einen Antrag stellt,nichts im Alleingang machen) Wechselnde Partnerinnen und Wohnorte spielen eigentlich keine Rolle.Umgang darf er wahrnehmen.
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