Lummerland1998
Hallo Frau Bader, ich bin alleinerziehend mit meiner Tochter (3). Der Kindsvater lebt 800 Km entfernt am anderen Ende von Deutschland. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Waren aber nicht verheiratet. Vaterschaft anerkannt. Ein per Gerichtsbeschluß geregeltes Umgangsrecht haben wir nicht. Wir regeln es unter uns, aufgrund der Entfernung. Aufenthaltsbestimmungsrecht wurde auch bisher von keinem beantragt. Unsere Tochter ist ca. alle 2 Monate für 8-10 Tage bei ihrem Vater. Ab und zu kommt er für ein langes Wochenende in den Norden, wo er allerdings auch meist mit ihr woanders hinfährt. Zuletzt war sie 2 Wochen im Sommerurlaub bei ihm. Meine große Sorge ist derzeit, dass ich annehme, dass der Kindsvater sie versucht zu beeinflussen u.a. ihren neuen Wohnort schlecht redet, Omas und Opas meinerseits schlecht redet, sie bestimmte Dinge mir nicht erzählen darf etc. Wenn sie zurückkommt merke ich dies ganz besonders und ich habe das Gefühl es wird schlimmer. Die Kleine ist damit sichtlich überfordert und innerlich jetzt schon zerissen. Hinzukommt, dass er erziehungstechnisch teilweise völlig gegensätzlich zu mir handelt. Das zeigt sich indrm die Kleine in manchen Situationen dann komplett in Tränen ausbricht. Ihrem Opa mag sie eigentlich sehr, aber da ihr Vater zu ihr sagt, er mag den Opa nicht, er sei böse, mag sie ihn erstmal auch nicht. Was sich aber noch sehr schnell wieder gibt, sobald sie ihn dann wieder sieht. Für mich ist es sehr schwer und für die Kleine sehe ich das als sehr gefährlich an. Meine Frage: Was habe ich für Möglichkeiten gegen das manipulative Verhalten ihres Vaters vorzugehen, damit das Kind nicht irgendwann psychisch daran zerbricht und Schaden nimmt? Und eine zweite Frage: Habe ich, bei gemeinsamen Sorgerecht, ein Mitspracherecht, was bestimmte Aktivitäten während seiner Umgangszeit angeht? Wenn ich zB nicht einverstanden bin, dass er gefährliche Sachen mit ihr unternimmt, darf er das dann trotzdem einfach machen? Beispiele wären: Klettern gehen in den Bergen, Segelfliegen, Sommerrodelbahn oder auch Skifahren, Skilift fahren, was ich alles mit 3 Jahren nicht für gut heiße. 3 Frage: Ist es sinnvoll das Aufenthaltsbestimmungsrecht meinerseits zu beantragen und was hätte das überhaupt für Vorteile für mich? MfG Lummerland
Hallo, er ist der Vater und genauso am Kind beteiligt. 1.Das ist doch üblich - Kinder können da abstrahieren. 2.Solange Sie keine Kindeswohlgefährdng nachweisen, darf er alleine entscheiden, was er mit dem Kind tut. 3. Haben Sie automatisch Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
zu 3. du HAST ja das aufenthaltsbestimmungsrecht, da brauchst du nichts beantragen. zum rest, so lange der kv dem kind keinen beweisbaren schaden zufügt, d.h. es schlägt und/oder vernachlässigt, werden deine bedenken wahrscheinlich abgebügelt werden. du kannst eigentlich nur an die vernunft des vaters appellieren. was ich aber im hinblick auf die nächsten jahre machen würde, ist eine umgangsvereinbarung verfassen, sonst steht bald der nächste ärger ins haus. du kannst dich ja diesbezüglich mal ans jugendamt wenden.
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