Mitglied inaktiv
Hallo, ich weiß bereits, dass das Mutterschaftsgeld im Falle der bisherigen Arbeitslosigkeit in Höhe des Arbeitslosengeldes gezahlt wird, finde hierzu aber leider die gesetzliche Regelung nicht. Wo steht das???? Da in meinem Fall Arbeitslosigkeit mit Anstellung zusammentrifft (Elternzeit, Arbeitgeber kann keine Teilzeit zur Verfügung stellen, will auch die Elternzeit nicht vorzeitig beenden, daher trotzdem Anspruch auf Arbeitslosengeld) müsste ich den genauen gesetzlichen Wortlaut duchlesen, da sich die Krankenkasse auf das Arbeitsverhältnis beruft. Vielen Dank für Ihre Mühe, Chaco
Hallo, Sie haben keinen Anspruch auf ArbGeld I, wenn Sie einen Arbeitsvertrag haben. Meinen Sie villeicht Hartz IVß Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, nein, ich bekomme ALG 1, da alle Voraussetzungen gegeben sind, Arbeitswille etc. ja ebenfalls gegeben ist und mein Arbeitgeber mich aufgrund betriebsbedingter Schwierigkeiten nicht vor Ende der Elternzeit arbeiten lässt. Leider wussten das auch die meisten Mitarbeiter im AA nicht, ich musste den Weg über das Bundesministerium gehen, bis ich meinen Antrag abgeben konnte, war aber dann kein Problem mehr, einzige Voraussetzung war, dass mir der Arbeitgeber gestattet, während der Elternzeit anderweitig zu arbeiten. Das war aber nicht meine Frage, sondern wo geregelt ist, in welcher Höhe ich Mutterschaftsgeld beziehe, wenn ich vorher Arbeitslosengeld bezogen habe. Danke, Chaco
Hallo, Sie meinen, Sie haben in der Elternzeit Teilzeit gearbeitet u den Job verloren und deswegen geht es um ArbGeld I für den TZ-Job? § 130 Abs. 2 Nr. 3 SGB III stellt eine besondere Schutzvorschrift für diejenigen Arbeitnehmer dar, die während der Elternzeit "nur" in Teilzeit oder gar nicht beschäftigt sind. Die Höhe des Arbeitslosengeldes wird daher in Ihrem Fall unter Außerachtlassung des während der Betreuungszeit verringerten Arbeitsentgelts bemessen. Hierbei ist allerdings zu beachten, daß nach § 132 SGB III eine fiktive Bemessung vorgenommen wird, wenn ein Bemessungszeitraum von mindestens 150 Tagen im erweiterten Bemessungsrahmen nicht festgestellt werden kann. Die Erziehungszeiten haben hier derart außer Betracht zu bleiben, daß sich der Bemessungsrahmen um diese Zeiten erweitert.Nach einem Urteil des Sozialgerichts Berlin wird auch die Zeit des Mutterschutzes vor der Geburt in die Aufschubzeit eingerechnet. Demnach sind in etwa (ohne konkrete Kenntnis des Mutterschutzes) diese Zeiten als Bemessungsrahmen für die Höhe anzusetzen. Nach § 129 Nr. 1 Var. 1 SGB III erhielten Sie 67 % des im Bemessungszeitraum erzielten pauschalierten Nettoentgelts. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, vielen Dank für Ihre Bemühungen, aber leider bezog sich meine Frage nicht auf meinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, das bekomme ich bereits (nein, ich habe meinen Teilzeitjob nicht verloren, sondern wollte Teilzeit arbeiten und der Arnbeitgeber hat aus betrieblichen Gründen eine Aufnahme von Arbeit während der Elternzeit abgelehnt, daher besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld trotz bestehenen Arbeitsverhältnisses, vgl. S.65 der Broschüre des BMFSFJ unter http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-und-Elternzeit,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf). Da ich wieder schwanger bin und seit einem halben Jahr Arbeitslosengeld beziehe, wollte ich wissen, wo geregelt ist, dass im Falle des Bezugs von Arbeitslosengeld das Mutterschaftsgeld in dieser Höhe gezahlt wird und nicht nur die 13 € täglich. Ich bin nach wie vor erfolglos auf der Suche nach der entsprechenden Vorschrift. Vielen Dank, Chaco
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich habe meinen Job im März gekündigt und bin dann schwanger geworden ! Meine Frage ist nun wieviel Geld ich nun im Mutterschutz bekomme ! Werden sodann von der Krankenkasse lediglich die 13 € täglich gezahlt oder zahlt das Arbeitsamt die Differenz zu meinem bisherigen AloGe (698,- €) ? Welche Gelde bekomme ich nach dem Mutt ...
