Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mehrarbeit bei Teilzeitbeschäftigung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mehrarbeit bei Teilzeitbeschäftigung

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Guten Tag Frau Bader, ich arbeite Teilzeit 20h/Wo. Nun wurden Überstunden angeordnet (für mich anteilig meiner Teilzeit). Da ich schwanger bin und noch einen kleinen Sohn haben stoße ich mit den Überstunden sehr an meine Grenzen. Im Mutterschutzgesetz ist nun bei Mehrarbeit die Rede davon, dass bis zu 8 1/2 h/tgl. bzw. bis zu 90 h in 2 Wochen gearbeitet werden darf. Kann ich davon ausgehen, dass für mich die gleichen Grenzen gelten oder werden diese evt. auch anteilig auf meine Teilzeittätigkeit gerechnen? Vielen Dank. MFG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es gelten die gleichen Grenzen. Wenn es für Sie zu viel ist, kann der FA aber zeitliche Grnezen festlegen Liebe Grüsse, NB


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