maedi1976
Guten Tag, ich habe eine Frage zur Kostenübernahme für das Neugeborenen-Screening. Ich bin je zur Hälfte privat bei der Debeka versichert bzw. über die Hess. Beihilfe abgesichert, mein Mann ist bei der TK versichert, die Kinder sind/werden ebenfalls bei der TK über die Familienversicherung aufgenommen. Nach der Geburt meines 1. Kindes habe ich die für meine Tochter entstandene Krankenhaus-Rechnung (darin enthalten Neugeborenen-Erstuntersuchung u. div. Visiten bis zur Entlassung nach 3 Tagen; ausgewiesener Patient war meine Tochter, es geht also nicht um meine Behandlung) bei der TK eingereicht, weil meine Tochter ja dort versichert wurde. TK hat die Kostenübernahme mit der Begründung abgelehnt, Kosten für gesunde Neugeborene würde immer über die Krankenkasse der Mutter abgerechnet. Meine private KV hat allerdings ebenfalls abgelehnt mit der Begründung, meine Tochter sei nicht über sie versichert. Im Endergebnis haben wir die Kosten selbst getragen, weil wir zu dem ZPkt. auch keine Lust auf einen großen Versicherungsstreit hatten. Im Rahmen meiner aktuellen Schwangerschaft würde ich jedoch gerne vorab klären, ob ein solches Verhalten seitens der Versicherungen rechtens ist. Es kann doch wohl nicht wahr sein, dass meinem neugeborenen Kind keine Untersuchung zusteht ?! Vielen Dank vorab für Ihre Antwort und schöne Grüße, maedi1976
Hallo, ich kenne es so, dass Kinder bis zur Entlassung über die Mutter versichert sind Liebe Grüße NB
momworking
Hallo, hier die gleiche Konstellation. DeBe Ka und Land Hessen. Es war hier so, dass bis zur Entlassung die Kosten für das (gesunde) Kind über die PKV bzw. Beihilfe bezahlt wurde. Dazu zählten die Vorsorgen U1 und U2. Ab der U3 habe ich immer gleich dazu gesagt, dass das Baby gesetzlich versichert werden wird, aber noch keine Karte hat. Ich musste dann beim Arzt so einen Zettel ausfüllen, wo und über wen das Kind versichert werden wird und damit haben die das dann abgerechnet. Dass die Unterbringung des (gesunden) Neugeborenen über die DeBe Ka abgedeckt ist, steht so auch in den Vertragsbedingungen (ich weiß ja nicht, welchen Tarif du versichert bist). Bei der DeBe Ka nicht lange fackeln, sondern in den Vertragsbedingungen selbst informieren, die lehnen immer erstmal ab. Das war auch immer bei mir so ein Gezackele, weil sich ja der Beitragssatz ändert und dann gab es immer dir Rückrechnungen, welchen Anteil jetzt Beihilfe und DeBe Ka zahlen. Wünsche dir starke Nerven! LG
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