Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Genehmigte Elternzeit nachträglich ablehnen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Genehmigte Elternzeit nachträglich ablehnen

Hamburga86

Beitrag melden

Guten Tag, ich werde 12 Monate Elternzeit nehmen und mein Partner 2 Monate in unterschiedlichen Lebensmonaten des Kindes. Mein Partner hat bei seinem Arbeitgeber fristgerecht eingereicht, in welchen Lebensmonaten er die Elternzeit nehmen möchte. Der Antrag wurde ihm unterschrieben, also genehmigt und ihm wurde eine Kopie ausgehändigt. Nun möchte der Arbeitgeber einen der angegebenen Monate nachträglich nicht mehr genehmigen. Hervorgebrachte Gründe seien eine Urlaubssperre für den Zeitraum des Elternzeitmonats und betriebliche Begründungen (Probleme bei der Organisation von Arbeitsabläufen). Kann der Arbeitgeber genehmigte Elternzeiträume nachträglich verweigern aufgrund der angegebenen Begründungen? Vielen Dank für die Auskunft!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, die Ez muss nicht genehmigt werden, sie wird mitgeteilt. Auch bei wichtigem Grund hat der AG kein Widerspruchsrecht. Auf der anderen Seite muss man natürlich überlegen, wie wichtig einem die Firma ist und ob man den Monat nicht einvernehmlich verschieben kann. Liebe Grüße NB


Dojii

Beitrag melden

Nein, erstmalig eingereichte Elternzeit kann grundsätzlich nicht abgelehnt werden, wenn sie fristgerecht eingereicht wurde. Auch nicht wegen betrieblicher Gründe. Der Arbeitgeber hat keine Möglichkeit, sich der Elternzeit zu entziehen. Das Gesetz ist da zu 100% auf Seiten der Eltern. Planungs- und Logistikprobleme muss der Arbeitgeber dann leider selbst lösen, da muss man als Eltern keine Rücksicht drauf nehmen.


KielSprotte

Beitrag melden

Keine Sorge: EZ wird nicht beantragt, sondern mitgeteilt! Der AG hat da kein Mitspracherecht.


bellis123

Beitrag melden

Aufgrund dringend betrieblicher Gründe kann die EZ verweigert werden, allerdings nicht wegen normaler organisatorischen Schwierigkeiten. Das ist eher für Extremfälle gedacht (Firma geht sonst insolvent, weil so schnell kein Ersatz eingarbeitet ist, etc.). Ob einmal bestätigte EZ zurück genommen werden kann, weiß ich nicht.


mellomania

Beitrag melden

der AG kann nicht ablehnen, da ez nicht genehmigungspflichtig ist. von daher ist der vater sicher. aber dein antrag wirft bei mir eine frage auf. was machst du danach? nach den 12 monaten? du hast kein recht auf verlängerung, da du nur 12 monate gemeldet hast und das bedeutet, dass du danach arbeiten gehst. kannst du nicht so arbeiten wie vorher, musst du tilzeit machen, was aber heißen würde, dass dein vollzeit vertrag futsch ist. du musst dich für die ersten 24 monate erklären. besser wäre, 24 monate zu melden und ab dem 13. monate dann tz in ez. bis zu 30 h geht das. dann hast du deinen alten vertrag noch. wenn du natürlich sicher villzeit zurückmöchtest, ist es ok...


luvi

Beitrag melden

Hallo, Was ich noch problematisch sehe, ist, dass der Mann zwischen den Elternzeit-Abschnitten keinen Kündigungsschutz hat. Vielleicht sollte dein Mann gemeinsam mit dem Arbeitgeber sehen, wie man das lösen könnte. Nicht, dass er am Ende zwar Elternzeit, aber keinen Job hat. LG luvi


mellomania

Beitrag melden

was er muss, hat er natürlich kündigunsschutz bis nach dem letzten monat. sonst hätte ja kein vater kündigungsschutz dazwischen..das wäre mir neu


Dojii

Beitrag melden

Man lernt nie aus. ;) Das ist leider wirklich so. Der Kündigungsschutz besteht nicht zwischen zwei Elternzeitabschnitten, wenn diese weiter als 8 Wochen auseinander liegen. Auch dann nicht, wenn beide Monate/Abschnitte zusammen beantragt wurden. Nimmt man bspw. Lebensmonat 1 und 12 kann man dazwischen gekündigt werden bis 8 Wochen vor dem 12. LM. Nimmt man LM 1 und 3 kann man dazwischen nicht gekündigt werden, weil weniger als 8 Wochen zwischen LM 1 und LM 3 liegen. u.s.w.


