Lihannon
Hallo! Der Vater meiner Tochter (1,5 J.), lebt mit einer Frau zusammen, die er bald heiraten möchte. 1. Da sie arbeitslos ist und er arbeitet, könnte es passieren, dass er für sie aufkommen muss. Zur Zeit zahlt er 250 Euro Unterhalt für unsere Tochter. Könnte es passieren, dass er durch die Hochzeit noch weniger Unterhalt zahlen muss? 2. Hätte es Einfluss auf den Unterhalt für meine Tochter, wenn er mit der Frau noch ein Kind bekommt? Vielen Dank!
Hallo, 1. nein 2. Ja, wenn er wenig verdient Liebe Grüsse, NB
Pamo
1. Wenn die beiden zusammen wohnen, dann sind sie eine Bedarfsgemeinschaft. Das wirkt sich aber nur auf einen eventuellen ALG2-Bezug aus, nicht auf den Kindesunterhalt. Im Gegenteil könnte das Nettoeinkommen durch die verbesserte Steuerklasse steigen und damit auch der Kindesunterhalt. 2. Wenn er noch ein Kind zeugt und für dieses Unterhalt zahlt, dann könnte der Unterhalt des ersten Kindes dann sinken, wenn es sich um einen sog. Mangelfall handelt, ergo sein Einkommen nicht ausreicht um 2x vollen Unterhalt zu zahlen. Dann kriegt das erste Kind weniger. Allerdings hat der Mann eine erhöhte Erwerbsobliegenheit und sollte dazu aufgefordert werden bspw. sein Einkommen durch einen Nebenjob zu erhöhen.
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