Cissie
Sehr geehrte Frau Bader, die Kita hat meiner Tochter während der Eingewöhnung ständig milchhaltige Nahrung angeboten, obwohl sie einen Attest vom Arzt vorliegen hat, der bestätigt, dass sie bereits bei Hautkontakt sterben kann. Das Personal war alle 3 Tage jemand Anderes, sodass sich meine 2-jährige an keinen gewöhnen konnte. Dass eine schwere Allergie vorlag wurde nicht weitergegeben, noch erfolgte eine Integration meiner Tochter. Wenn mein Mann mit zur Eingewöhnung war, wurde sich vom Personal am Tag darauf beschwert, dass sie oft gar nicht merkten, als er die Einrichtung mit unserer Tochter verließ. Das lag daran, dass kein Erzieher in der Nähe war zum Verabschieden. Keiner hat auf meine Kleine, die mir 2 unter 5-Jährigen im Kindergarten klarkommen sollte, geachtet. ... Und das bei der Allergie, nachdem sie Schokolade angeboten bekam. Hätte sie einen anaphylaktischen Schock bekommen, hätte es keiner bemerkt. Auch wenn es rausging, war niemand von ihren Erziehern dabei. Oft rutschen 3 Kinder über sie, und sie blieb schreiend im Sand liegen. Keiner war in der Nähe sie zu hören. Die Einrichtung lehnte einen Halbtagsplatz ab, ich musste ganztags bezahlen, habe nach 4 Wochen mit der Eingewöhnung aufgegeben. Ich muss natürlich 8 Wochen bezahlen, aber die Kita will jetzt fristgerecht 16 Wochen ganztags bezahlt werden. Natürlich hohe Krippengebühren, obwohl sie im Kindergarten war, obwohl sie ein Überbelegungskind war. Die Einrichtung reagiert nicht auf die fristlose Kündigung. Ich habe mich an das Jugendamt gewant. Hier meint die Kita, sie kämen mir mit den 16 Wochen entgegen, obwohl ich laut Vertrag nur 2 Monate Kündigungsfrist habe. Das Jugendamt meint, da die Fehler nur während der Eingewöhnung auftraten, in meinem Beisein, hätte ich kein Recht zu kündigen. Ich wurde ab dem 2. Eingewöhnungstag aufgefordert, mein Kind dort allein zu lassen. Ist das rechtens? Solange ich da bin, dürfen sie ihr Milch anbieten und ignorieren? Ich darf erst kündigen, wenn etwas passiert? Die Kinder in der Nachbargruppe werden dort angeschrien und allein in die Toilette gesperrt, bis etwas darin landet. Permanent bitterlich weinende Kinder. Aber weil wir zur Eingewöhnung waren, ist das alles ok? Ich wollte keinen Stress machen und habe die nicht brachte Allergie als Grund angegeben. Ich dachte, Todesgefahr reicht. Nach 5 Wochen waren wir nicht mehr dort, in der 7. Woche kündigte ich am 28. des Monats. Da ist bei einer fristgerechten Kündigung von 2 Monaten doch kein Entgegenkommen zu sehen, wenn ich noch 2 Monate weiter zahlen soll. Die Eingewöhnung ist bei einem Kind mit mehren Veränderungen wie Einnässen, Gewichtsverlust und panische Angst mit nächtlichen Schreiattacken, die vorher nicht da waren, auch eher nicht geglückt. Und ich darf wirklich nicht fristlos kündigen? Danje
Hallo, wenn ihr Kind bereits bei Hautkontakt mit Milch sterben kann, sehe ich es nicht in einen normalen Kindergarten. Da stellt sich bereits die Frage, ob die Auswahl nicht ordnungsgemäß war. Da braucht es einen Kindergarten mit einem anderen Verteilerschlüssel an Erziehern bzw. einem integrativen Kindergarten. ansonsten haben sie ein Anspruch auf eine fristlose Kündigung, wenn es ihn nicht zumutbar ist, bis zur ordnungsgemäßen Kündigung zu zu warten. Und das ist eine Beweisfrage. Wenn Sie die Dinge beweisen können, halte ich eine fristlose Kündigung für zulässig. Aber das werden sie nicht können. Insofern wenn sie fristgerecht kündigen müssen. Liebe Grüße NB
Mutti69
8 Wochen bis zur fristgerechten Kündigung, dann nochmal 8 oben drauf sind doch 8 + 8 = 16?! Bei einer fristgerechten Kündigung musst du 16 (wenn ich das Schreiben richtig verstehe) zahlen. Das wäre aus meiner laienhaften Sicht korrekt. Dass du gerne fristlos kündigen würdest, das kann ich verstehen, aber in der Tat, es ist nie etwas passiert, was natürlich ein Glück ist, aber so sind es nur „Behauptungen“ und die zu belegen, das dürfte schwierig werden. Meine persönliche Meinung. Hast du dich an den Träger gewandt oder blieb alles auf Ebene der Kitalritung?
