Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, Ich hoffe Sie können mich aufklären, ich habe im Moment 2 verschiedene Lösungen zu einer Frage und ich weiß nicht welche rechtens ist: Ich arbeite Vollzeit mit einem Jahresurlaub von 30 Tagen. ET 24.8 Mutterschutz 13.7 Geplante Elternzeit 2 Jahre Mein Chef hat mir mitgeteilt, dass ich meine 30 Tage Jahresurlaub vor dem Mutterschutz nehmen darf, da diese mir zustehen und ich trotz Elternzeit und Mutterschutz Elternzeit ganz normalen Urlaubsanspruch habe. Ich hätte somit noch 6 Wochen zur freien Verfügung bevor ich in den Mutterschutz gehe. Meine Freundin hat mir mitgeteilt, dass diese nur den Urlaubsanspruch gehabt hat bis Ende des Mutterschutzes, aber sie keinen kompletten Jahresurlaub „nehmen“ durfte, Weil sie ja schließlich auch den Rest des Jahres nicht gearbeitet hat. Termine waren ähnlich, auch mitten im Jahr. Können Sie das aufklären?
Hallo, der Arbeitgeber kann den Urlaub kürzen, muss aber nicht. Wenn er ihnen den kompletten Jahresurlaub genehmigt schriftlich geben lassen und mich freuen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Ganz einfach: Dein Urlaubsanspruch geht eigentlich bis zu dem Monat, in dem dein Mutterschutz endet, also bis Oktober. Jeder andere AG würde dir 10/12 vom Jahresurlaub zugestehen. Für jeden vollen Monat in EZ darf der AG den Urlaubsanspruch um 1/12 kürzen. Muss er aber nicht. Wenn du dieses tolle Angebot bekommst, dann greif zu und nimm den vollen Jahresurlaub vor der Mutterschutzfrist.
HeyDu!
Da würde ich mir schriftlich geben lassen, dass vom Kürzungsrecht kein Gebrauch gemacht wird...
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