lilule
Der Betreuungsvertrag sieht eine Kündigungsfrist "aus wichtigem Grund" von 3 Monaten durch die Eltern vor. Eine ausserordentliche Kündigung durch den Träger kann jedoch mit einer Frist von 1 Monat erfolgen. Ist eine solche Abweichung der Frist zulässig? Eine ordentliche Kündigungsfrist ist nur zum Ende des Kitajahres vorgesehen. Ist das zulässig?
Hallo, eine Kündigung aus wichtigem grund bedeutet, dass das Vertrauensverhältnis gestört ist - da halte ich 3 Mo. für unangemessen lang, zumal der KiGa nur einen Monat hat. Es gibt ansonsten keine Regelung. Wenn es keinen wichtigen Grund gibt, ist eine Kündigung zum Enbde des Kitajahres üblich. Liebe Grüße NB
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Hallo Frau Bader, Ich habe am 13.3.2014 den Vertrag für eine Kita zur Betreuung unseres Sohnes unterschrieben. Nun habe ich aber noch eine Zusage für einen anderen Kindergarten bekommen. Ich würde nun gerne von dem Vertrag zurück treten. Im Vertrag steht nach Paragraph 626 BGB nur fristlos zu kündigen, aus besonderen Gründen, wie z. B. Umzu ...
Liebe Frau Bader, meine Tochter soll die Kita wechseln, so bald wie möglich, da ich ziemlich unzufrieden bin. Es ist eine private Kita, die Entgeltberechnung wird aber trotzdem von der Stadt vorgenommen. Im Vertrag steht, dass eine Kündigung nur mit 8-wöchiger Kündigungsfrist zum Quartalsende vorgenommen werden kann. Zusätzlich wird eine Kündigu ...
Hallo Frau Bader, leider kann ich die Kündigungsfristen aus dem KITA-Vertrag sowohl im Bereich der ordentlichen Kündigung als auch der Kündigung aus wichtigen Grund z.B. wegen Umzug nicht ganz nachvollziehen. Könnten Sie mir diese freundlicherweise verständlich machen? Bedingungen des Betreuungsvertrages für eine städtische Tageseinrichtung f ...
Sehr geehrte Frau Bader, in unserem Betreuungsvertrag mit einer privaten Kindertagesstätte findet sich in den AGB folgende Regelung zur Kündigung: "Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate zum Monatsende. Die Kündigung des Betreuungsvertrages ist beiden Seiten erstmalig nach Beginn des Betreuungsverhältnisses möglich." Ist diese Klausel gemäß Par. 309 ...
Hallo Frau Bader, kann ich mich in Baden Württemberg auf die Entscheidung des Münchner Amtsgerichts berufen (AZ: 213 C 13499/15)? Beträgt somit die Kündigungsfrist in der Kita maximal 3 Monate deutschlandweit? Bei uns sind es in den AGBs 3 Monate zum Quartalsende. Herzlichen Dank Agatha
P.S. Kann ich dann auch im beliebigen Monat raus wenn ich die Kündigungsfrist einhalte?Unsere Kita besteht auch da auf das Quartalsende. Danke
Welche Rechte hat man bei Kita-Ausfall (Personalmangel)? Es geht um den Ausfall ganzer Tage, dazu Kürzung der Betreuungszeit, beides über mehrere Wochen (Ende noch offen). Im Internet lese ich etwas von Notbetreuungen - aber gibt es so etwas wirklich? Über welchen Träger, Anbieter, ...? Finanziell scheint sich nichts zu ändern, oder? Das wür ...
Guten Tag Frau Bader, uns wurde der heute der Kitavertrag zum Ende der Krippenzeit gekündigt. Berufen hat man sich auf folgenden Absatz in der Satzung: "Kündigung durch Träger: Ein Kind kann vom weiteren Besuch der Kindertageseinrichtung ausgeschlossen werden, wenn: 4. das Kind auf Grund schwerer Verhaltensstörungen sich oder andere gefährd ...
Guten Tag Frau Bader, Wir wechseln bald die Kita, da wir in der aktuellen Einrichtung sehr unzufrieden sind und einen Platz in einer wohnortnäheren Kita bekommen haben. Den neuen Platz haben wir ab 01.06., der Vertrag in der alten Kita läuft noch bis 31.07.. Da unsere Tochter dann ja dauerhaft die alte Einrichtung nicht mehr besucht, denke ich, ...
Bitte um das BGH Urteil, das ein Kindergarten Kündigungsperre in den Sommermonaten hat. Dies ist zulässig, warum? Bitte um kurze Erläuterung
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