jannimamba0808
Hallo liebe Frau Bader, ich weiß nicht, ob ich mit meiner Frage bei Ihnen richtig bin, aber ich schreibe Ihnen einfach mal. Ich bin geschieden, mein Sohn darf einen Tag im Monat bei seinem Vater übernachten, ansonsten sieht er ihn wöchentlich einen ganzen Tag. Nun ist es so, dass mein Exmann ein Hochbett für Jannes gekauft hat. Mein Sohn hat einen sehr unruhigen Schlaf, setzt sich auch öfters auf und will zu mir ins Bett. Ebenso wird er gerade trocken. Ich habe schlicht und ergreifend Angst, dass er aus dem Bett fällt, wenn er nachts aufwacht und nicht weiß, wo er ist, oder weil er sehr unruhig schläft und dann vielleicht über das Geländer hinunterfällt oder, wenn er aufs Klo muss, die Leiter hinunterfällt. Mit meinem Exmann kann man in der Hinsicht nicht reden, er hat keinerlei Verständnis für meine Sorgen. Wir sind seit über zwei Jahren getrennt, während der Ehe hat er sich kaum um Jannes gekümmert. Trotzdem behauptet er nach drei Übernachtungen, dass er die Schlafgewohnheiten von Jannes kenne. Generell ist es mir egal, was für ein Bett er für Jannes kauft, dennoch hätte ich es bei einem dermaßen großen Gefahrenpotentail gut gefunden, wenn er das mit mir abgesprochen hätte. Jannes schläft wie gesagt nur einmal im Monat dort, er ist das Bett dann nicht gewohnt und muss, wenn er wach ist, alleine hinunterklettern. Ich mache mir hier wirklich Sorgen, habe ihm auch schon gesagt, dass es noch zu früh ist, dass Jannes in einem Hochbett schläft und dass sehr viele Kinder rausfallen. Antwort: Wann bitte wäre denn dann das Hochbett was für ihn? In zwei Jahren will er es eh nicht mehr und wer fällt schon aus einem Hochbett? Dass solche Betten erst ab 6 Jahren sind und die häufigste Unfallquelle, ignoriert er. Was kann ich tun, ich mache mir einfach schreckliche Sorgen, Reden ist leider nicht möglich. Ich will meinem Exmann wirklich nichts vorschreiben, aber ich habe einfach Angst, dass unserem Sohn was passiert! Vielen Dank für Ihre Antwort
Hallo, ich würde versuchen, eine gütliche Einigung unter Zuhilfenahme des Jugendamtes zu finden. Auch gibt es ja solche zusätzlichen Kinderschutzgitter, die man unter die Matratze schiebt, die sind sehr sicher. Ich denke, man kann hier nicht allgemein sagen, ob dies gefährlich ist oder nicht. das kommt wesentlich auf das Kind an. Für Sie sprechen die Altersvorgaben des Herstellers. wenn auch unter Zuhilfenahme des Jugendamtes keine gütliche Einigung möglich ist, bleibt nur der gerichtliche Weg. Wie das ausgeht, hängt wesentlich vom Richter ab. Liebe Grüße, NB
CKEL0410
Ich glaube mimt 4 sollte das kein Problem mehr sein,er wird sicher den Papa rufen wenn er zum wc muss,meine Tochter hatte mit 3 ein hochbett,schläft auch sehr unruhig und ist in den knapp 5 Jahren noch nie herausgefallen oder die Leiter runter gefallen,ich glaube nicht das man rechtl. Was machen kann.
Maya2009
also ich kann das sehr gut verstehen meine Tochter ist zwar erst 2,5 Jahre alt aber sie ist auch eine sehr unruhige Schläferin. Ich würde meinem Exmann ganz klar zu verstehen geben entweder ein anderes Bett oder er schläft dort nicht mehr.
Lina_100
http://www.kindersicherheit.de/html/faq11.html Ist nichts passiert ist das ein glücklicher Umstand und sicher auch dem umsichtigen Charakter Ihrer Tochter geschuldet. Auch ältere Kinder können noch aus dem Hochbett fallen. Man muss eben auch die Schlafgewohnhwiten wie auch die Spiel- Kletter- und Tobegewohnheiten tagsüber und die individuelle Angsschwelle beruecksichtigen.
jannimamba0808
@ Maya2009: ja das war auch mein erster Gedanke, aber die Umgangsregelung ist gerichtlich geregelt, da kann ich mich leider nicht wirklich dagegen sperren. Noch dazu ist mein Kleiner so quirlig und unruhig, und wenn er mal nachts auf Toilette muss und alleine zum Schluss noch im Finstern runter. Problem ist: wenn mein Exmann schläft, dann schläft er...selbst wenn Sohnemann schreien würde, kann man davon ausgehen, dass er nicht aufstehen würde :-(
Lina_100
Gibt es niemandem der vermitteln kann, zB Grosseltern? Das Problem ist ja, wenn Sie gerichtlich vorgehen und ich könnte mir aufgrund der DIN Normen und der Empfehlungen gute Chancen vorstellen, dass dann der uneinsichtige Papa seinem Sohn sagen wird: ja Hochbett ist cool aber ich darf ja nicht, deine Mutter hat es verbieten lassen. Die meisten Hochbetten haben doch mehrere Stufen, gibt es da eine Möglichkeit sich auf eine mittlere Höhe zu einigen?
