Mini-Milchmonster
Hallo zusammen! Wir planen unsere Elternzeit auf eine scheinbar sehr unkonventionelle Art. Das stellt uns vor das Problem, dass wir weder in Broschüren, noch im Internet eine eindeutige Bestätigung für die Machbarkeit dieser Planung finden. Wir haben folgendes vor: Vater = EZ vom Tag der Geburt für 3 Jahre, davon ab dem 13. LM in Teilzeit mit 30 Stunden Mutter = MuSchu; Urlaub zur Überbrückung; EZ ab dem folgenden Monatsersten bis zum Ende des 3. Jahres, komplett in Teilzeit mit 30 Stunden. Unser (gemeinsamer) Arbeitgeber ist aber der Meinung, es könne nur jeweils 1 Person zur Zeit Elternzeit nehmen. Die Reduzierung auf 30 Stunden könnte bei der Mutter auch vertraglich geregelt werden, allerdings ist uns die Umsetzung über die Elternzeit lieber, da beide besser abgesichert wären. In 36 Monaten kann viel passieren... Ist unsere Planung nun so machbar? Irgendwie scheinen wir die einzigen zu sein, die die volle Zeit ausnutzen wollen. Vielen Dank im voraus für die Antworten!
Hallo, beide Elternteile keinen parallel bis zu drei Jahren Elternzeit nehmen und auch in dieser Zeit in Teilzeit arbeiten. Ich wüsste nicht, was dagegen sprechen sollte. Liebe Grüße, NB
SumSum076
Ja, beide Eltern können grundsätzlic 3 Jahre nehmen. Und ich kann nichts dazu finden, dass es bei gleichem AG anders zu regeln ist... Aus den Richtlinien zum BEEG, allerdings von 2010, Seite 140: 15.3 Gleichzeitige Elternzeit Die dreijährige Elternzeit steht jedem Elternzeitberechtigten individuell zu. Wollen z.B. beide Elternteile gleichzeitig in Elternzeit gehen, muss jeweils die Arbeitgeberseite Mutter bzw. Vater für maximal drei Jahre von der Arbeit freistellen. Bei der Berechnung der Elternzeit, z.B. bei einer Übertragung, wird das jeweilige Arbeitsverhältnis für sich betrachtet. Wird Elternzeit getrennt - abwechselnd oder nacheinander - genommen, wird dem jeweiligen Elternteil keine bereits genommene Elternzeit des Partners angerechnet. Nicht beanspruchte Elternzeit eines Elternzeitberechtigten kann auch nicht auf einen anderen Elternzeitberechtigten übertragen werden (Beispiel : Nimmt die Mutter 3 Jahre Elternzeit in Anspruch, der Vater keine, so kann die Elternzeit der Mutter nicht um die vom Vater nicht verbrauchte Elternzeit verlängert werden). Das Verhalten des Partners ist für den eigenen Anspruch unerheblich. Beispiel: Die Mutter nimmt Elternzeit bis zum dritten Geburtstag des Kindes. Der Vater, der neben der Beanspruchung von Elternzeit für die Dauer der Partnermonate bis zum dritten Geburtstag des Kindes keine weitere Elternzeit genommen hat, beantragt die Übertragung der von ihm noch nicht verbrauchten zwölf Monate bis zum achten Geburtstag. Da das Arbeitsverhältnis des Vaters separat betrachtet wird, kann der Vater noch einen Anteil von bis zu zwölf Monaten mit Zustimmung des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin übertragen. Die Elternzeit der Mutter ist unbeachtlich." Gruß Sabine
SumSum076
In den Richtlinien für 2013 steht auf Seite 256 das gleiche... Gruß Sabine
Mini-Milchmonster
Danke dir, Sabine! Wir haben die entsprechenden Seiten ausgedruckt und werden sie mit dem Antrag beim Arbeitgeber einreichen. Mal schauen, was passiert. Dabei sind wir nicht mal das erste Eltern-Paar in der Firma, das ein Kind bekommt. Wohl nur das erste, das so "komisch" plant...
Mitglied inaktiv
... beantragt, sondern genommen! Daher ist Elternzeit nicht zu beantragen, sondern lediglich anzuzeigen! Der AG kann NICHT ablehnen! Schreibt von daher in die Mitteilung an Euren AG jeweils einzeln wer wie die EZ in Apsruch nimmt! Lediglich die TZ in EZ kann er unter bestimmten Voraussetzungen ablehnen. LG Sabine
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