Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Heirat und Kindesunterhalt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Heirat und Kindesunterhalt

snezhok

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Hallo Frau FAin Bader, ich habe eine kleine Tochter, drei Jahre alt. Seit ihrem 1 Lebensjahr bin ich Alleinerziehend gewesen, bis Januar diesen Jahres. Ich habe auch das alleinige Sorgerecht. Der Kindsvater hat sich nur um sie gekümmert, auch nie freiwillig Unterhalt für das Kind gezahlt. Nach der Trennung 2020 habe ich Unterhaltsvorschuss beim Amt gestellt, dieser wurde auch gezahlt, bis Januar 2022. Mein Mann und ich haben im Januar geheiratet, danach wurden die Zahlungen eingestellt. Wieso wird im Normalfall weiter Kindesunterhalt gezahlt vom Kindsvater, aber im Fall von Unterhaltsvorschuss nicht mehr ab Heirat ? Ich hoffe Sie verstehen was ich meine Liebe Grüße Snezhok


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das ist eine gute Frage. Tatsächlich sieht das Gesetz vor, dass eine Mutter/ Vater, die/der neu verheiratet ist, keinen Anspruch mehr auf Unterhaltsvorschuss hat. Damit heißt es ja indirekt, dass der neue Partner oder die neue Partnerin in den Unterhalt übernehmen soll. Was ja eigentlich nicht deren Aufgabe ist. Außerdem könnte man es als Widerspruch gegen Art 6 GG ansehen, der die Familie schützt. Vielleicht kann man es einfach unter die Kategorie " Nische, um kein Unterhaltsvorschuss mehr zahlen zu müssen" packen. Liebe Grüße NB


Andrea6

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Der Unterhaltsvorschuß steht nur Alleinerziehenden zu. Unabhängig davon steht dir natürlich Kindesunterhalt vom Kindsvater zu; diesen kannst du notfalls einklagen.


KielSprotte

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Nur weil du nicht mehr vom Staat unterstützt wirst, heißt es ja nicht, dass der KV jetzt nicht mehr unterhaltspflichtig ist. Ihr müsst euch halt nur selbst darum kümmern (also zur Zahlung auffordern bzw. notfalls verklagen).


Ani123

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Der Kindesunterhalt steht Ihnen weiterhin zu. Bitte wenden sie sich an das Jugendamt und bitten um Hilfe. Wenn es keinen. Kindesunterhaltsvorschuss mehr gibt wegen der Heirat, dann klagen sie es ein. Kennen Sie die Gründe weswegen Sie einen Vorschuss bekommen und nicht der KV selber zahlt? Unternehmen Sie zeitnah etwas für ihr Kind. So haben sie die Möglichkeit es ggf. noch rückwirkend ab Januar zu bekommen. Es steht ihnen für ihr Kind zu.


Pamo

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Weil du nicht mehr als alleinerziehend giltst, gibt es keinen Unterhaltsvorschuss mehr. Fordere vom Kindsvater das ein, was er schuldet, nämlich Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle.


snezhok

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Vielen Dank für die Aufklärungen! Naja der Kindsvater hat nie Unterhalt gezahlt, auch nicht nach Aufforderung, da er nicht gearbeitet hat, da sein unmöglicher Lebensstil wichtiger war (am Smartphone zocken und Drogenkonsum) Auch als ich mich gewillt war eine Familie mit diesem Menschen aufrecht zu erhalten hatte er mich nie unterstützt, weder in der Betreuung noch finanziell, mit der Begründung, ich bekäme doch Unterstützung vom Amt, das sollte mir doch auch ausreichen. Das es aber auch sein Kind war/ist und er genau wie ich verantwortlich war, dass hatte diese Person nie interessiert. Ich habe auch sieht über zwei Jahren absolut keinen Kontakt zu ihm. Ich weiß weder wo er lebt noch was er tut. Und nachdem die Polizei vor einem Monat vor unserer Haustür stand und nach dem Mann gesucht haben (es war wohl die letzte Meldeadresse die bekannt war) will ich auch absolut keinen Kontakt zu ihm. Ich danke euch allen herzlich für die Aufklärungen! LG Snezhok


Pamo

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Du kannst von der Einwohnermeldebehörde seine Meldeadresse erhalten, da du ein berechtigtes Interesse hast. Fordere ihn schriftlich per Einwurf Einschreiben zur Zahlung von Kindesunterhalt ab sofort gemäß Düsseldorfer Tabelle auf. Ob er will oder nicht und ob er denkt, du sollst lieber Staatsknete abgreifen, spielt gar keine Rolle. Das sind nur Worte, die sind nicht rechtsverbindlich.


WonderWoman

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tatsächlich ist diese regelung umstritten und es gibt immer wieder bestrebungen sie abzuschaffen bzw. zu ändern. aber sie gilt derzeit und wir müssen damit leben. solange man nicht verheiratet ist springt der staat für den unterhaltsschuldner ein und holt sich das geld ggfls bei diesem zurück. sobald man heiratet gibt der staat diese aufgabe an den betreuenden elternteil zurück und der elternteil muss selber zusehen wie er ohne den unterhalt klarkommt. diese regelung stammt noch aus einer zeit als es in den meisten fällen einen zahlenden vater und eine betreuende mutter gab. der staat ersetzte den entgegen der gesellschaftlich üblichen regel nicht zahlenden vater bis sich ein ersatzvater fand. ich persönlich finde die dahinter stehende denke ganz unsäglich und im grunde frauenfeindlich. aber gelten tut das gesetz trotzdem. ich habe schon mal an meine steuerberaterin verwiesen damit ein paar ausrechnen konnte ob die splittingersparnis den uhv-wegfall ausgleicht oder nicht. eine berechnung die ich jedem heiratswilligen paar mit uhv-bezug raten würde.


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