Patrizio
Hallo, ich hätte eine Frage, ich bin freiberuflich in Deutschland tätig, aber ich möchte meinen Wohnsitz nach Italien verlegen, da mein Mann eine Anstellung in Italien bekommen hat. Zwei meiner Kinder sind wegen der Schulpflichtigkeit bereits in Italien und bekomme auch für die beiden Kindergeld und die kleinste ist bei mir. Jetzt meine Frage, bekomme ich auch Kindergeld wenn ich und die kleinste den Wohnsitz wechseln?
Hallo, nur, wenn Sie in Deutschland weiter steuerpflichtig sind und Steuern zahlen. Liebe Grüße, NB
CKEL0410
http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=99394.html
Julisa
Soweit ich weiß hat der Anspruch auf Kindergeld, welcher sienen gewöhnlichen Wohnsitz in Deutschlad hat. Genau weiß ich das aber nicht.
Pamo
Anspruch auf Kindergeld hat, wer in Deutschland lebt oder in Deutschland uneingeschränkt steuerpflichtig ist. Falls du weiterhin in D steuerpflichtig bist, wenn du in Italien lebst, dann gibt es auch dort Kindergeld. Dann entfallen aber vergleichbare Leistungen in Italien.
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