85kathali
Guten Tag, Unser Kindergartenkind hat demnächst eine ambulante OP in Vollnarkose und wir von morgens bis nachmittags/abends im Krankenhaus sein. Mein Mann wird den Kinderkrankentag als Begleitperson nehmen. Frage: Darf ich mir für den Tag Urlaub nehmen und die beiden begleiten oder würde dann der Anspruch meines Mannes auf den Kinderkrankentag aufgrund meines Urlaubs verfallen (ich stehe ja zur Verfügung)? Hintergund: ich befinde mich dann wenige Tage vor dem Mutterschutz und sehe mich körperlich den eventuellen Nachwirkungen der Vollnarkose im Aufwachraum nicht gewachsen (unser ältestes Kind hat da vor ein paar Jahren beim Aufwachen nach gleicher OP ziemlich um sich geschlagen, wollte aufstehen etc). Ich würde aber gerne das Kind vor der OP begleiten und später auf Abruf bereitstehen, da es sich von mir besser beruhigen lässt. Mein Man kann sich keinen Urlaub nehmen (Lehrer), sonst hätten wir dies ja beide tun können. Danke!
Hallo, sehe ich als problematisch an. Er wird doch privat versichert sein u hat wahrscheinlich gar keinen Anspruch auf Kinderkrankentage. Ausserdem wären Sie ja da. Liebe Grüsse NB
lilly1211
Kein rechtlicher Rat, Lebenspraxis: Ich würde da gar nicht lange fragen und das einfach machen. Im schlimmsten Fall bekommt dein Mann eben kein Geld für den Tag. Es steht keine andere Person zur Verfügung die das Kind in dem Zustand in der Aufwachphase betreuen kann, das stimmt ja auch. Mein Sohn hatte zwei Op´s, ich war nicht schwanger und hätte ihn niemals bändigen können. Sein Vater musste ihn stundenlang herumtragen während er schrie und um sich schlug. Hätte ich körperlich nicht geschafft, schwanger sowieso nicht. Du kannst ihn doch auch gar nicht zum Taxi tragen?
85kathali
Er hat Anspruch auf Kinderkrankentage, das passt schon. Ich werde mal in mich gehen, danke! Und nein, wenn er sich so verhält wie seine Schwester damals, bekomme ich das nicht hin. Das war damals schon unschwanger herausfordernd genug.
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