Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann und ich haben einen grossen Konflikt mit seinen Elternund jetzt haben wir uns entschieden, dass sie unseren Sohn nicht mehr sehen dürfen! Können Grosseltern auf ein Besuchsrecht bestehen? Danke für Ihre Antwort! paulchen_panther
Hallo, wenn die Altvorderen ihren eigenen Kopf haben, bei der Erziehung des Kindes mitreden wollen, bekommen sie die Enkelkinder oft nicht mehr zu sehen. Das geht soweit, dass vielen Großeltern das Umgangsrecht ganz untersagt wird. Viele ziehen vor Gericht, um ein Besuchsrecht zu erkämpfen. Aber dieser Kampf ist meist erfolglos, weil die Gesetzeslage es so will. Dabei sind Experten sicher, dass Oma und Opa für ihre Enkelkinder in Krisen, wie zum Beispiel bei einer Scheidung, besonders wichtig sind. Nach Paragraph 1685 Abs. 1 BGB haben Geschwister und Großeltern das Recht auf eigenen Umgang. Der ist unabhängig davon, wie sich die (getrennten) Eltern geeinigt haben. Es gibt nur die Einschränkung: Das Umgangsrecht darf dem Wohl des Kindes nicht schaden. Faktisch gelingt es den Großeltern vor den Gerichten jedoch kaum, ihr Umgangsrecht durchzusetzen. Sie müssen – so ein Urteil aus Hamm – sogar nachweisen, dass das Kind den Umgang mit seinen Großeltern braucht. So stehen Großeltern, die sich auf ihre Enkel gefreut haben, am Ende ihres Lebens plötzlich ohne das Enkelkind da. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Sorry, daß ich mich einmische... Er hat ein Problem mit seine Eltern? Haben sie eurem Kind was getan? Sind sie schlechte bzw. böse Großeltern? Wenn nicht... warum wollt ihr sie "Bestrafe"? Meine ehrliche Meinung: Wenn sie zu eurem Kind gut sind fände ichs unmöglich son Druckmittel anzuwenden. Wie alt ist dein Kind? Hat es selbst gesagt es will nicht zu Opa und Oma oder darf es nun nicht mehr, weil ihr sie für etwas "bestrafen" wollt? Meine Ex-Schwigermutter und ich konnten nie miteinander, mein Ex-Mann auch nicht mehr nach der Scheidung mit mir aber... ...aber er war und ist der Vater meiner Kinder, will ihnen nichts böses udn seine Mutetr auch nicht... ...ich habe nur den nötigsten Kontakt zu ihnen aber meine Kinder (sind jetzt schon 17 und 19) kamen so gut klar die sehen zu dürfen, die sie sehen wollten. Da sie Recht auf Umgang finden (was gut und wichtig ist) werdet ihr euch arangieren müssen. Ihr seid die Erwachsenen also benehmt euch nicht kindisch. Kerstin
Mitglied inaktiv
Du weißt doch gar net, was da vorgefallen ist, also warum eine Gardinenpredigt halten? Schau, bei mir ist es umgedreht: die Großeltern väterlicherseits DÜRFEN ihren Enkel nicht sehen - weils der Kindsvater verbietet! Und ich kann nix gegen machen! LG Sue
Mitglied inaktiv
Hallo Suka! Natürlich weiß ich das nicht. Deshalb fragte ich ja nach. Ich habe gefragt, ob die Großeltern schlecht zu dem Kind sind udnd enke die Frage darf gestellt werden. Ich bin nicht der Meinung, daß ein Konflikt des Vaters (wie geschrieben) mit seinen Eltern ein Grund wäre - wenn die Großeltern negativ für das Kind wären allerdings schon. Wenn Gefhr für meine Kinder bestünde durch den Vater, die Großeltern durch schlechten Umgang, Gewalt o. ä. würd ich den Kontakt auch unterbinden aber nie aus Willkür oder Rache wegen etwas was mir nicht paßt... dann hätten meine 2 Großen ihren Vater oder seine Mutter nicht sehen dürfen. Kerstin
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