cube
heißt, dass die Stadt diesen Platz zusätzlich genehmigt hat und auch entsprechend monetär fördert. Dieses Argument verstehe ich nicht. Eine Überbelegung von 10% ist üblich und wird eigentlich nur der Form halber and die Stadt gemeldet. Kündigt ihr nun, erhält die Kita eben auch diese Zuschüsse nicht mehr. Das ist also kein Grund, weswegen eine Kündigung für die Kita nicht so tragisch wäre. Alle übrigen Dinge sind auf keinen Fall ok - aber es nichts passiert oder? Es wird also schwer zu beweisen, dass die Kita ihre Fürsorge-/Aufsichtspflicht verletzt hat. Vermutlich wird sie sagen, dass doch der Vater anwesend war (Eingewöhnung) und man daher davon ausgegangen ist, er schaue bzgl. der Milchhaltigen Dinge schon genau hin. Auch die übrigen Dinge sind eher Ansichtssache - es passiert halt schon mal, dass Kinder in dem Alter rutschen ohne auf genügend Abstand zu warten und eine 1:1 Betreuung - also dass immer alles sofort gesehen wird - kann eine Kita eben nicht bieten. Ich sehe leider wirklich nicht, dass ihr ein Recht auf fristlose Kündigung habt/durchsetzen könnt. Ich würde mich aber mal an den Träger wenden und nicht nur mit der Leitung sprechen. Die sagt natürlich "nein", weil dadurch Geld verloren geht und sie es vermutlich eben auch nicht muss. Zumal 2 Monate echt human sind - die meisten lassen einen nur zum Ende des Kita-Jahres raus. 1 Monat wart ihr da, 2. Monat hatte vermutlich angefangen, als ihr gekündigt habt und somit kommt ihr auf insgesamt 16 Wochen. Also fristgerecht.
Cissie
Hallo ihr beiden, danke für die Antworten. Ja, genau fristgerecht. Deshalb verstehe ich nicht, warum das Jugendamt meint, die Kita sei mir entgegen gekommen. Das ist sie nicht. Und zu der anderen Sache: Ja, es ist nichts passiert, was die Milch angeht. Aber die Frage ist doch: Wenn meinem Kind für sie potentiell lebensgefährliche Nahrungsmittel angeboten werden, darf ich nicht kündigen? Wenn mein Kind in lebensgefährliche Situationen von den Erziehern gebracht wird, darf ich nicht kündigen? Wann dann? Muss sie denn sterben? Sowie ich 5 min auf Toilette war, hatte sie hinterher Schokolade in der Hand. Wie soll ich sie denn da allein lassen? Ich habe mich natürlich bei der Erzieherin abgemeldet. Ja, dass mal ein Kind über ein anderes rutscht, ist normal. Aber müssen es 5 große über eine 2-jährige sein, ohne dass ein Erzieher auch nur draußen ist? Sie hatte schon ein blaues Auge, als ich mal 15 min einen Weg erledigen musste. Weil sie draußen waren und die Erzieherin in ihrer Nähe, dachte ich, es wird ihr schon niemand Milch anbieten. Da wurde sie vom Klettergerüst geschupst, meinte zumindest die Erzieherin, die sie am Boden fand. Zum Glück war es nur ein blaues Auge. Auch da habe ich keine Stress gemacht, man kann nicht alle immer im Auge haben, aber so gar nicht? 1:1 muss es nicht sein, aber 1:19 während sie eingewöhnt wird, war sicher nicht optimal.
