Erdbeerfee
Sehr geehrte Frau Bader, wir erwarten Ende Juli unser erstes Kind. Die ersten 12 Monate werde ich zu Hause bleiben. In dieser Zeit möchte mein Mann die vier Wochen direkt nach der Geburt und nochmals vier Wochen im April/Mai 2018 Elternzeit nehmen. Zusätzlich möchte er ab dem 1. Geburtstag unseres Kindes ein Jahr zu Hause bleiben. Man muss ja spätestens 7 Wochen vor der ersten Inanspruchnahme der Elternzeit den Arbeitgeber über die geplante Elternzeit in den kommenden zwei Jahren informieren. Hat mein Mann dann nur die 8 Wochen vor der Geburt Kündigungsschutz? So könnte er ja dann nach dem ersten Monat Elternzeit gekündigt werden. Ist das so? Zudem sind wir noch am Überlegen, ob er nach dem ersten Geburtstag 13 Monate anstatt 12 Monate zu Hause bleibt. Macht dies rechtlich einen Unterschied? Vielen Dank und herzliche Grüße!
Hallo, alles "ja". Liebe Grüße NB
Lovie
8 Wochen VOR der Geburt? Warum sollte der Vater da Kündigungsschutz haben?
Mitglied inaktiv
Ahm ja. Man muss die EZ 7 Wochen vor Antritt dem AG anmelden - Kündigungsschutz tritt aber schon 8 Wochen vor Antritt an. Wenn der werdende Vater also 7-8 Wochen vor errechneten ET die EZ am voraussichtlichen Geburtstermin anmeldet, genießt er ab dann auch Kündigungsschutz.
Lovie
Man lernt nie aus :-)
Julefabi2010
Leider wurde die Frage nicht wirklich vrständlich beantwortet. Wie lange hat der Vater Kündigungsschutz? 1. 8 Wochen vor EZ bis Ende 1 Monat EZ? oder 2. 8 Wochen vor EZ bis einschließlich 24 Monate nach Beantragung EZ? Vielen Dank nochmals.
ALF0709
Warum sollte er 24 Monate durchgängig Kündigungsschutz haben? Natürlich ist 1. der Fall.
Strudelteigteilchen
Wenn man 3 Jahre Elternzeit nimmt, hat man ja auch 36 Monate Kündigungsschutz. Als Mutter auch noch die 9 Monate vor der Geburt, macht also 45 Monate maximal. Warum soll es bei einem Vater dann so abwegig sein, 24 Monate zu haben? Er hat ja definitiv WÄHREND der Elternzeit Kündigungsschutz. Wenn er also, zum Beispiel, Monat 13 & 14 mit Elterngeldbezug nimmt und dann noch 13 Monate ohne Elterngeldbezug dranhängt, hat er auch 15 Monate am Stück Kündigungsschutz. Ich verstehe das Dilemma. Der Kündigungsschutz während der Elternzeit soll ja verhindern, daß der Arbeitgeber den unbequemen, weil aktuell oder demnächst in Elternzeit befindlichen, Elter einfach rauswirft. Wenn dieser Kündigungsschutz zwischen weit auseinander liegenden Elternzeit-Abschnitten aber nicht greift, werden viele Eltern (meistens die Väter) diese erst gar nicht nehmen, um nicht das Risiko einzugehen, zwischendrin gekündigt zu werden. Allerdings weiß ich nicht, wie es rechtlich ist - also ob man zwischen den Elternzeit-Abschnitten tatsächlich Kündigungsschutz hat oder nicht.
ALF0709
da er weder im Mutterschutz noch in Elternzeit ist. Also ist es absolut abwegig, dass er 24 Monate Kündigungsschutz hat, wenn er nur 15 in Elternzeit ist. Und ja, er läuft große Gefahr eine Kündigung in den 9 Monaten zu kassieren.
Mitglied inaktiv
Ich frage mich eh welchen vorteil es bietet wenn der Vater im ersten Lebensmonat daheim bleibt wegen EZ. meistens können die Väter dann eh nichts wirklich machen außer Händchen halten, und evtl Haushalt/kochen. Wirklich beim Kind helfen ist meistens dann noch nicht wirklich. Entsprechend sehe ich das eher als "verlorene" zeit - die meistens später fehlt. Sinn macht das mit dem ersten Monat dann wenn schon andere Kinder im Haushalt sind zwecks Betreuung/Beschäftigung. Gerade wenn er nach einem Jahr daheim bleiben will und damit die Lücke auch die Gefahr der Kündigung birgt, würde ich das anders angehen. Da würde ich dann lieber den 12ten Lebensmonat gemeinsam EZ nehmen, er ist nicht von einen tag auf den nächsten alleine auf sich gestellt sondern kann noch "Einweisungen und Tipps" erhalten und zweitens sind die Kinder dann oft schon soweit das die Männer sich überhaupt an die "rantrauen". Und er ist sicher zwecks Kündigung.
Julefabi2010
O.T.
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