Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung zum Ende der Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Kündigung zum Ende der Elternzeit

Nerdqueen

Beitrag melden

Hallo, Wie sieht die Kündigung zum Ende der Elternzeit aus? Am 15.9. wäre der erste Arbeitstag beim akten Arbeitgeber. Am Montag werde ich von einem neuen Arbeitgeber einen Vertrag zugeschickt bekommen. Daher ist es nicht möglich die 3 Monate einzuhalten. Kann ich alternativ zum 30.8. kündigen und bei meinem neuen Arbeitgeber zum 1.9. oder 15.9. einsteigen oder wäre erst der 1.10 möglich? Meine Kündigungfrist beträgt normal 1 Monat zum Monatsende. Elterngeldbezug besteht nicht mehr.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, wenn Sie nicht taggenau zum Ende der EZ kündigen, gilt die vertragliche/ gesetzliche Kündigungsfrist. Liebe Grüße NB


Nerdqueen

Beitrag melden

Ich meine dem 31.8.


Suomi

Beitrag melden

Da eine Kündigung genau zum Ende der EZ zu spät ist mit 3 Monaten, kannst Du einfach mit Deiner normalen verträglichen Kündigungsfrist kündigen zum eben bspw 31.08.


Ani123

Beitrag melden

Kündigung zum EZ-Ende ist nicht mehr möglich, weil bis dahin keine 3 Monate mehr sind. Sie können kündigen, allerdings mit Abgabe am 1. Arbeitstag nach EZ und dann dauert es noch ein Monat bis die greift. Da kommt es darauf an, was genau im Vertrag steht. Genau 1 Monat wäre bei Abgabe der Kündigung 15.09. der 14.10.. Allerdings kenne ich es häufig so, dass der Monat Ende des Monats ist. Dann wäre es der 31.10. Was Sie versuchen können ihren AG um einen Aufhebungsvertrag bitten. Es kann durchaus klappen, besonders, wenn die EZ-Vertretung dadurch bleiben kann und will. Dann gäbe es keine personelle Veränderung beim AG, was viele gut finden und Sie könnten beim neuen AG anfangen. Vielleicht stimmt ihr AG zu, dass der Aufhebungsvertrag zum 31.08. ist. Dann könnten sie am 1.09. beim neuen AG starten. Überlegen Sie sich vorher was im Aufhebungsvertrag festgehalten werden soll. Z. B. AG stellt ihnen bis Tag X ein qualifiziertes Arbeitszeugnis aus. Wenn Sie noch Resturlaub haben sollte erwähnt werden, dass dieser ausgezahlt wird. Soweit es unterschrieben ist greift es und kann nur schwer nochmal abgeändert werden.


luvi

Beitrag melden

Hallo, Der Arbeitnehmer kann auch während der Elternzeit kündigen, mit der vertraglich festgelegten Frist. Du kannst zum 31.8. kündigen. LG luvi


MamaausM2

Beitrag melden

Was ani123 wieder schreibt ist nicht richtig... Du kannst während der Elternzeit mit deiner Kündigungsfrist aus dem Arbeitsvertrag kündigen. Zum 31.08.23 Wenn du genau zum Ende der Elternzeit kündigen willst, ist diese Frist vorbei. Aber zu Ende August ist das kein Problem oder zum 15.08. :-)


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, Mein Arbeitgeber hat den Betrieb während meiner Elternzeit eingestellt. Ich habe keine Kündigung erhalten und alle Mitarbeiter sind schon freigestellt worden, heißt ich habe auch keinen Ansprechpartner mehr.  Anfang August endet meine Elternzeit. Mal davon abgesehen, dass es sehr dreist ist, dass mich niemand informiert hat – ...

Sehr geehrte Frau Bader, wenn ich mein Arbeitsverhältnis zum Ende meiner Elternzeit kündigen möchte, beträgt die Kündigungsfrist ja grundsätzlich 3 Monate. Ich arbeite im öffentlichen Dienst und wenn ich regulär (also nicht zum Ende der Elternzeit) kündigen würde, wäre meine Kündigungsfrist deutlich länger, da ich schon über 10 Jahre in dieser ...

Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit endet in den nächsten Wochen und ich möchte gerne den Job wechseln. Nun bin ich über § 19 BEEG gestoßen und frage mich, wie das "Ende der Elternzeit" definiert ist. Mein Arbeitsvertrag legt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende fest. Meine Elternzeit endet am 5.6. Wenn ich zum Ende de ...

Guten Tag,  ist es möglich, die Elternzeit zu kündigen, wenn man ein Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft hat? Ich weiß, dass dies zum Beginn des regulären Mutterschutzes sechs Wochen vorm ET möglich ist und der Arbeitgeber dies auch nicht ablehnen kann. Wie ist es aber, wenn man vorzeitig ein Beschäftigungsverbot erhält? Viel ...

Hallo,  kurz zu meiner Situation: Ich habe im September 22 ein Kind bekommen und 2 Jahre Elternzeit eingereicht.  Betrieb hat circa 11 Mitarbeiter (schwankt) Für meine Vertretung wurde jemand (bessere Ausbildung in dem Bereich) eingestellt, der nach meiner Elternzeit andere Sachen in der Firma übernehmen sollte Seit über einem Jahr ver ...

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich momentan in Elternzeit und werde mein Arbeitsverhältnis zum Ende dieser kündigen. Die Kita startet voraussichtlich erst im Monat nach Ablauf der Elternzeit und für die Eingewöhnung würde ich vorsichtshalber gerne 2-3 Monate einplanen. Macht es Sinn, meinen Arbeitgeber um Verlängerung der Elternzeit um 3 ...

Hallo, Ich bin noch bis Mitte Oktober in Elternzeit und habe evtl eine neue Stelle in Aussicht. Ich würde gerne ab September wieder anfangen zu arbeiten und würde meine jetzige Stelle zu Ende August eigentlich gerne kündigen. Jetzt habe ich in den Unterlagen gesehen, dass ich das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Mo ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe folgende Frage:  Ich befinde mich derzeit in Elternzeit, diese geht auch noch fast 2 Jahre. Nun habe ich mich von meinem Partner getrennt und würde gerne wieder zu meiner Familie in meine Heimat ziehen. Das dies kein Problem während der Elternzeit ist weiß ich. Aber was mache ich mit meinem Arbeitgeber? Ich ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich arbeite im öffentlichen Dienst seit über 11 Jahren. Ich bin seit 2 Jahren (bis Oktober) in Elternzeit und habe mich jetzt dazu entschlossen zu kündigen. Ich habe im Anschluss meiner Elternzeit meinen Resturlaub genommen, der bis Ende des Jahres geht und der auch bestätigt wurde.  Mein Arbeitgeber weiß noch nicht ...

Hallo, Ich arbeite in einem Betrieb für Gartengestaltung und Floristikgeschäft und bin dort als Floristmeisterin angestellt. Zurzeit befinde ich mich in Elternzeit, der Floristik Betrieb wird in ein paar Monaten geschlossen, somit fällt mein Arbeitsplatz weg. Zu dieser Zeit befinde ich mich immer noch in Elternzeit und beziehe Elterngeld. ...