Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung nach Elternzeit/Arbeitslosengeld

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigung nach Elternzeit/Arbeitslosengeld

Cerrin77

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Hallo, ich habe eine Frage bzgl. meines Arbeitsvertrages. Ich befinde mich derzeit im dritten Elternzeitjahr. Auslauf 15.9.2011. Momentan habe ich bei meinem AG einen Ergänzungsvertrag für einen 400,--Euro JOb (befristet bis Auslauf Elternzeit), der aber losgelöst ist von meinem Hauptanstellungsvertrag. Meine Frage ist jetzt, da ich einfach nicht bei dem Ag weiterarbeiten möchte (hat krankheits-/psychischbedingte Gründe), würde ich den Arbeitsvertrag gern zum Ende der Elternzeit kündigen.Ist es dann genauso, dass ich vom Arbeitsamt eine Sperre von 3 Monaten erhalten und mir danach Arbeitslosengeld zusteht? Worauf wird das Arbeitslosengeld berechnet? Auf das Gehalt vor Eintritt in die Elternzeit oder auf den 400,-- Euro-Job? Muß ich etwas berücksichtigen? Unser Plan ist, den Vertrag zu kündigen und mir dann erst einmal eine Auszeit zu geben, in der wir unsere Tochter auf eigene Kosten in den Kindergarten geben.Sie ist dann noch keine 3 Jahre, sondern erst 2 3/4J. Oder wäre es sinnvoller den Minijob kurzfristig auch zu kündigen und die Elternzeit auf die letzten 3 Monate noch auszunutzen ( Wäre dann bis November möglich.)? Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe,Cerrin77


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Sie müssen schon stichhaltige Gründe haben, um nicht gesperrt zu werden 2. Nach der EZ wird das ArbGeld I pauschalisiert festgelegt, also weder nachd em einen, noch nach dem anderen Gehalt 3. Welchen Vorteil würde es bringen, den Minijob vorher zu kündigen? Liebe Grüsse, NB


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