Halewi
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin früh schwanger und arbeite als Ärztin in einer großen Klinik mit hoher Arbeitsbelastung und Schichtarbeit. Es ist davon auszugehen, dass mein Gynäkologe mich früher oder später ins Berufsverbot schicken möchte. Ich habe von Januar bis April 2021 Krankengeld beziehen müssen, aufgrund eines gebrochenen Arms. Die Schwangerschaft ist im Juli eingetreten. Die Lohnfortzahlung im BV richtet sich, soweit ich informiert bin, nach dem Durchschnittsgehalt der letzten 3 Monate VOR Eintritt der Schwangerschaft. Diese Zeit fällt bei mir zusammen mit der Krankengeldzahlung und somit nur einem sehr geringen Gehaltsbeitrag meines Arbeitgebers- also weitaus weniger als ich durchschnittlich pro Monat im Jahr verdiene. Ich mache mir dementsprechend nun große Sorgen um massive Gehaltseinbußen im Falle eines Berufsverbotes. Können sie mir sagen wie die Lohnfortzahlung in diesem Fall geregelt ist und wieviel der Arbeitgeber verpflichtet ist zu zahlen? Ist es auch möglich den Durchschnitt der 3 Monate vor Eintritt ins BV anstatt vor Eintritt der Schwangerschaft als Maß zu nehmen? Vielen Dank im Voraus für ihre Rückmeldung, mit freundlichen Grüßen Halewi
Hallo, Sie bekommen grundsätzlich den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden. Für das Aussprechen des Beschäftigungsverbot das ist grundsätzlich der Arbeitgeber zuständig, nicht die Gyn. Liebe Grüße NB
Felica
Spielt keine Rolle. Du bekommst das was du ohne BV bekommen würdest.
mellomania
arbeitsplatzbezogene bv obliegen nicht einem gyn. das muss der AG prüfen, ob oder ob ersatztätigkeit.
Halewi
Das stimmt nicht. Eine individuelles BV kann durch den behandelnden Arzt nach Paragraph 3 Absatz 1 MuSchG attestiert werden. Aber ganz davon abgesehen war das auch nicht meine Frage an Frau Bader.
Halewi
@Felica. Mein Gehalt ist sehr variabel aufgrund der Bereitschaftsdienste nachts und am Wochenende. Während meiner Krankheit (welche in die 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft fiel) habe ich logischerweise keine Bereitschaftsdienste gemacht und Krankengeld erhalten. Daher die Frage wie sich die Lohnfortzahlung in so einem Fall bei einem BV berechnen würde. Die Antwort darauf habe ich in dem Forum bisher nicht finden können.
Felica
Das das variabel ist habe ich mir schon gedacht. Trotzdem wirst du einen AV haben in dem drin steht das du zB 40 Std die Woche im Schichtsystem arbeitest. Das ist die Grundlage nach der der AG dann gehen muss. Er muss es dann entsprechend hochrechnen oder auf Monate ohne Krankengeld zurückgreifen. Das sollte aber nichts neues für das Personalbüro sein. Da das Krankengeld eine Lohnersatzzahlung ist, kann das nicht als Grundlage genommen werden.
BenLau2021
@mellomania Guten Morgen! Mich interessiert weshalb Sie durchschnittlich immer BVs in Frage stellen und den User teilweise direkt negativ darauf ansprechen. Zusätzlich, warum wird immer das mögliche BV in den Vordergrund gestellt und nicht die eigentliche Frage? Die Frage muss nicht beantwortet werden... Nur sollten Sie mal überdenken, lieber nicht zuantworten. Die User sind teilweise geschockt, solche teilweise negative Kommentare zulesen.
Mitglied inaktiv
das wurde ihr (und anderen!) schon mehrfach ans herz gelegt. leider ist sie nicht zu stoppen....
BenLau2021
@kravallie Ich weiß, leider...
mellomania
:-) von daher ist ein echauffieren euerseits irgendwie etwas..naja. einen schönen tag noch!
Mitglied inaktiv
schau mal die antwort von frau bader an und dann schau deine an. und dann schau nochmal die frage an. und dann lies nochmal, was benlau geschrieben hat und dann überlegst du nochmal. und wenn du dann immer noch nichts verstanden hast, dann frag nochmal. ich geh dann schon mal die Buntstifte holen....
mellomania
m
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