Mericarol
Hallo, mal eine kleine Übersicht: Mein Mann und ich sin verheiratet, gemeinsames Sorgerecht von unserem fast 4 jährigen Sohn. nun ist es so seit langer zeit nur noch Streit bei uns zu hause ist. ich habe ihm schon öfters gesagt, dass ich mit meinem Sohn ausziehe. nur jetzt der Knackpunkt. er sagt : Wenn ich mit unserem Sohn ausziehe, sorgt er dafür das ich ihn nie wieder sehe,weil er dafür sorge tragen wird, dass er das Sorgerecht bekommt. zum einen will er sagen, dass ich nicht für unseren Sohn sorgen kann(was gar nicht stimmt), dann will er Videos vorlegen in dem unser sohn nachts weint(als er noch Baby war) und ich ihn nicht beruhigen konnte und natürlich will er argumentieren das ich mich in Insolvenz befinde und ihn daher nicht mehr bekomme. Er sagt auch immer wieder, dass wenn ich ausziehe dann wird er mir meine Insolvenz versauen, weil er dann ja nichts mehr mit mir zu tun hat. Nun meine fragen: 1. Kann er mir so einfach das Kind entziehen mit den Gründen die ich oben angegeben habe? 2.Was würde mir bei einer Trennung rechtlich zustehen, also von den ganzen Sachen die unser Sohn hat(Möbel Spielsachen etc) 3. Ist das nicht schon fast Erpressung mit der Insolvenz? 4.Wir haben ein Einzelkonto was auf meinen Mann läuft,bei dem ich aber ebenfalls Vollmacht habe. Nun geht mein Regelsatz,das vom Kind, sein Regelsatz und das Kindergeld darauf. Steht mir nach einer Trennung von dem Geld was sich dort angesammelt hat, rechtlich was zu? weil sonst würde er ja alles einsacken obwohl es unser Geld ist. Vorher hatten wir ein gemeinschaftskonto welches in ein einzelkonto umgewandelt wurde und somit das komplette Geld dorthin ging. 5. Was kann ich finanziell nach einer Trennung beantragen bzw bekommen? mfg
Hallo, Das Kind/ die Kinder kann er nicht wegnehmen. Männer drohen häufig damit. Es ist so, dass der das Aufenthaltsrecht bekommt, bei dem sich das Kind schon vor der Trennung regelmäßig aufgehalten hat. Man spricht da vom gewohnten Lebensmittelpunkt. In der Regel also die Mutter, die sich den ganzen Tag über mit dem Kind beschäftigt. Es sei denn, die ist nicht geeignet (Alkoholismus etc.). Wenn Sie dem Kleinen mal auf den Po geben, reicht das nicht aus. Anders, wenn der Schwiegervater vor Gericht aussagt, Sie würden den Kleinen häufig schlagen (wenn er lügt). Wenn der Vater vorher das Kind betreut hat, ist damit zu rechnen, dass er das Aufenthaltsrecht erhält. Sonst auch dann nicht, wenn er sich besonders gut mit dem Kind versteht. Bei einer Trennung bekommen Sie für sich u das Kind Unterhalt. Wenn er kündigt, um keinen Unterhalt zu zahlen, ist das ein Straftatbestand. Sie dürfen sich nicht unterkriegen lassen. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Also, der Reihe nach: Die Gründe sind Blödsinn und wird kein Familiengericht in Deutschland ausreichend lassen, um das Sorgerecht zu entziehen. Aber: Einfach ausziehen und das Kind mitnehmen, geht auch nicht. Dazu muss man erst das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht haben. Ansonsten kann man nur alleine ausziehen - ohne Kind. Wo das Kind nach einer Trennung lebt, müsste gerichtlich geklärt werden. Die Insolvenz ist schon ein Problem. Allerdings nicht bezüglich des Sorgerechts. Es wird nur sehr schwer werden, während eines laufenden Insolvenzverfahrens eine Wohnung zu finden. Der Ehemann ist unterhaltspflichtig nach den gesetzlichen Vorgaben. Das Kindergeld steht demjenigen zu, bei dem das Kind wohnt.
Mericarol
also darf ich erst mit Kind ausziehen wenn ich das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht habe oder wie verstehe ich das? woher bekomme ich das denn? aber wenn ich alleine ausziehe dann ist ja das Kind bei meinem mann der dann das recht auch nicht hat.
Sternenschnuppe
Das Kind ist 4, seid ihr schon die ganze Zeit beide Zuhause? Wer ist die Hauptbezugsperson?
sterntaler82
Doch das Recht hätte er dann, weil du gegangen wärst. Ohne vor Gericht ziehen wird es nicht klappen
Mitglied inaktiv
Ja, ausziehen MIT Kind geht erst, wenn das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Dir liegen würde oder der Vater einem Umzug des Kindes zustimmt. Der Unterschied beim Vater ist, dass der Aufenhalt des Kindes bei Verbleib in der gemeinsamen Wohnung eben nicht geändert wird - das Kind bleibt wo es ist. Das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt man über das Familiengericht zugesprochen. Man muss es beantragen. Die andere Seite wird angehört und i.d.R. gibt es dann eine Verhandlung. Der Richter entscheidet dann, bei wem das Kind besser aufgehoben ist und spricht eine entsprechende Regelung aus. Wenn Du keine neue feste Wohnung hättest, dann würde das Kind vermutlich beim Vater bleiben. Daher wäre aufgrund der Insolvenz erstmal zu klären, ob Du eine Wohnung bekommen kannst.
Mericarol
ja wir sind beide zur zeit zu hause. bezugsperson kann ich nicht so sagen, weil wir beide viel mit ihm machen. ich bin aber die die ihn zur Kita bringt, mit ihm zum Kinderarzt geht, ihn zum einkaufen mitnimmt (egal ob stadt oder normal zum einkaufen), die mit ihm schwimmen geht oder auch zu festen. ins bett bringen wir beide ihn nur ich lese danach vor.spielen machen wir beide zusammen. mehr oder weniger mach ich mehr mit ihm
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