Mami-to-be 2019
Hallo Frau Bader, können Sie mich bitte aufklären? Ich habe folgende Frage: Ich bin 4 Wochen (13.05-07.06 Freitag) wegen F43.9 G (Reaktion auf schwere Belastung) krankgeschrieben gewesen, ab heute (11.07 Dienstag, gestern war der Feiertag) hat der Arzt mich wegen M53.1G (zervikobrachial-syndrom) krankgeschrieben bis zum 28.6. Werden diese beiden Diagnosen zusammengelegt und ich falle damit ins Krankengeld oder habe ich hier einen weiteren Anspruch auf Lohnfortzahlung von 6 Wochen wegen der M Diagnose? Vielen Dank im Voraus.
Halo, habe das jetzt mal gegoogelt. Beides ja nicht unbedingt schangerschaftsbedingte Erkrankungen. Wenn da nicht ein weiterer Schlüssel (es müsste ein O-Schlüssel sein) steht, kann man es nicht addieren und auch nicht bei der Berechnung des EG ausklammern. Liebe Grüße NB
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