rickfried
Sehr geehrte Frau Bader, wir wohnen in Rheinland-Pfalz! Meine Frau befindet sich gerade mit unserem 7-Monate alten Sohn in Elternzeit. Daher haben wir unseren Ganztagsplatz für unsere 4-jährige Tochter "verloren". Nun sind wir am Überlegen, dass meine Frau eine Beschäftigung wieder aufnimmt. Wieviel Stunden wöchentlich müsste meine Frau wieder arbeiten, dass die Kleine einen Anspruch auf einen Ganztagsplatz erhält. Gibt es ein "Kindergarten-Gesetz" in dem das alles niedergeschrieben ist und auf das man sich bzw. der Kindergarten berufen kann? Es wird immer von "Bedarf" gesprochen, aber ich finde keine Informationen was darunter zu verstehen ist. Vielen Dank im Voraus!
Hallo, Bedarf bedeutet, dass sie nachmittags einen Kindergartenplatz benötigt. Wenn sie also nur vormittags arbeitet hat sie keinen Bedarf. Liebe Grüße NB
Ähnliche Fragen
Guten Tag, ich habe ein 5,6Jahriges Kind mit Wahrnehmungsstörung.Er hat seit 2 Wochen die Gruppe gewechselt,weil er in der alten Gruppe sein Verhalten sich verschlechtert hat(teilweise deine Wahrnehmungsstörung, teilweise das neue unerfahrene Personal und teilweise andere 2 verhaltensauffälige Kinder).Die neue Erzieherin meint er ist für die Grund ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Tochter wird im April 2024 3 Jahre alt und kommt in den Kindergarten. Bekommt Sie gleich den Zuschuss vom Staat oder erst ab September? Wir Wohnen in Bayern. mit freundlichen Grüßen Nada Abdelghani
Hallo Ich habe mal eine frage in der Kita hieß es das meine Tochter ,4 Jahre einen i Platz benötigt evtl mit Assistenz. Ich habe den zugestimmt und habe den Bogen ausgefüllt. Jetzt bekam ich von der lvr ein Brief wo drin stand das die Daten benötigen wie. Z.b Schulabschluss kontodaten und ausländerrechtlicher status wofür benötigen die diese date ...
Sehr geehrte Frau Bader, in unserem Kindergarten in Hamburg, privater Träger, werden die Erzieher nicht nach Tarif bezahlt sondern eher darunter. Gleichzeitig stehen wir (wie so viele) gerade vor dem Problem des Erziehermangels. Eine Stelle (Erzieherin im Beschäftigungsverbot weil schwanger) kann seit sechs Monaten nicht neu besetzt werden weil ...
Sehr geehrte Frau Bader Wir sind vor einiger Zeit umgezogen. Wir haben 2 Kinder im Kindergarten. In unsrer letzten Gemeinde mussten wir keinen Elternbeitrag mehr bezahlen. In der neuen Gemeinde müssten wir mehrere hundert Euro bezahlen. Wir haben den Kindergarten jedoch nicht gewechselt und bringen die Kinder täglich zum alten Wohnort. Das i ...
Guten Tag Frau Bader, unsere Tochter besucht seit einigen Jahren einen Kindergarten. Nun hatte sie das Pech das wiederholt ihre besten Freunde den Kiga gewechselt haben. Letztes Jahr auch noch ihre Bezugsbetreuerin. Leider hat uns niemand informiert wer nun die Betreuung übernommen hat, wir vermuten die neue Leiterin. Sie ist recht jung und ...
Sehr geehrte Frau Bader, unsere Gemeinde hat die Kindergartengebühren drastisch erhöht. Knapp 300%. ( Abschlag alt 24 €, neu 95. €) Es gab keine Ankündigung. Es kam der Bescheid und am nächsten Tag wurde abgebucht. Ist diese Erhöhung rechtens? In der neuen Satzung steht nichts. Darf es ohne Vorankündigung passieren? Dankeschön für ihre Antwor ...
Guten Tag, Unser Kindergarten hat eine neue Regelung dass wir unsere Kinder ab sofort an der Türe abgeben müssen und nicht mehr mit rein dürfen. Meine Tochter ist 2 Jahre alt und noch kein Jahr in diesem Kindergarten. Ich hab dann auch versucht das mit ihrer Betreuerin zu besprechen die dann nur meinte das sind die neuen Regeln und da gäbe es ...
Guten Tag, ich habe geteilter Sorgeberechtigung für meine Kinder und stehe vor einer schwierigen Entscheidung. Meine Tochter wird im Mai 2 Jahre alt, und ich möchte im September eine Ausbildung beginnen, um ein besseres Leben für uns zu schaffen. Der Vater, mit dem ich getrennt bin, ist jedoch der Meinung, dass sie noch nicht in den Kindergarte ...
Hallo, ich habe eine Frage zum Umgang mit dem Vater meiner 4-jährigen Tochter. Wir haben geteiltes Sorgerecht, aber sie lebt hauptsächlich bei mir. Der Vater wohnt ca. 3 Stunden entfernt und möchte unsere Tochter jedes zweite Wochenende zu sich nehmen – manchmal ab Donnerstag bis Sonntag oder auch Freitag bis Montag, je nachdem, wie es ihm pass ...
Die letzten 10 Beiträge
- Berechnung Mutterschaftslohn BV nach Lohnersatzleistung
- BV Minijob
- Bezahlung Resturlaub aus Beschäftigungsverbot
- Änderungsvertrag Elternzeit
- Berechnung Mutterschutzlohn bei erneuter Schwangerschaft während Elterngeld Plus
- Gerichtstermin im Mutterschutz als Polizeibeamtin
- Elternzeit
- Schwanger Dienstreise ablehnen
- Beschäftigungsverbot 2. Schwangerschaft
- Mutterschutzlohn als Ausgleich zu entfallenden Überstunden