Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

In welcher Form steht Schwangeren ein Ruheraum vor?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: In welcher Form steht Schwangeren ein Ruheraum vor?

Schrödi

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Ich arbeite in einem kleinen Büro, bei dem alle Räume für Arbeitsplätze (immer Vierer-Büros) genutzt werden. Einen Pausenraum haben wir auch nicht, für das Mittag wird der Konferenzraum bzw. der Arbeitsplatz genutzt. Es gibt zusätzlich noch ein Kabuff, in der ein PC für Notfälle steht sowie Büromaterial und Getränkekisten. Nun steht mir ja als Schwangere eine Rückzugsmöglichkeit in einem extra Raum zu. Dazu ist aber kein Platz. Es gab vor mir erst eine Schwangere, für sie wurde ein klappbares Feldbett besorgt, dass sie bei Bedarf neben ihrem Arbeitsplatz oder in dem Kabuff aufgeklappt hat. Ist das tatsächlich ausreichend? Ehrlich gesagt finde ich das alles andere als entspannend, wenn ich mich dann mit Bauch in irgendeine Ecke legen muss und im besten Fall noch von den Kollegen beobachtet werde.


cube

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Eigentlich müsste ein Ruhe/Pausenraum vorhanden sein. Zumindest, wenn es mehr als 10 Mitarbeiter gibt. Wie genau das geregelt ist, wie sich eine Pausenraum definiert, kannst du im Arbeitsschutzgesetz/Arbeitsstättenverordnung nachlesen. Die ganz andere Frage ist aber: einen solchen Raum werdet ihr offenbar nicht mal eben so schaffen können. Der AG ist aber auch nicht Unwillens auf Schwangere Rücksicht zu nehmen (Feldbett). Was willst du denn dann bei deinem AG erreichen mit einer Forderung nach einem Ruheraum?


mellomania

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für mich stellt sich die frage, ob die FORDERUNG nicht überzogen ist. die MÖGLICHKEIT zu ruhen ist da, feldbett, wo das steht ist doch nicht relevant. notfalls wird ein paravent besorgt zum sichtschutz. Ich war bei beiden schwangerschaften bis zum ende arbeiten, auch büro, und habe nie gebraucht, mich auf arbeit auszuruhen. möchtest du dann täglich, nur weil es dein recht ist, dort ausruhen? das ist für notfälle gedacht wenn es nicht mehr geht. daher meine anmerkung zur überzogenen forderung des rechts auf ruhe...ist nicht böse gemeint aber man muss schon abwägen, ob man auf sein recht besteht, nur weil es da ist, ohne es zu brauchen und im gegenzug gute beziehungen zum AG zu gefährden...


cube

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Das meinte ich mit meiner Frage, was die AP damit bezwecken will. Diese Recht auf einen Extra-Raum wird sie gar nicht durchsetzen können - und das Pochen darauf wird dann eher für schlechte Stimmung sorgen. Oder für ein BV? Und: Auch ein Ruhe/Pausenraum dürfte ja nun von den anderen MA´s genutzt werden - die Schwangere MA hat ja keinen exklusiven Anspruch darauf. Also auch da könnten Kollegen reinkommen und sich hinsetzen/zuschauen. Ich würde auch erst mal abwarten, ob ich so etwas überhaupt brauche bevor ich schon jetzt anfange, ums Recht zu streiten.


Mitglied inaktiv

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Der extra Ruheraum mit Krankenliege und abwaschbarem Bezug ist der Idealfall, aber nicht der Regelfall. Das hängt immer mit der Betriebsgröße, den räumlichen Möglichkeiten, dem Arbeitsumfang und evtl auch von der gesundheitlichen Verfassung der Schwangeren ab. Die Aufsichtsbehörde kann dem Arbeitgeber Vorgaben machen, wie und wo eine Ruheliege aufgestellt werden muss. Wenn sie denn dann aufgestellt ist, wird sie meistens nicht benutzt - das ist die Kehrseite. Dass es keinen Pausenraum gibt, ist nach der Arbeitsstättenverordnung eigentlich unzulässig. Da kann man die Gewerbeaufsicht unabhängig von einer bestehenden Schwangerschaft einschalten.


mellomania

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oder wo soll der herkommen? das eine hat doch mit dem andren nix zu tun. jetzt schon auf dinge pochen, weil man das recht hat ohne es zu brauchen..ich weiß nicht. und wenn man ruhe braucht, warum auch immer, sie arbeitet im büro! dann kann die liege mit paravent doch reichen! soll ja kein einzelzimmerurlaub sein oder? ich versteh das ehrlich gesagt nicht.


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