Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kein Anspruch auf Arbeitslosen- und Mutterschaftsgeld?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Kein Anspruch auf Arbeitslosen- und Mutterschaftsgeld?

Hexe201277!

Beitrag melden

Hallo Ich bin 41 Jahre alt und mit meinem 3. Kind in der 35. SSW Ich bin nicht verheiratet Mein Arbeitsvertrag war befristet bis 31.7.2019 und wurde aufgrund der SS natürlich nicht verlängert. Mein Arzt hat mir ein Beschäftigungsverbot aufgrund von Mobbing ausgestellt. Das Beschäftigungsverbot wurde bis 31.7.2019 ausgestellt. Mein Mutterschutz begann am 18.8.2019 Vom 1.8.-18.8. sollte ich mich beim AA arbeitslos melden um Arbeitslosengeld zu bekommen und um weiterhin krankenversichert zu sein Um Mutterschaftsgeld zu bekommen benötigt meine KK den Aufhebungsbescheid vom AA. Nun habe ich vom AA gar nichts erhalten - kein Geld, kein Bewilligungsbescheid und kein Aufhebungsbescheid. Auf mein nachfragen hin wurde mir gesagt dass noch eine Bestätigung von meinem Arzt fehlt, ob ich denn in der Zeit vom 1.8.-18.8. mindestens 15 Std/ Woche arbeiten könnte. Ja, hätte ich können da das Beschäftigungsverbot nicht aus gesundheitlichen Gründen ausgestellt wurde, sondern aufgrund von Mobbing. Nun habe ich vom AA ein Ablehnungsbescheid erhalten, da ich von meinem ehemaligen Arbeitgeber eine Ausgleichszahlung erhalten habe. Mir wurde praktisch mein Urlaub der mir zugestanden hat ausgezahlt. Und aufgrund dessen erhalte ich kein Arbeitslosengeld und bin auch nicht krankenversichert. Dies habe ich nun meiner KK so mitgeteilt und von dort habe ich nun die Info bekommen dass ich somit auch kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe. Ich bekomme eine Negativ Bescheinigung von der KK ausgestellt mit dem ich zum AA gehen muss, weil die mich aufnehmen müssen (laut Aussage meiner KK) Aber da ich ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe habe ich doch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder? Also bekomme ich weder vom AA noch von der KK Geld und bin nicht krankenversichert. Ich müsste mich quasi selbst bei der KK versichern und aus eigener Tasche zahlen obwohl ich kein Einkommen habe Stimmt das denn alles tatsächlich so? Das AA schickt mich zur KK und die KK schickt mich zum AA und keiner ist zuständig und ich bin der Mops? Ich versteh das alles nicht.... Können Sie mich bitte aufklären ob das alles tatsächlich so richtig ist, ist gar niemand zuständig? Bekomme ich tatsächlich kein Geld / habe ich kein Anspruch auf irgendwas? Danke!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, die Idee mit dem Verzicht ist sehr gut! Damit haben Sie das Problem umgangen. Liebe Grüße NB


Felica

Beitrag melden

Doch du maschierst jetzt Montag zum AA und sagst denen das du auf den vorgeburtlichen Mutterschutz verzichtest und du an sofort arbeitssuchend bist. Dud Begründung sollen sie mal liefern welche dir das verbietet. Vorgeburtöich ist freiwillig. Und es kann nicht dein Problem sein das dich niemand einstellt. Noch besser, du legst Widerspruch ein. Eigentlich müsste das AA so oder so erst einspringen und dann sie KK. Dazu gibt es durchaus schon Urteile. Trotzdem machen sie den Mist immer wieder.


Tini_79

Beitrag melden

Offenbar deckte die Urlaubsabgeltung des AG die Zeit bis 18.8., das ist korrekt so. Es ging mir auch so, als ich 2 Urlaubstage ausgezahlt bekam nach Vertragsende. Für diese Tage habe ich kein AlG bekommen. Man ist aber vier Wochen weiterhin versichert. Ab dem 18.8 müsstest du doch Mutterschaftsgeld von der KK bekommen.


cube

Beitrag melden

Du schreibst etwas von einer Ausgleichszahlung, die aber quasi dein Resturlaub wäre. Versteh ich nicht. Hattest du nun Resturlaub und der wurde dir ordnungsgemäß ausgezahlt, da dein Vertrag nicht verlängert wurde? Oder hast du irgendeine Ausgleichszahlung, wie du schreibst, erhalten und wenn ja, wofür?


Hexe201277!

Beitrag melden

Hallo Cube Ich habe einen finanziellen Ausgleich für nicht genommenen Urlaub von meinem AG bekommen Der Urlaub hätte bis 22. August 2019 gedauert, wenn ich ihn im Anschluss an mein Arbeitsverhältnis genommen hätte. LG


Pebbie

Beitrag melden

Wenn Du verheiratet bist, kannst Du in die Familienversicherung Deines Mannes.


lilly1211

Beitrag melden

Was tut das denn zur Sache? Was wäre wenn sie verheiratet wäre? Sie ist es nun mal nicht also gibt's keine Familienversicherung. Wenn wenn wenn ist doch unerheblich.


Felica

Beitrag melden

Ja. Mit Ehe wäre sie krankenversichert. Ist sie aber ab Geburt eh dank Elterngeld. Ändert aber nichts daran das KK und AA sich vor ihre Leustungen drücken wollen und damit sogar Rechtsbruch begehen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Das hatten wir doch schon mal. Die AP soll beim Arbeitsamt auf den vorgeburtlichen Mutterschutz verzichten. Dann hat sie auch keine Lücke und muss sich nicht selbst versichern. Nach Geburt ist sie dann über das Elterngeld versichert.