Ähnliche Fragen
Nachtrag Vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung, gerne würde ich auf Ihr Angebot mir das Aktenzeichen zu nennen zurückkomen :-), es würde uns sehr weiterhelfen. Dass die Kündigungsfrist sich somit auf 5 Monaten ausdehnt spielt keine Rolle?! Herzliche Grüße von Anne D. am 18.03.2021
Hallo, folgende Situation: Wir können spontan umziehen, in ein anderes Bundesland, 30 km entfernt. Die Kita hat schon angekündigt, dass die Kündigung erst zum 31. August wirksam ist und wir den Platz zahlen müssen. Im Vertrag steht, Kündigung kann nur mit 3 Monaten Frist erfolgen. Von Umzug steht nichts dabei. Ist das richtig so? ...
Mein Mann hat von seinem Arbeitgeber einen monatlichen Kita Zuschuss für unsere Zwillinge erhalten. Nun hat er die Kündigung bekommen und sein Chef hat ihm zusätzlich gedroht, dass er die Kita Gebühren zurück zahlen muss. Ist sowas rechtens? Viele Grüße
Guten Tag, zu meiner Situation: - befristeter Job: 2018 bis Ende 2021 - Elternzeit: März 21 bis Dez 21 - Elterngeld plus auf 2 Jahre, dann Änderungantrag auf Elterngeld "normal" und Restbetrag, da neue Arbeit - Teilzeit 20 Stunden: seit Jan 2022 (noch in Probezeit) - gesundheitliche (psychische) Probleme, Attest vom Arzt liegt vor - Kita- ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine grundsätzliche Frage zur Kündigung. Ist die Kündigung eines Kita-Betreuungsvertrages, die per E-Mail eingeht (nur als Text der E-Mail oder auch als Anhang) auch ohne Unterschrift rechtsgültig? Trift bei Betreuungsverträgen in der Kita ebenfalls die Aussage zu, dass Kündigungen von Verträgen, die nach de ...
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zu folgender Sachlage. Unser Sohn ist 3,5 Jahre alt und geht seit seinem 1. Lebensjahr in die Kita. Aus folgenden Gründen, haben wir den Vertrag fristlos gekündigt: Kind berichtet Strafen ausgesetzt zu sein (kein Nachtisch/mitbasteln,wenn er nicht aufisst.) damit wurde er bewusst ausgegrenzt. Er kam auch meh ...
Hallo, meine Frau und ich haben folgendes Problem. Wir ziehen zum 01.11.2023 in eine andere Stadt. Momentan wird unser kleiner Sohn von einer Tagesmutter ( Tagespflege) betreut, Der Vertag mit Ihr kann zum 31.08.2023 gekündigt werden. Nun haben wir aber die Möglichkeit unseren Sohn in der neuen Kita ab dem 14.08.2023 eingewöhnen zu las ...
Liebe Frau Bader , ich habe mehrere Fragen. Ich bin in der 6. Woche schwanger und habe am Freitag meinen ersten FA Termin. Mein Arbeitgeber weiß noch nicht ,dass ich schwanger bin. Jetzt ist meine Frage erstmal 1. wann ist der beste Zeitpunkt es dem Arbeitgeber zu sagen ? 2. wenn ich einen bv am Freitag erhalte ( da ich in der Kit ...
Hallo Frau Bader, Unser Kind ist 20 Monate und geht seit es 1 Jahr ist in die Kita. Sie ist ein sehr aufgewecktes, fröhliches Mädchen. Seit einigen Monaten verhält sie sich den anderen Kindern gegenüber teilweise schwierig, kratzt oder kneift - vermutlich, da sie sich sprachlich noch nicht so gut ausdrücken kann. Bei einem Gespräch mit der Kit ...
Bitte um das BGH Urteil, das ein Kindergarten Kündigungsperre in den Sommermonaten hat. Dies ist zulässig, warum? Bitte um kurze Erläuterung