Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kurz vor Ablauf der Elternzeit schwanger, greift direkt wieder BV?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kurz vor Ablauf der Elternzeit schwanger, greift direkt wieder BV?

Nadbeee

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Hallo, meine Elternzeit endet am 13.04.24. wenn ich jetzt wieder schwanger werden würde und dies meinem Arbeitgeber melde, würde ich dann ab dem 14.04.24 wieder automatisch in meinen alten Arbeitsvertrag rutschen? Wahrscheinlich läuft es direkt auf ein Beschäftigungsverbot hinaus (Erzieherin). Würde ich dann direkt mein volles Gehalt im Beschäftigungsverbot bekommen ohne zwischenzeitlich eine Tat gearbeitet zu haben? Alter Urlaub von vor der Elternzeit besteht auch noch? Lieben Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, was war denn eigentlich geplant? Ihr Modell klappt nur, wenn Sie tatsächlich dem Ag zur Verfügung stehen, denn er kann Sie ja umsetzen statt ein BV auszusprechen. Dann bekommen Sie vollen Lohn. Liebe Grüße NB


User-1736455377

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Ja. Vorausgesetzt, du bekommst ein BV und dein Kind ist gemäß des Vertrages auch betreut. Könntest du eigentlich nur TZ arbeiten, würdest du eben im BV TZ-Gehalt bekommen.


User-1722183313

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Hallo, du darfst weder besser noch schlechter gestellt werden. Daher käme ein BV überhaupt erst ab dem 13.4. infrage, da du vorher nicht arbeiten würdest-also gar keines benötigst. Danach könntest du eines bekommen, in dem Umfang, wie du theoretisch arbeiten könntest. Dafür muss z. B. die Kinderbetreuung von K1 gewährleistet sein.


User-1722183313

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... wie du schreibst, ab dem 14.


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