HildegardSannthofen
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin derzeit in der 33 SSW und bei der Barmer gesetzlich versichert, habe aber keinen Anspruch auf Krankengeld. Ich bin Studentin und an der Uni beschäftigt (monatliches Einkommen 850 Euro). Ich bin immer davon ausgegangen, dass ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe, habe nun aber gelesen, dass nur Mütter mit Krankengeldanspruch Anspruch auf eine Zahlung haben. Stimmt das? Und gibt es in diesem Falle Alternativen? Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar! Mit herzlichen Grüßen
Hallo, Das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkassen erhalten nur Frauen, die freiwillig oder pflichtversichert mit Anspruch auf Krankengeld gesetzlich krankenversichert sind. Ansonsten bleibt der Einmalbetrag Liebe Güße NB
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Guten Tag Frau Bader! Ich habe meinen Sohn vor zwei Monaten in det 41 ten Woche tot geboren. Nun bin ich in therapeutischer Behandlung und zur Zeit arbeitsunfähig. Mein Mutterschutz endete am 01.10.17 Ich bin freischaffende Künstlerin / KSK versichert. Meine Krankenkasse hat mir mitgeteilt, dass ich Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag der Arb ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seit 22.11.2016, auf Grund von Problemen in meiner Firma, krank geschrieben und bekomme von meiner Krankenkasse Krankengeldzahlungen. Die Arbeitsunfähigkeit wurde zuletzt am 21.11.2017 bis zum 08.12.2017 bescheinigt. Nachdem ich zwischenzeitlich schwanger geworden bin, hat mir mein Frauenarzt ein Attest gem. § 3 A ...
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Hallo Frau Bader, ich bin schwanger und habe noch 10 Wochen bis zum Mutterschutz. Nun bin ich krank geschrieben und darf vor der Geburt aufgrund einer Schwangerschaftbedingten Erkrankung nicht mehr arbeiten. Das heißt ich werde 4,5 Wochen Krankengeld beziehen und dann in Mutterschutz gehen. Wie wirkt sich das auf Mutterschafts- und Elterngeld au ...
Hallo, da ich bald im Mutterschutz bin und bis dahin Krankengeld in Höhe des ALG 1 erhalte, möchte ich gerne wissen, wie hoch mein Mutterschaftsgeld nach Ende meiner Krankmeldung wäre bzw. ob ich mich im Mutterschutz wieder arbeitslos melden müsste, um das Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes zu bekommen. Liebe Grüße Christina
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