Hallo Frau Bader! Ich beziehe seit Januar Arbeitslosengeld 1. Ein Anspruch besteht bis zum 30.08.09. Mein Entbindungstermin ist der 28.09.09. Bekomme ich trotz der Arbeitslosigkeit Mutterschaftsgeld? Und wenn ja, wo muss ich es beantragen. Bekomme ich es rückwirkend nach der Geburt oder wird es direkt im Anschluss gezahlt. Sonst hätte ich ja im ...
Hallo, ich kann einfach keine eindeutige Antwort auf meine Frage zum Mutterschaftsgeld finden und hoffe, daß Sie mir weiterhelfen können. Habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Und wenn ja, wer ist für mich zuständig? Ich bin seit Januar arbeitslos gemeldet, die Kosten für meine Krankenversicherung trägt also momentan das Arbeitsamt. Das ...
Hallo, ich bin seit 01.08.2009 arbeitslos und beziehe ALG I noch bis zum 31.07.2010. Der Entbindungstermin ist der 21. Mai 2010. Bekomme ich Mutterschaftsgeld von der KK? Wenn ja was passiert mit dem ALG I? Wenn ich nur das Geld von der KK bekomme wäre es weniger als mein ALG I. Wie wird das geregelt? Oder brauche ich in diesem Fall gar nicht in ...
Liebe Frau Bader, Wir hoffen sehr Sie können uns Klarheit in unserem Anliegen geben. Wir haben am 30.06.2024 geheiratet und kurz vor der Geburt unseres Sohnes am 16.08.2024 (berechneter Termin 23.08.2025) einen rückwirkenden Steuerklassenwechsel auf 3 (Vater) und 5 (Mutter) beantragt. Der Arbeitgeber meiner Frau hat rückwirkend den Arbeit ...
Hallo Frau Bader, bei mir handelt es sich um folgende Situation: Mein erstes Kind wurde Ende Dezember 2023 geboren und ich habe 2 Jahre Elternzeit gemeldet. Im März wollte ich wieder anfangen zu arbeiten und zwar Teilzeit in Elternzeit. Nun schon meine erste Frage, muss ich mindestens 15 Stunden arbeiten oder genügen auch 10? Nun ist auch ...
Hallo Frau Bader, meine Frau wird bis zum 30. Juni 2025 vollzeit arbeiten. Zum 01. Juli 2025 wird sie in eine Teilzeitanstellung wechseln. Am 09. Juli 2025 beginnt ihr Beschäftigungsverbot. Meiner Info nach ergibt sich das Mutterschaftsgeld aus dem durchschnittlichen Gehalt der letzten drei Monate. Ist dies auch in unserem Fall so, obwohl me ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin erneut schwanger und momentan noch in Elternzeit von Kind 1. Ich würde demnächst die Elternzeit beenden, um in den Mutterschutz von Kind 2 zu gehen. Vor Kind 1 habe ich Vollzeit gearbeitet. Ich arbeite momentan Teilzeit in Elternzeit und bekomme eine Gehaltserhöhung ab dem 01.04.25 (Beispiel: 4000,00 € brutto b ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin selbstständig und bekomme während meines Mutterschutzes Krankengeld von meiner KK (ich bin freiwillig versichert). Sowohl vor, als auch nach der Geburt werde ich aber noch Geld aus dem 1. und 2. Quartal 2025 erhalten. Führt dies zu einer Kürzung, bzw. einer Streichung des Krankengeldes? Ab der Zeit des Muttersch ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zur korrekten Berechnung des Arbeitgeberzuschusses beim Mutterschaftsgeld im Falle einer Entgeltänderung. Meine Firma hat aufgrund schlechter Wirtschaftslage für das Quartal 1 2025 die 4-Tage-Woche (mit entsprechender Entgeltreduzierung) als Einsparmaßnahme ausgerufen. Die Mitarbeiter konnten dieser ...
Die letzten 10 Beiträge
- Berechnung Mutterschaftslohn BV nach Lohnersatzleistung
- BV Minijob
- Bezahlung Resturlaub aus Beschäftigungsverbot
- Änderungsvertrag Elternzeit
- Berechnung Mutterschutzlohn bei erneuter Schwangerschaft während Elterngeld Plus
- Gerichtstermin im Mutterschutz als Polizeibeamtin
- Elternzeit
- Schwanger Dienstreise ablehnen
- Beschäftigungsverbot 2. Schwangerschaft
- Mutterschutzlohn als Ausgleich zu entfallenden Überstunden