Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kauf von 17jährigen rückgängig machen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kauf von 17jährigen rückgängig machen?

muffelzahn

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Hallo, mein Sohn hat sich eine Musikanlage für 220€ gekauft. Er ist 17 und in der Ausbildung. Generell hätte ich nichts gegen den Kauf, wenn er nicht schon andere hohe Beträge diesen Monat ausgegeben hätte. Ich möchte als Mutter den Kauf gerne rückgängig machen. Kann ich das machen? Gilt mein Sohn, der sich die Sachen mit seinem Ausbildungsgeld gekauft hat, als beschränkt geschäftsfähig? Trifft der Taschengeld Paragraph auf ihn noch zu? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, war es sein Taschengeld bzw darf er die Ausbildungsvergütung frei ausgeben? JA: Vertrag ist wirksam NEIN: Vertrag ist unwirksam Liebe Grüße NB


muffelzahn

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Es geht um 160€. Sorry


Mitglied inaktiv

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Hallo, hier geht es um ie Frage, ob das Geld aus der Ausbildung Deinem Sohn zur freien Verfügung überlassen worden ist (vgl. § 110 BGB). Ist das der Fall, dann ist der Vertrag wirksam. Ist es nicht der Fall, dann ist der Vertrag schwebend unwirksam und Du kannst ihn widerrufen. Für die Zukunft würde ich da ganz einfach "Junior" das Gehaltskonto sperren und ihm monatlich einen Betrag zur freien Verfügung aushändigen.


Mitglied inaktiv

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Wir reden von einem 17jährigen. In wenigen Monaten darf er eh machen was er will. Und mal ehrlich, es ist SEIN !!! Geld was er in der Ausbildung erwirtschaftet. Da würde ich einen Teufel tun und ihm wie ein Kleinkind vorschreiben was er damit machen darf. Gesetz hin oder her. Solange er sich nicht verschuldet, seinen sonstigen Verpflichtungen nachkommt, sollte er da Zugriff haben wie er mag. Jedenfalls auf seine Ausbildungsvergütung. Wie sonst soll er lernen mit Geld umzugehen? Sparkonto mag noch etwas anderes sein, da wird er sich dann halt noch die paar Monate mit herumärgern müssen. Was er dann ab seinem Geburtstag damit macht ist dann eh auch sein Ding. Und ich wette, je mehr man da jetzt "fesseln" anlegt - welche ja scheinbar um Jahre zu spät kommen - desto größer die Chance das er schon aus Trotz dann aller auf den Kopf haut.


Mitglied inaktiv

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Leider muss man diesem Beitrag zustimmen. Es ist Jahre zu spät am Umgang mit Geld etwas mit Zwang ändern zu wollen. Der Junge ist in wenigen Monaten volljährig mit allen Konsequenzen. Ich denke, einen Kauf rückgängig zu machen, wäre eine ziemliche Demütigung für ihn und da würde er bestimmt nicht mit Einsicht reagieren. Es bleibt in dem Alter nichts anderes als ihn seine Erfahrungen machen zu lassen, auch wenn es bittere Erfahrungen sind. Wenn er das Geld noch dazu selber verdient hat, kann man ihm nicht vorschreiben wie er es verwalten soll. Aus Schaden wird man klug, sagt ein Sprichwort. Vielleicht wird er das eines Tages werden.


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