Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Individuelles Beschäftigungsverbot - Halber Urlaubstag

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Individuelles Beschäftigungsverbot - Halber Urlaubstag

Steffi19887

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Hallo, ich habe von meiner Frauenärztin ein individuelles Beschäftigungsverbot bekommen und arbeite nun noch 19 Stunden die Woche (Mo-Do 4 Stunden, Fr 3 Stunden), vorher 39 Stunden Woche. Mein Mutterschutz beginnt am 18.08. und da ich noch 9,5 Tage Urlaubsanspruch habe, wäre mein letzter Arbeitstag am 26.07. (halber Tag). Wie wird dieser halbe Tag nun berechnet bei meinem individuellen Beschäftigungsverbot? Wieviele Stunden müsste ich die letzte Woche noch arbeiten? Danke für Ihre Rückantwort!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie werden voll bezahlt also wird der Urlaub auch voll angerechnet. Das BV ist dabei ohne Belang. Liebe Grüße NB


Steffi19887

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Hallo Frau Bäder, Danke für Ihre schnelle Antwort. Heißt das also, dass der halbe Tag auch wie 4 Stunden angerechnet wird (wie vor dem BV)? Ich also in der letzten Woche statt 19 Stunden nur 15 std arbeiten muss ?


luvi

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Hallo, Ich habe Frau Bader so verstanden, dass du 19 arbeiten musst. LG luvi


Steffi19887

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Hallo Luvi, Wirklich ? Aber dann verschenke ich ja sozusagen meinen halben Urlaubstag?


Mitglied inaktiv

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So darfst du das nicht sehen... Du bekommst ja volle Tage bezahlt und leistest nur die Hälfte.


HeyDu!

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Warum auch immer scheint sie zu meinen einen Anspruch von 9 1/2 Tagen zu haben. Scheint mir so, als ist es nicht die klassische Frage nach: "Teil-BV, 20 Stunden Woche, 10 Tage Urlaub, darf ich da jetzt 20 Tage Urlaub machen?" @Fragestellerin Wie setzen sich die 9 1/2 Tage zusammen?


Steffi19887

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Nein es ist mir schon klar dass sich meine Urlaubstage nicht verdoppeln. Ich habe Vollzeit gearbeitet bis zur 20. SSW. Ich hatte 25 Urlaubstage und habe dieses Jahr 15,5 Urlaubstage genommen, sodass ich noch Resturlaub von 9,5 Tagen habe, die ich vor den Mutterschutz hängen möchte. Der letzte Arbeitstag wäre somit ein (halber) Freitag, wenn ich Vollzeit arbeiten würde, wäre ich nur 4 Stunden da. Aber wie rechnet man diesen „halben Urlaubstag“ nun bei meiner Stundenwoche?


Felica

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Meiner Meinung nach gibt es 2 Wege. 1. Du nimmst einfach halben Tag Urlaub. Urlaub zählt doch wie Arbeitszeit. 2. Du nimmst den halben Tag nach der EZ. Niemand zwingt dich dazu das du allen Urlaub vor dem Mutterschutz nehmen musst.


Steffi19887

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Felicia, ja ich möchte ihn ja nehmen. Die Frage ist nur, muss ich an dem Freitag (halber Urlaubstag) vielleicht noch 2 Stunden arbeiten oder nicht ?


Mitglied inaktiv

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Mit BV würdest du 3 h arbeiten. Normalerweise 4 h. Also nimmst du für den letzten Tag einen halben Tag Urlaub. Versteh irgendwie den Sinn deiner Frage nicht... Ohne BV musst du doch auch einen halben Tag Urlaub nehmen. Oder sogar einen ganzen


Steffi19887

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Hallo saarlandmami, Tut mir leid aber ich steh wirklich total auf dem Schlauch. Das heißt wenn ich den halben Tag am Freitag nehme, ist Donnerstag mein letzter Arbeitstag ?


Mitglied inaktiv

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So würde ich das sehen


HeyDu!

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Ich halte fest, in deinem Unternehmen ist es üblich 1/2 Tage Urlaub zu nehmen? Dies hast Du vor dem Teil-BV bereits getan? Sonst käme es ja nicht zu 9 1/2 Tagen Rest..(?) Meiner Meinung nach brauchst Du für... Montag bis Freitag 5 Urlaubstage, KW 32. Montag bis Donnerstag 4 Urlaubstage, KW 33. Freitag, KW 33 den 1/2 Tag (da es ja bei Euch üblich ist 1/2 Tage zu nehmen). Letzter Arbeitstag wäre somit frühestens Freitag, der 02.08.19. Da ich mich mit gewährten 1/2 Urlaubstagen nicht auskenne, würde ich persönlich den 1/2 Tag für nach der EZ aufheben und eben einen Tag später mit Urlaub starten ;-) Anmerkung: Die 25 Urlaubstage sind der Gesamtanspruch an Jahresurlaub oder sind bereits gedanklich bereinigt bzgl. voraussichtlichem Geburtstermin und Mutterschutz? Nur zur Info falls noch nicht bedacht: Für jeden vollen Monat in EZ darf der AG Urlaub um 1/12 kürzen. Konkret ist der Urlaubsanspruch also erst klar, wenn das Kind geboren wurde.


HeyDu!

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@alle Antworter Sie möchte den Urlaub vor dem Mutterschutz nehmen... (steht irgendwo zwischendrin). Fragt ob der letzte Arbeitstag Freitag, der 26.07.19 sei. Dagegen gab es keinen Widerspruch. Ich steh auf dem Schlauch. Ich komme bei beginn Mutterschutz Sonntag, 18.08.19 auf einschließlich Arbeitsleistung bis Freitag, 02.08.19. Selbst wenn die Fragestellerin in Bayern lebt (Feiertag 15.08.19) ist der Dienst frühestens Donnerstag, den 01.08.19 beendet. Vielleicht gucke ich verschwommen in den Kalender aber theoretisch müsste ich in meinem Zustand aktuell nüchtern sein. BG


Steffi19887

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Hallo HeyDu, Sorry hab was verwechselt. Ich habe 9,5 Tage Urlaub genommen und hab noch Resturlaub von 15,5 Tagen (das ist nicht mein Jahresurlaub sondern das was mir bleibt nach den 8 Wochen Mutterschutz). Somit Müsste ich bis Freitag, 26. Juli halber Tag arbeiten wenn ich kein Teil BV hätte. Unsere Personalerin kennt sich leider nicht gut aus, es hieß nur, mein letzter Arbeitstag sei der 26.07., halber Tag. Deshalb würde ich mich gerne vorab informieren wie der halbe Tag nun bei mir gerechnet wird. Bei uns kann man halbe Tage nehmen, genau (wobei es das gesetzlich, also halbe Tage, glaube ich nicht gibt?)


HeyDu!

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Achso, ja dann kann ich lange grübeln :-) Also Rest 15,5 Tage :-) Dann ist nach meinem Verständnis Donnerstag, der 25.07. der letzte Arbeitstag. https://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt/arbeitsrecht/halbe_urlaubstage


Steffi19887

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Danke HeyDu, ich sehe es auch so, dann bin ich mal gespannt was meine Petsonalerin sagt. Ich wollte mich nur vergewissern, dass ich nicht komplett auf dem falschen Dampfer fahre. Aber wenn das mehrere so sehen..


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