Dojii

Beitrag melden

Punkt 18.1 der Richtlinien zum BEEG: "Wird Elternzeit in Zeitabschnitten genommen, gilt das Kündigungsverbot nur während der Elternzeitabschnitte, nicht während der Arbeitszeitabschnitte dazwischen."


mellomania

Beitrag melden

:-)


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich habe zwei Kinder, meine Tochter ist sechs Jahre alt, wird im Oktober sieben. Mein Sohn ist am 20.06.2019 geboren. Bei meiner Tochter hatte ich nach der Geburt exakt zwei Jahre Elternzeit verbraucht. Bei meinem Sohn hatte ich ebenfalls zwei Jahre Elternzeit beantragt, die auch genehmigt wurden. Leider kam mir zu spät der ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Ehemann hat direkt nach der Geburt unseres Sohnes zwei Monate Elternzeit genommen. Ich habe 1,5 Jahre Elternzeit und fange nächstes Jahr im Sommer wieder an zu arbeiten. Nun ist es so, dass wir nächstes Jahr, bevor ich meine neue Stelle antrete umziehen werden und unser Sohn dann dort in die Kita gehen wird. D ...

Guten Abend, Eine Freundin ist nach der Geburt ihres ersten Kindes schwer erkrankt. Der Vater hat für den Zeitraum nach der Geburt nur 7 Wochen Elternzeit beantragt, davon sind nun noch 5 Wochen über. Allerdings wird sich die Mutter nicht in 5 Wochen um ihr Kind kümmern können. Meine Fragen: 1) Gibt es rein rechtlich eine Möglichkeit, dass der V ...

Liebe Frau Bader, ich möchte meinen Elternzeitantrag für drei Jahre stellen und nach einem Jahr Teilzeit wieder arbeiten (mache ich aktuell auch, 30/h/Woche). Meine Chefin ist damit einverstanden. Frage meinerseits: Kann der Arbeitgeber trotz voriger Genehmigung in einem Jahr sagen, dass mir, z.B. aus betrieblichen Gründen, doch keine Arbeit ...

Guten Tag liebe Nicola, Unsere Tochter kam am 25.04.2021 statt am 29.05.2021 zur Welt. Ich habe die Elternzeit aber noch vor der Geburt bis 30.05.2022 beantragt. Das Elterngeld kommt natürlich im April zum letzten Mal und mir ist leider erst vor kurzem eingefallen, dass es wahrscheinlich von AG nicht korrigiert wurde. Bzw sie sagen es ist schon zu ...

Guten Abend Frau Bader, zu aller erst ein paar Informationen vorab: Ich hatte für meine erste Tochter, welche am 16.06.21 geboren wurde, 2 Jahre Elternzeit beantragt. Am 20.11.22 bin ich das zweite Mal Mama geworden und habe nur ein Jahr Elternzeit beantragt. Die Elternzeit meiner ersten Tochter habe ich am 05.10.22 aufgrund des Mutters ...

Hallo, ich bin Beamtin beim Land NRW. Ich war bis Ende Juni 21 in Elternzeit von meinem ersten Kind (geb. April 20). Im Juli und August war ich dann Vollzeit arbeiten. Habe dann auf Teilzeit (25 Std pro Woche) runtergestuft. Ich hatte bei der für Personal zuständigen Stelle vorher angefragt wo der Unterschied zwischen normaler Teilzeit und Elternze ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin kurz vor dem Geburt und plane jetzt ein Elternzeit und Elterngeld. Zu meinem alterem Arbeitgeber will ich nicht zurück, so ich vermute, dass jetzt schlau ist für 2 Jahre Elternzeit sowie ElterngeldPlus zu beantragen und inzwischen auch ein neues Job zu finden (und in altem zu kündigen). Meine Frage ist, wie läuft e ...

1) wir haben den Elterngeldbescheid bekommen. Mein Mann bekommt weniger wie gedacht. Nun überlegten wir den 5. und 6. Elterngeldplus Monat auf mich laufen zu lassen. Ist dies nachträglich möglich zu ändern? Mein Mann hat weitere drei Monate Elternzeitplus von 02.06.-02.09. 2) ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt, die Zusage für einen Kita Platz. ...

Guten Tag, Unser Kind wird im Januar 3 Jahre alt. Elternzeit hatte ich in den ersten 20 Monaten genommen (am Stück, zwei Mal verlängert). Wäre es nochmal möglich vor dem 3. Geburtstag für den Monat Januar eine ein-monatige Elternzeit zu beantragen mit 7 Wochen vorlauf? Müsste der Arbeitgeber einem solchen Antrag zustimmen? Vielen Dank im Vora ...