Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann die Kita in diesem Fall die Betreuungszeit ändern?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kann die Kita in diesem Fall die Betreuungszeit ändern?

Torti1

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Guten Tag, Wir haben folgendes Problem: Anfang diesen Jahres haben wir einen Vertrag mit einer Kita abgeschlossen. Dieser beinhaltet eine Betreuungszeit von 45 Stunden. Bei Vertragsabschluss war der Bedarf vorhanden da beide Elternteile in Vollzeit arbeiten. Nun hat meine Frau ihren Arbeitsvertrag gekündigt da die Öffnungszeit der Kita mit ihren Arbeitszeiten nicht gepasst hat. Sie hat aber sofort eine neue Stelle in Teilzeit (30std. die Woche) gefunden. Wie im Vertrag verlangt haben wir dies an die Kita weitergeleitet. Nun wurden unsere Stunden auf 35 gekürzt. Dazu kommt das die Kita im Fall von einer 35std. Betreuung nur Blockzeit anbietet (7-14uhr). Dies aber passt nicht mit den Arbeitszeiten meiner Frau überein. Somit müsste sie ihre neue Stelle wieder kündigen weil wir niemanden haben der unser Kind abholen oder betreuen kann. Kann die Kita dies also einfach tun? Wir verstehen das wir die 45 Stunden Betreuungszeit nur im Bedarfsfall bekommen. Dafür haben wir unterschrieben. Aber unserer Meinung ist der Bedarf immer noch vorhanden. Denn die Arbeitszeiten sind eben bis nach 14uhr. Dazu kommen noch Fahrzeit. Kann uns da jemand eine Antwort geben? LG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben Anspruch nach Bedarf. Also muss der KiGa die Zeiten wieder anpassen. Wenden Sie sich an den Träger. Liebe Grüße NB


Felica

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Ist das Kind mindestens 3 Jahre alt? Leider handhaben es viele Gemeinden wirklich so das bei U3-Kindern Betreuung nur nach Bedarf stattfinden darf. Bedarf bezieht sich dabei auf die Stundenanzahl, nicht auf die Verteilung. Wenn deine Frau also nur TZ von 30 Std arbeitet, hat sie nur einen Betreuungsanspruch von 35 Std, 35 weil auch Wegstrecke Arbeit mit eingerechnet wird. Wie gesagt, manche Gemeinde handhabt das so. Fragt also am besten dort mal nach.


Torti1

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Nein er ist ü3. Das schlimme sind halt die Blockstunden bei der die Betreuung nur zwischen 7-14uhr stattfindet. Dazu kommt das man manchmal auch mal Überstunden macht oder in ihrem Fall dann auch mal ne Sitzung stattfindet.


Felica

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Ich kenne das Problem. Hatte 2 Jahre deshalb Megastress bis fast zum Zusammenbruch. Weil ich nur am hetzen war. Deshalb kenne ich die Problematik zu gut. In aller Regel werden ab dem 3ten Geburtstag aber VZ-Plätze vergeben, wegen der besonderen Förderung,. Vorbereitung Schule. Wie gesagt, beim Jugendamt vorstellig werden, das ihr die 45 Std Betreuung wegen wechselnden Schichten benötigt, andernfalls eine Randstundenbetreuung benötigt.


cube

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Das Problem ist, dass ihr über die Blockzeiten der Kita bei einer 35 Std Betreuung ja sicher Bescheid wusstet oder euch hätte informieren können. Per Vertragsunterschrift habt ihr euch ja dazu bereit erklärt, die jeweils geltenden Betreuungszeiten oder auch Abholzeiten/Fenster anzuerkennen. Also auch, wenn weniger gearbeitet wird, entsprechende Stundenkürzungen sowie eben den dann nur vorhandenen Stundenblock. Also Kita würde ich zumindest genau so argumentieren. Also hart gesagt: warum sollte die Kita von ihren festgelegten und kommunizierten Stundenverteilungen abweichen, wenn sich jemand einen Job sucht, der mit diesen Zeiten nicht zu vereinbaren ist? Die Kita tut dies also nicht einfach so - sie hält sich an das, was im Vertrag steht bzw. den AGB`s/Konzept. In unserer Kita war es damals auch so, dass eine Betreuung von 30 Std beinhaltet, dass das Kind zum Essen nach Hause geht - also von 8-12 und dann erst wieder von 14-16 Uhr betreut wird. Ich versteh durchaus euer Dilemma und solche Regelungen sind einfach total veraltet meiner Meinung nach. Aber ich verstehe nicht so ganz, warum deine Frau ihren alten Job kündigt, weil er nicht zu den Betreuungszeiten passt und sich dann aber einen sucht, der wieder nicht zu den Betreuungszeiten passt. Ich würde mich auch an die Stadt wenden und da eben Druck machen, dass man auf Grund der Arbeitszeiten eben die VZ-Betreuung braucht. Kann dann aber auch sein, dass die euch eine andere Kita zuweisen. Ach ja: Bescheinigung vom AG an die Kita zuerst einreichen, dass die Arbeitszeiten von/bis gehen. Eventuell reicht das schon, um einen VZ-Anspruch durchzusetzen.