jannimamba0808
Das ist eben leider das Problem, dass mein Exmann nicht mit sich reden läßt, mir ist es generell immer lieber, alles ohne Gericht zu regeln, ich hoffe doch, dass man wegen eigentlich einer Lapalie nicht soweit geht (mein Exmann hat aber auch den Umgang gerichtlich regeln lassen, weil ihm sein Fußball wichtiger ist als sein Sohn und er von mir erwartet hatte, dass ich mich nach dem Fußballspielplan seines Vereines richte - der Richter hat ihm dann klargemacht, dass das so nicht geht, das hat er aber inzwischen schon wieder vergessen). Er würde auch auf die Großeltern nicht hören, egal, ob es meine oder seine Eltern sind, weil er grundsätzlich immer Recht hat. Hier gehts aber eigentlich nicht darum, wer Recht hat, sondern, dass ich mir furchtbare Sorgen mache und Angst habe, ich kenne den Sohnemann ja und dass er das ernst nehmen sollte. Denn umsonst heißt es ja nicht ab 6 Jahren und selbst da ist es noch gefährlich. Das Bett hat er ja schon gekauft, er hat auch nicht mit mir darüber gesprochen, wenn Sohnemann nichts erzählt hätte, würde ich es gar nicht wissen. Generell ist mir das auch egal, aber das hier ist einfach sehr gefährlich und da hätte ich mir schon eine Absprache gewünscht. Sohnemann war erst im Krankenhaus, er ist nicht mal vorbeigekommen (70 Kilometer sind soooo weit weg, ich hatte keine Zeit, es ging ihm ja gut...), er war ja nicht dabei, als der Kleine geweint hat, weil sie ihm einen Zugang in die Hand gelegt hatten...gemeinsames Sorgerecht hatte ich mir anders vorgestellt...nämlich, dass sich die Eltern gemeinsam um das Kind kümmern und Gefahrenquellen absprechen...
Bernsteinelfe
Ein Hochbett ist jetzt auch nicht so gemeingefährlich, als dass es ein Gericht nicht als Spinnerei einer eifersüchtigen Mutter abtun würde (obwohl ich dich verstehe, ich würde so ein Teil auch nicht kaufen). Du musst einfach mal mit deinem Sohn sprechen, dass man da stürzen kann, er vorsichtig sein soll und ansonsten hoffen, dass nichts passiert. Passieren kann immer was und grundsätzlich ist es doch prima, dass der Papa so ein Bett extra wegen einer Nacht im Monat gekauft hat und ihn nicht auf ne Luftmatratze legt.
jannimamba0808
Mit Sohnemann habe ich natürlich schon gesprochen, was mir mehr Angst macht, ist, wenn er nachts schlaftrunken aufwacht und orientierungslos ist. Und er ist erst 4. Klar ist es jetzt nicht gemeingefährlich, aber es passieren nun mal die meisten Unfälle mit Hochbetten, also wieso noch ein Risiko eingehen? Ich denke nicht, dass man das grundsätzlich als Spinnerei abtuen kann, noch dazu weil ich keineswegs eifersüchtig bin, sondern vielmehr den Kontakt mit dem Vater unterstütze (der Vater hatte vor der Umgangsregelung häufigeren Kontakt als jetzt, aber halt ohne Übernachtung, meine Anwältin hat gesagt, sie hätte noch nie einen Fall gehabt, in der der Vater gerichtlich den Umgang schmälern wollte) Das Bett hat er nur gekauft, weil das Gericht angeordnet hat, dass bei einer Umgangsregelung mit Übernachtung ein eigenes Bett vorhanden sein muss.
Lina_100
Sehen Sie sich bitte mal den o. g. link an. Hochbetten sollten erst von Kindern ab 6 genutzt werden. Das hat nichts mit Eifersucht der Mutter zu tun, sondern mit einer objektiv bestehenden Gefährdungslage egal wie gut gemeint es ist dem Kund ein Hochbett zu kaufen.
Bernsteinelfe
Dann kann/wird der Vater vermutlich behaupten oder es sogar so lösen, dass Kind im großen Bett schläft und er in dieser Nacht das Hochbett nutzt. Du kannst aus der Tatsache, dass es ein Hochbett gibt, keine Kindeswohlgefährdung herleiten. Diese Art Uneinsichtigkeit wirst du immer haben, wäre er super verständnisvoll und ein Traumvater hätte es wohl kaum eine Trennung gegeben. Verbuch es unter der Kategorie "nerviges Theater mit dem Ex". Setzt sich dann fort mit Hausaufgaben vergessen, an Tagen vor Schule zu spät ins Bett, ...
jannimamba0808
Wenn er im Hochbett schlafen würde, hätte ich nichts dagegen :-D, solange es Sohnemann nicht tun muss. Die Vaterqualitäten waren sicher nicht der Trennungsgrund, auch bei guten Vätern kann es paartechnisch nicht funktionieren. Ich will hier meinen Exmann nicht schlechtmachen oder den Umgang unterbinden, sondern lediglich herausfinden, ob ich ein unnötiges Risiko verhindern kann, indem man z.B. das Hochbett wegräumt, bis der Sohnemann alt genug ist. Das hat meiner Meinung nach nichts mit Uneinsichtigkeit zu tun.
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