Glöckchen0901
Hallo Frau Bader, Mein Arbeitsverhältnis wurde mir kurz vor bekannt werden meiner Schwangerschaft gekündigt. Ich war dann anschließend wegen Risikoschwangerschaft krank geschrieben bis ich ein Beschäftigungsverbot erhielt. Die Krankkasse schickte mir nach einreichen des verbotes eine Email das sie bis zum Beginn der Schutzfrist im August weiter Krankengeld zahlen würden. Heute sagte man mir auf nachfragen bei der kk das ich zusätzlich noch eine Krankmeldung bräuchte damit überhaupt was ausgezahlt werden könne. Meine Ärztin bei der ich mich dann vorstellte sagte mir es geht nur eins bv oder Krankmeldung. Jetzt weiß ich nicht wohin ich mich wenden kann da Arbeitslosengeld durch das Beschäftigungsverbot ja ausgeschlossen ist. Haben sie hier einen Rat? Ich bedanke mich für Ihre Mühe. Liebe Grüße Sarah
Hallo, die Krankschreibung geht im Beschäftigungsverbot vor. Das ist in Ihrem Fall auch gut, denn viele Agenturen für Arbeit stellen sich auf den Standpunkt, dass sie kein Arbeitslosengeld bezahlen, wenn ein Beschäftigungsverbot besteht, da man ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Liebe Grüße NB
Himbeere2008
Das hier hast du beachtet: Wissen Sie zum Zeitpunkt der Kündigung und innerhalb der zwei Wochen danach unverschuldet noch nichts von Ihrer Schwangerschaft, so können Sie Ihrem Arbeitgeber Ihre Schwangerschaft auch noch später mitteilen und die Kündigung damit unzulässig machen. Dies gilt allerdings nur, wenn Sie die Mitteilung unverzüglich nachholen, sobald Sie von Ihrer Schwangerschaft wissen. Die ausgesprochene Kündigung wird dann nachträglich unwirksam, wenn die Schwangerschaft bereits bei Ausspruch der Kündigung bestanden hat. Ansonsten warum hast du ein Beschäftigungsverbot bekommen? Du hast doch gar keinen Arbeitsgeber und gehst nicht arbeiten.
Glöckchen0901
Ja das habe ich beachtet und es wurde aufgelöst mit einer Abfindung. Ich habe das Beschäftigungsverbot bekommen da ich selbst bei einer Arbeitslosigkeit nicht mehr zu vermitteln bin bis zur Entbindung.
Soie
Ohne Arbeitgeber ist ein Beschäftigungsverbot sinnlos, welche Beschäftigung soll den verboten werden? Ausserdem schreibst du von einer Abfindung. Die wir ja sicher auch berücksichtigt. http://www.rund-ums-baby.de/recht/Arbeitslosengeld-trotz-beschaeftigungsverbot_158695.htm
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