Torti1

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Zuerst Einmal danke für die Tipps und Antworten. Nun ja, also uns war nicht bewusst das die Kita so handeln würde weil eben unserer Meinung nach der Bedarf weiterhin vorhanden ist. Eben durch Fahrzeit etc. Die Arbeitszeiten sind bis 14uhr. Somit wäre bei der 45std. Betreuung alles bestens gewesen. Selbst wenn es mal dazu kommt das sie etwas länger arbeiten muss.


cube

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Deswegen eine Arbeitgeber-Bescheinigung vorlegen, in der nicht die Stundenanzahl/Woche angegeben ist, sondern die Arbeitszeit. Daraus ergibt sich ja dann, dass eine Abholung um 14 Uhr nicht möglich ist. Und dann kann man der Kita oder auch der Stadt Druck machen, das hier bitte die VZ-Betreuung greift und man bei Jobverlust ansonsten auf Verdienstausfall klagen würde.


Wunder44

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Was passiert denn wenn man 45Std gebucht hat, aber nicht täglich so spät abholen muss?...


cube

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Jede Kita hat Abholzeiten oder Fenster, zu denen man sich vertraglich einverstanden erklärt. Bspl: du kannst dein Kind um 14.30 Uhr abholen - aber die Kita hat eben erst ab 15 Uhr wieder ein Abholfenster, dann darfst du eben erst um 15 Uhr abholen. Hintergrund: bestimmte Abläufe sollen eben nicht durch alle Nase lang klingelnde Eltern gestört werden (also Mittagsschlaf, Spiele, Vorschulstunden etc). Hier geht es aber darum, dass auf Grund der neuen wöchentlichen Arbeitszeit von nur 30 Std. die Kita den Vollzeitplatz mit 45 Std eben entsprechend auf 35 Std gekürzt hat. Die Familie hat laut Vertrag/Konzept nun gar nicht mehr die Möglichkeit, dennoch 45 Std zu buchen.


85kathali

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Habt ihr euch schon an die zuständige Person beim Jugendamt gewandt? Normalerweise geht es ja darum, dass ihr nicht mehr Stunden finanziert bekommt, als benötigt werden. Und falls es keine private sondern eine öffentlich geförderte Kita ist, kommt eben der größte Teil des Geldes von Kommune und Land. Und für die Versorgung mit einem bedarfsgerechten Kitaplatz ist eigentlich auch das Jugendamt zuständig. Von daher würde ich mal da nachfragen, was euch zusteht. Eine gute Freundin hat mit 30h auch einen 45h Platz bekommen (NRW), da sie mit öffentlichen Verkehrsmittel ja 45min für Hin-un Rückweg braucht und die Familie kein Auto hat. Viel Erfolg.


Torti1

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Nochmals danke für die vielen Tipps. Wir werden uns nun ans Jugendamt wenden und den Arbeitgeber bitten ein entsprechendes Schreiben vorzubereiten. Danke


Wunder44

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@cube Ich halte mich an die Abholzeiten und platze nicht rein. Aber die anderen Eltern der Gleichaltrigen bringen ihr Kind um 8:30 und holen es im 15h ab. Ich bringe wegen meinem Job Arbeitsbeginn um 7:30 und hole um 14h ab. Da die meisten aber eben erst eine Stunde später abholen ( aber auch später bringen) soll ich mich der Gruppe zu liebe anpassen, aber dann lohnt es sich nicht zur Oma oder Spielfreundin die fast 1Std weg wohnen. Und ich habe ja um 14h Zeit und es ist Abholzeit im 14h und dann um 15h. Die Erzieher gehen so weit und sagen so wird mein Kind irgendwann Außenseiter....


cube

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Wenn um 14 Uhr Abholzeit ist, dann darfst du natürlich abholen. Was die anderen machen, ist doch egal - es sei denn, dein Kind sagt selber, es würde gerne länger bleiben, weil seine Freunde eben auch noch da sind. Dann würde ich mal darüber nachdenken. Was die Erzieher sagen, würde ich als HInweis nehmen (und eben mal mein Kind fragen, ob es gerne länger bleiben würde) - und ansonsten das tun, was in meinen Tagesablauf passt :-)


Felica

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Hier würdest du den 45 Stunden Platz verlieren. Wenn das Kind mal früher abgeholt wird ist das OK. Wird es ständig früher abgeholt scheint kein Bedarf zu bestehen und dann wird der 45 Stunden Platz an jemanden vermittelt der ihn wirklich benötigt. Solche Dinge wie dann lohnt es sich nicht mehr zur Oma zu fahren spielen absolut keine Rolle, das ist persönliches Pech. Die meisten Kindergärten haben das hier das man die Kinder zwischen 7.00 und 7.30 bringen kann. Die wenigen Kinder mit 20/25 Stundenplätze müssen dann um spätestens 12.00 Uhr abgeholt werden. Mit 35 Stunden ist in den meisten Einrichtungen um 14.30 der späteste Termin zur Abholung. 45 Stunden bedeutet Betreuung Mo-Di bis 17.00 Uhr und Freitag bis 14.30. Andere Einrichtungen haben jeden Tag bis 16.00 Uhr. Dabei ist es OK wenn die Kinder in der Stunde vorher abgeholte werden, jedenfalls vor Corona. In allen Fällen müssen die Kinder spätestens um 9.00 Uhr in der Einrichtung sein, danach wird man nicht mehr reingelassen. Morgens ist man also etwas flexibler als mittags. Was auch Sinn macht. Den auch die meisten Erzieher wollen vormittags arbeiten wenn deren eigenen Kinder in der Betreuung sind. Nachmittags arbeiten dann nur die welche absolut nötig sind. Muss dann eine Einrichtung ständig Personal bereithalten und damit auch bezahlen was gar nicht nötig ist, weil die Kinder lange vorher abgeholt werden, dann werden die dann schnell versuchen abzustellen. Für das Drehen von Däumchen mag nämlich kaum jemand zahlen.


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