Felica

Beitrag melden

Genau das. Ist ja au h noch nicht solange her. Und für mich ist es eine Schweinerei das die vom AA den Bescheid ablehnen statt zu sagen, ob für die Zeit des Urlaubes nicht möglich, aber dann.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wenn Urlaub bis 22.08 ist, kann/muss sie sich ab 23.08. arbeitslos melden. Auf Mutterschutz vor Geburt kann die Frau ja verzichten. Tja und die Arbeit wollen sie die vom Amt eben sparen und wimmeln ab.


Felica

Beitrag melden

Aber sie haben sogar abgelehnt, rechtlich hätte der Anspruch nur ruhen dürfen. Also Widerspruch und am besten an den Vorgesetzten wenden wegen Eile und weil der Sachbearbeiter scheinbar keine Ahnung hat. Dann müssen die auch ab dem 23ten zahlen und nicht erst ab erneuten Antrag. Da dann eben hinweisen das man auf den vorgeburtlichen verzichtet. Das darf jede Schwangere und da hat das AA kein Mitspracherecht. Damit gibt es eben bis zur Geburt ALG1 und ab Geburt erst Mutterschutzgeld und dann Elterngeld.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Ich habe einen Teilzeitjob in Festanstellung und dazu noch einen 400 Euro Job. Der Steuerberater meines € 400 AG sagte mir, dass ich keinen Anspruch auf Weiterbezahlung der 400 Euro in der Zeit des Mutterschutzes habe und auch kein Mutterschaftsgeld bekomme. Ist das wirklich so? In der letzten Abrechnung haben sie nur bis zum Beginn des MuSchutz g ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich konnte den Mutterschaftsrichtlinien entnehmen, dass ich als Minijobber Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse hätte, nun bin ich aber als studentische Hilfskraft in Teilzeit beschäftigt, durch Versicherungslücke (leider) gesetzlich pflichtversichert in der KK als Selbstzahler und mein Antrag auf Muttersc ...

Hallo Frau Bader Mein Elternzeit endete am 23.6.2017 und bin z.T. wieder Schwanger der neue Mutterschutz begann am 30.06.2017. Mein Chef hat mir dann 7 Tage unbezahlten Urlaub gegeben. Habe ich dann kein anspruch auf Mutterschaftsgeld??

Liebe Frau Bader, Ich hab aktuell folgendes Problem...ich befinde mich in der 34 SSW und wäre offiziell ab dem 9.12.2021 im Mutterschutz. Mein Mutterschaftsgeld Antrag wurde aktuell abgelehnt,  weil ich kein ALG1 bekomme.  ALG1 wurde abgelehnt, weil das Arbeitsamt sich auf mein Beschäftigungsverbot beruht was ich in dem Zeitraumvom 1.6. 2 ...

Liebe Frau Bader, Wir hoffen sehr Sie können uns Klarheit in unserem Anliegen geben. Wir haben am 30.06.2024 geheiratet und kurz vor der Geburt unseres Sohnes am 16.08.2024 (berechneter Termin 23.08.2025) einen rückwirkenden Steuerklassenwechsel auf 3 (Vater) und 5 (Mutter) beantragt. Der Arbeitgeber meiner Frau hat rückwirkend den Arbeit ...

Hallo Frau Bader,  bei mir handelt es sich um folgende Situation: Mein erstes Kind wurde Ende Dezember 2023 geboren und ich habe 2 Jahre Elternzeit gemeldet.  Im März wollte ich wieder anfangen zu arbeiten und zwar Teilzeit in Elternzeit. Nun schon meine erste Frage, muss ich mindestens 15 Stunden arbeiten oder genügen auch 10? Nun ist auch ...

Hallo Frau Bader, meine Frau wird bis zum 30. Juni 2025 vollzeit arbeiten. Zum 01. Juli 2025 wird sie in eine Teilzeitanstellung wechseln. Am 09. Juli 2025 beginnt ihr Beschäftigungsverbot. Meiner Info nach ergibt sich das Mutterschaftsgeld aus dem durchschnittlichen Gehalt der letzten drei Monate. Ist dies auch in unserem Fall so, obwohl me ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin erneut schwanger und momentan noch in Elternzeit von Kind 1. Ich würde demnächst die Elternzeit beenden, um in den Mutterschutz von Kind 2 zu gehen. Vor Kind 1 habe ich Vollzeit gearbeitet.  Ich arbeite momentan Teilzeit in Elternzeit und bekomme eine Gehaltserhöhung ab dem 01.04.25 (Beispiel: 4000,00 € brutto b ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin selbstständig und bekomme während meines Mutterschutzes Krankengeld von meiner KK (ich bin freiwillig versichert). Sowohl vor, als auch nach der Geburt werde ich aber noch Geld aus dem 1. und 2. Quartal 2025 erhalten. Führt dies zu einer Kürzung, bzw. einer Streichung des Krankengeldes? Ab der Zeit des Muttersch ...

Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zur korrekten Berechnung des Arbeitgeberzuschusses beim Mutterschaftsgeld im Falle einer Entgeltänderung. Meine Firma hat aufgrund schlechter Wirtschaftslage für das Quartal 1 2025 die 4-Tage-Woche (mit entsprechender Entgeltreduzierung) als Einsparmaßnahme ausgerufen. Die Mitarbeiter konnten dieser ...