AniX89
Sehr geehrte Frau Bader, kurz ein paar Stichpunkte zu mir: Ich bin angestellte Pädagogin und arbeite aber als Lehrerin. (nicht verbeamtet) Der voraussichtliche Geburtstermin unseres Kindes ist der 07.07.2022. Aus finanziellen Gründen war uns bewusst, dass ich direkt nach einem Jahr wieder das Arbeiten beginnen werden muss, sobald eben meine 12 Monate Elterngeld abgegolten sind. Der Plan war also, im Falle das das Kind am 07.07.22 auf die Welt kommt, dass ich dann direkt ein Jahr später wieder in die Schule komme. Der Beginn der Sommerferien ist hier in Bayern Anfang August, weswegen es dann nur ein paar Wochen zu arbeiten wären. Meine Chefin hatte mich heute in einem Telefonat gefragt, wann ich denn ca. vor habe wieder aus der Elternzeit (die ich noch gar nicht mitgeteilt habe) zurückzukommen. Nun sagte ich ihr, dass ich aus finanziellen Gründen nur dieses eine Jahr zu Hause bleiben kann. Sie bat mich dann darum, dass ich meine Elternzeit in diesem Falle bis zu den Sommerferien (also drei Wochen) verlängere, da sie meine Stelle sonst nicht besetzt bekommt und akuter Personalmangel herrscht. Nun stellen sich mir zwei Fragen: Frage 1: In meinem Arbeitsvertrag werden die bayrischen Ferien als Urlaubstage veranschlagt und keine genaue Tagesanzahl wird genannt. Ich denke nicht, dass wie in anderen Fällen deswegen nach meiner Elternzeit die Urlaubstage noch angeschlossen werden? Frage 2: Im Internet lese ich, wie auch in diesem Forum, dass man die Elternzeit nicht direkt an Ferien anschließen darf (zumindest bei verbeamten Lehrern). Ist dies nun in meinem Fall möglich oder darf meine Direktorin dies von mir verlangen? Ich will ungern in einem konfliktbehaftete Arbeitsumgebung zurückkommen, da bereits die vergangen Monate, auch wegen meinem Beschäftigungsverbot, äußerst aufreibend waren. Ich bedanke mich wegen ihrer Zeit.
Hallo, hier wurde schon häufiger geschrieben, dass das wegen Beamtenrecht in einigen Bundesländern nicht geht. Aber Sie sind ja privat angestellt, ich wüsste nicht, was dem entgegensteht, wenn im Vertrag dazu nichts steht. es könnte da aber auch stehen, dass diese Regelung aus dem Beamtenrecht bei Ihnen analog gilt. Liebe Grüße NB
mellomania
Das wäre ihr Problem. In bawü geht das nicht. 3 wichen vor den sofe oder 3 Wochen danach kann ez enden. Oder eben zum Geburtstag des Kindes. Da das EG dann endet. Kläre das mit dem zuständigen Schulamt bzw RP. Da bekommst richtige Auskunft
Ani123
Ich kenne jemanden, die es zweimal genauso gemacht hat. 1. Kind: 12 Monate EG, EZ noch ein paar Tage mehr bis zum Tag vor den Sommerferien. Danach 6 Wochen Sommerferien. 2. Kind: 12 Monate EG. EZ ca. 22 Monate, Beendigung taggenau am Tag vor Beginn der Sommerferien. In der Zeit bekam sie ihr Gehalt als Lehrerin. Nach den Sommerferien hat sie wieder gearbeitet. Probleme gab es deshalb keine. Eher ein wenig Neid und Missgunst von Kollegen, weil sie direkt nach EZ 6 Wochen bezahlte Ferien hatte.
Mamamaike
Hallo, in RLP geht das nicht. Viele Grüße
Mamamaike
Bitte ignorieren!
mellomania
wenn das kind zufällig einen tag vor den sofe geboren ist und das EG nachweislich endet (das muss mit bescheid von der l-bank nachgewiesen werden) dann geht das. aber wenn das kind am 7.7 kommt z.b. dann kann man die ez nicht bis einen tag vor den sofe weiterlaufen lassen. das genehmigt das rp hier zu recht nicht. hat mit missgunst und neid nix zu tun. das ist so gesetzlich geregelt hier. man kann auch keine vz danach anmelden und dann ab dem ersten tag eine tz hinterherschieben. daher bitte direkt mit dem rp sprechen denn die genehmigen das. bzw. das Schulamt. und die kennen die regelungen. SL wissen das als nicht
AniX89
Ok! Ersteinmal danke für die Antworten! Ich bin privat angestellt und habe kein Schulamt, welches für mich zuständig ist. Leider! Meine Anfrage im Personalbüro ergab leider noch nichts. Wenn diese Regelung mit den drei Wochen stimmt dann hätte ich damit ja gar kein Problem! Da ich dann gern diese drei Wochen in die Schule komme. Mein Problem ist die Bitte ihrerseits, dass ich bis Ende Juli zuhause bleibe oder sogar bis Schulanfang im September. Finanziell wäre dies gar nicht möglich für mich und meinen Partner.
mellomania
du meldest am 1. tag die rückkehr an und dann kommst du. möchtest du wieder vollzeit arbeiten? oder eine tz in ez? sie kann drum bitten, aber du musst das ja nicht machen. da es privat ist, musst du das tatsächlich mit dem träger klären.
luvi
Hallo, Anmerkung zum Kommentar von Mellomania, dass du das mit dem Träger klären sollst. Meine Meinung ist, dass das keiner Klärung bedarf. Du meldest deine Elternzeit an, wie du das möchtest. Für die Dauer der EZ ist die Zustimmung des Arbeitgebers nicht notwendig. Ich kann nachvollziehen, dass die Schulleitung möchte, dass du bis zu den Ferien in Elternzeit bist, wenn du das aber nicht möchtest, kann das doch keiner vorschreiben, vor allem wenn du aus finanziellen Gründen auf deinen Job angewiesen bist. Du kommst aus Bayern, oder? Wie geht das, dass du als Pädagogin als Lehrerin arbeitest? Ich dachte, in Bayern muss man Lehramt studiert haben, damit man auch als Lehrer arbeiten darf. Ohne Ausnahmen. LG luvi
AniX89
Hallo, danke für deine Antwort. Im Falle das ein Träger privat Lehrer anstellt ist es auch in Bayern möglich als Lehrer/in zu arbeiten, im Falle das du ein Studium hast welches es zulässt. Der Unterschied zeigt sich aber klar in der Bezahlung und Behandlung, wie ich bei letzterem leider immer wieder deutlich erkennen musste. Ich wann sie auch verstehen, nur versteht man mich leider nicht. Liebe Grüße
mellomania
Doch, der AG kann im beamtenrecht bzw als angestellter Lehrer beim Land der ez widersprechen. Eben wenn es um Missbrauch der ferienregelung geht, die gesetzlich festgelegt ist. Wenn sich der private Träger dem Gesetz anschließt, geht es auch hier nicht. Daher muss sie das mit dem Träger klären.
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